Recht in England?
Moderator: FDR-Team
Recht in England?
Hallo,
nehmen wir mal an, dass ein junger Mann in Deutschland wohnt und zwei Staatsangehörigkeiten hat:
- eine von England, da sein Vater ein in England geborene Englander ist und
- eine von Russland, da er dort geboren wurde und seine Mutter eine Russin ist.
Da der Mann sehr jung ist und von der Mutter sehr "patriotisch" erzogen wurde, will er für ein oder zwei Jahre nach Russland, um dort die russische Wehrdienst zu leisten.
Würde ihm dafür seine Staatsangehörigkeit von England nicht entzogen?
nehmen wir mal an, dass ein junger Mann in Deutschland wohnt und zwei Staatsangehörigkeiten hat:
- eine von England, da sein Vater ein in England geborene Englander ist und
- eine von Russland, da er dort geboren wurde und seine Mutter eine Russin ist.
Da der Mann sehr jung ist und von der Mutter sehr "patriotisch" erzogen wurde, will er für ein oder zwei Jahre nach Russland, um dort die russische Wehrdienst zu leisten.
Würde ihm dafür seine Staatsangehörigkeit von England nicht entzogen?
Re: Recht in England?
Vorab: Mit "internationalem Recht" sind nicht Bestimmungen zum Aufenthalts- Ausländerrecht bzw. Einbürgerungsangelegenheiten anderer Länder gemeint.Teamplay hat geschrieben:
Würde ihm dafür seine Staatsangehörigkeit von England nicht entzogen?
Zur Frage: Der fiktive junge Mann hat zwei Staatsbürgerschaften. Wenn er als Britisch-Russe mit englischem Pass in Deutschland lebt, dann kann er natürlich auch als Britisch-Russe nach Russland ziehen. Wieso sollte ihm die Staatsbürgerschaft entzogen werden
Er wird sich in Russland bei Bedarf nicht auf seinen britischen Pass berufen können, sondern unterliegt allen Pflichten (und Rechten) eines russischen Staatsbürgers.
Re: Recht in England?
Danke für den Hinweis.winterspaziergang hat geschrieben:Mit "internationalem Recht" sind nicht Bestimmungen zum Aufenthalts- Ausländerrecht bzw. Einbürgerungsangelegenheiten anderer Länder gemeint.
Welcher Forum hier könnte passender sein?
Stichwort nicht "ziehen" sondern "Wehrdienst".winterspaziergang hat geschrieben:Wenn er als Britisch-Russe mit englischem Pass in Deutschland lebt, dann kann er natürlich auch als Britisch-Russe nach Russland ziehen. Wieso sollte ihm die Staatsbürgerschaft entzogen werden
Nach dem russischen Recht wird einem die russische Bürgerschaft entzogen, wenn man Wehrdienst für einen anderen Staat leistet.
In welchem Forum könnte man also über Britten erfahren?
Re: Recht in England?
Es gibt Länder, welche die Staatsangehörigkeit entziehen, wenn man in fremden Streitkräften dient.winterspaziergang hat geschrieben:Zur Frage: Der fiktive junge Mann hat zwei Staatsbürgerschaften. Wenn er als Britisch-Russe mit englischem Pass in Deutschland lebt, dann kann er natürlich auch als Britisch-Russe nach Russland ziehen. Wieso sollte ihm die Staatsbürgerschaft entzogen werden
Das ist aber eine ausschließliche Frage der englischen Gesetzgebung, also kann man sich dort erkundigen, indem man zB die Botschaft anschreibt, die Lage schildert und fragt.
@Jdepp
Über ein Forum würde ich das nicht machen, kommt da was falsches bei rum steht man ziemlich blöd da.
Re: Recht in England?
Warum sollte man sich nicht erste allgemeine Information holen bevor man dann genauer einsteigt. Das man sich darauf nicht verlassen sollte, dürfte klar sein.
Im Übrigen:
https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1981/61/section/40
https://en.wikipedia.org/wiki/British_n ... ationality
Im Übrigen:
https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1981/61/section/40
https://en.wikipedia.org/wiki/British_n ... ationality
Re: Recht in England?
Hallo,
vielen Dank an alle !!!
Gruß
Leo
vielen Dank an alle !!!
Gruß
Leo
Re: Recht in England?
Wenn man erst allgemeine Info einholt, um diese dann von den entsprechenden Stellen bestätigen zu lassen, weil man sich auf diese nicht verlassen sollte, kann man die Frage an die zuständigen Stellen auch gleich machen.Jdepp hat geschrieben:Warum sollte man sich nicht erste allgemeine Information holen bevor man dann genauer einsteigt. Das man sich darauf nicht verlassen sollte, dürfte klar sein.
Das "genauer einsteigen" indem man bei der Botschaft selbst anfragt, dürfte kaum länger dauern, als eine Frage in Foren oder Recherche im Netz.
ah! Macht durchaus Sinn. Danke.Deputy hat geschrieben:Es gibt Länder, welche die Staatsangehörigkeit entziehen, wenn man in fremden Streitkräften dient.
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