Recht in England?

internationale Wirtschaftsbeziehungen, Import/Export, Vertragsgestaltung, Durchsetzung/Sicherung von Forderungen, internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Moderator: FDR-Team

Teamplay
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 407
Registriert: 18.10.04, 21:48

Recht in England?

Beitrag von Teamplay »

Hallo,

nehmen wir mal an, dass ein junger Mann in Deutschland wohnt und zwei Staatsangehörigkeiten hat:
- eine von England, da sein Vater ein in England geborene Englander ist und
- eine von Russland, da er dort geboren wurde und seine Mutter eine Russin ist.

Da der Mann sehr jung ist und von der Mutter sehr "patriotisch" erzogen wurde, will er für ein oder zwei Jahre nach Russland, um dort die russische Wehrdienst zu leisten.

Würde ihm dafür seine Staatsangehörigkeit von England nicht entzogen?
winterspaziergang

Re: Recht in England?

Beitrag von winterspaziergang »

Teamplay hat geschrieben:
Würde ihm dafür seine Staatsangehörigkeit von England nicht entzogen?
Vorab: Mit "internationalem Recht" sind nicht Bestimmungen zum Aufenthalts- Ausländerrecht bzw. Einbürgerungsangelegenheiten anderer Länder gemeint.

Zur Frage: Der fiktive junge Mann hat zwei Staatsbürgerschaften. Wenn er als Britisch-Russe mit englischem Pass in Deutschland lebt, dann kann er natürlich auch als Britisch-Russe nach Russland ziehen. Wieso sollte ihm die Staatsbürgerschaft entzogen werden :?:

Er wird sich in Russland bei Bedarf nicht auf seinen britischen Pass berufen können, sondern unterliegt allen Pflichten (und Rechten) eines russischen Staatsbürgers.
Teamplay
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 407
Registriert: 18.10.04, 21:48

Re: Recht in England?

Beitrag von Teamplay »

winterspaziergang hat geschrieben:Mit "internationalem Recht" sind nicht Bestimmungen zum Aufenthalts- Ausländerrecht bzw. Einbürgerungsangelegenheiten anderer Länder gemeint.
Danke für den Hinweis.
Welcher Forum hier könnte passender sein?

winterspaziergang hat geschrieben:Wenn er als Britisch-Russe mit englischem Pass in Deutschland lebt, dann kann er natürlich auch als Britisch-Russe nach Russland ziehen. Wieso sollte ihm die Staatsbürgerschaft entzogen werden :?:
Stichwort nicht "ziehen" sondern "Wehrdienst".
Nach dem russischen Recht wird einem die russische Bürgerschaft entzogen, wenn man Wehrdienst für einen anderen Staat leistet.

In welchem Forum könnte man also über Britten erfahren?
Jdepp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 631
Registriert: 14.12.16, 17:43

Re: Recht in England?

Beitrag von Jdepp »

Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3512
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Recht in England?

Beitrag von Deputy »

winterspaziergang hat geschrieben:Zur Frage: Der fiktive junge Mann hat zwei Staatsbürgerschaften. Wenn er als Britisch-Russe mit englischem Pass in Deutschland lebt, dann kann er natürlich auch als Britisch-Russe nach Russland ziehen. Wieso sollte ihm die Staatsbürgerschaft entzogen werden :?:
Es gibt Länder, welche die Staatsangehörigkeit entziehen, wenn man in fremden Streitkräften dient.

Das ist aber eine ausschließliche Frage der englischen Gesetzgebung, also kann man sich dort erkundigen, indem man zB die Botschaft anschreibt, die Lage schildert und fragt.

@Jdepp
Über ein Forum würde ich das nicht machen, kommt da was falsches bei rum steht man ziemlich blöd da.
Jdepp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 631
Registriert: 14.12.16, 17:43

Re: Recht in England?

Beitrag von Jdepp »

Warum sollte man sich nicht erste allgemeine Information holen bevor man dann genauer einsteigt. Das man sich darauf nicht verlassen sollte, dürfte klar sein.


Im Übrigen:

https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1981/61/section/40

https://en.wikipedia.org/wiki/British_n ... ationality
Teamplay
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 407
Registriert: 18.10.04, 21:48

Re: Recht in England?

Beitrag von Teamplay »

Hallo,

vielen Dank an alle !!!

Gruß
Leo
winterspaziergang

Re: Recht in England?

Beitrag von winterspaziergang »

Jdepp hat geschrieben:Warum sollte man sich nicht erste allgemeine Information holen bevor man dann genauer einsteigt. Das man sich darauf nicht verlassen sollte, dürfte klar sein.
Wenn man erst allgemeine Info einholt, um diese dann von den entsprechenden Stellen bestätigen zu lassen, weil man sich auf diese nicht verlassen sollte, kann man die Frage an die zuständigen Stellen auch gleich machen.

Das "genauer einsteigen" indem man bei der Botschaft selbst anfragt, dürfte kaum länger dauern, als eine Frage in Foren oder Recherche im Netz.
Deputy hat geschrieben:Es gibt Länder, welche die Staatsangehörigkeit entziehen, wenn man in fremden Streitkräften dient.
ah! :idea: Macht durchaus Sinn. Danke.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen