Hypothetischer Fall.
Ein Ferienhaus im europäischen Ausland am Mittelmeer wurde an Person A vererbt und ist Eigentümer und auch Besitzer.
Person B (ein Geschwister von Person A) hat noch aus früheren Zeiten einen Schlüssel und bewohnt nun das Haus von Person A. Nach Meinung von Person A unrechtmäßig.
Kann Person A in Deutschland gegen Person B klagen bzw. Anzeige erstatten oder muss das in dem Land geschehen wo die Straftat begangen wird. Welche Rechtslage bzw. Klärungsmöglichkeiten gäbe es da? Spielt es eine Rolle wenn das Haus z.Bsp. in Spanien wäre wo in manchen Landesteilen die Besetzung von Häusern geduldet wird?
Wie ist die Rechtslage?
Geerbtes Ferienhaus im europäischen Ausland wird von Angehörigem bewohnt
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Re: Geerbtes Ferienhaus im europäischen Ausland wird von Angehörigem bewohnt
A ist nicht Besitzer. Nur Eigentümer.
Und man sollte B vllt. erst mal eine Kündigung schicken vor man dort dann die in dem Land geltenden Räumungsprozedere anstößt.
Strafrechtlich sehe ich momentan keine Handhabe.
Und man sollte B vllt. erst mal eine Kündigung schicken vor man dort dann die in dem Land geltenden Räumungsprozedere anstößt.
Strafrechtlich sehe ich momentan keine Handhabe.
Es wird nicht geduldet. Es ist nur schwierig diese Leute aus dem Haus zu bekommen bzw. die Unrechtmäßigkeit nachzuweisen.Zitronella2 hat geschrieben: ↑29.07.21, 11:25 in Spanien wäre wo in manchen Landesteilen die Besetzung von Häusern geduldet wird?
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Re: Geerbtes Ferienhaus im europäischen Ausland wird von Angehörigem bewohnt
wenn es nur die Meinung von A ist, ist es demnach strittig oder vielleicht sogar unstrittig zu Gunsten von BZitronella2 hat geschrieben: ↑29.07.21, 11:25 Hypothetischer Fall.
Ein Ferienhaus im europäischen Ausland am Mittelmeer wurde an Person A vererbt und ist Eigentümer und auch Besitzer.
Person B (ein Geschwister von Person A) hat noch aus früheren Zeiten einen Schlüssel und bewohnt nun das Haus von Person A. Nach Meinung von Person A unrechtmäßig.
Man kann sich schwer vorstellen, dass ein Gericht in Deutschland über einen z.B. spanischen Bürger, der in Spanien das Haus seiner Eltern bewohnt und dessen Geschwister der Ansicht ist, dass dies unrechtmäßig geschieht, urteilen kannKann Person A in Deutschland gegen Person B klagen bzw. Anzeige erstatten oder muss das in dem Land geschehen wo die Straftat begangen wird.
Welche Rechtslage bzw. Klärungsmöglichkeiten gäbe es da?
vor einem spanischen Gericht zu klagen, am besten zuvor einen spanischen oder in Spanien tätigen Anwalt befragt zu haben, der sich mit der Rechtslage vor Ort auskennt
wenn man in Spanien anders mit dem Thema umgeht, wie hierzulande dürfte das erheblich sein. A kann jedenfalls nicht mit Verweis auf deutsches Mietrecht oder Eigentumsrecht B tätig werdenSpielt es eine Rolle wenn das Haus z.Bsp. in Spanien wäre wo in manchen Landesteilen die Besetzung von Häusern geduldet wird?
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Re: Geerbtes Ferienhaus im europäischen Ausland wird von Angehörigem bewohnt
Danke für die Hinweise. Das entsprach meiner Einschätzung, ich hätte noch erwähnen sollen, dass Person A und Person B Deutsche sind und das Haus nach deutschem Recht vererbt wurde.
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Re: Geerbtes Ferienhaus im europäischen Ausland wird von Angehörigem bewohnt
Na dann dürften sie wohl noch gar nicht Eigentümer sein. In Spanien wird Immobilieneigentum nur über den Notar übertragen.
Erbschaftssteuer ist auch zu bezahlen.
Mein Tipp. Lassen sie sich dort beraten.
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Re: Geerbtes Ferienhaus im europäischen Ausland wird von Angehörigem bewohnt
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Hat mir sehr weiter geholfen.
Vielleicht noch ne kleine Zusatzfrage - ich bin totaler Rechtslaie - Sind Rechtsverstöße, die im Ausland begangen werden grundsätzlich nur im Ausland einzuklagen? ( Wenn man mal von Kapitalverbrechen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen absieht).
Also, wenn ich z.Bsp. als Deutscher das Boot eines Deutschen im europäischen Ausland beschädige, kann ich das dann in Deutschland anzeigen oder nur im jeweiligen Land?
Vielleicht noch ne kleine Zusatzfrage - ich bin totaler Rechtslaie - Sind Rechtsverstöße, die im Ausland begangen werden grundsätzlich nur im Ausland einzuklagen? ( Wenn man mal von Kapitalverbrechen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen absieht).
Also, wenn ich z.Bsp. als Deutscher das Boot eines Deutschen im europäischen Ausland beschädige, kann ich das dann in Deutschland anzeigen oder nur im jeweiligen Land?
Re: Geerbtes Ferienhaus im europäischen Ausland wird von Angehörigem bewohnt
Moderationsbeitrag
Nun ist aber gut mit den Beratungswünschen.
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