Kündigung Kurzarbeit während Probezeit - nur betreibsbedingt möglich?
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Kündigung Kurzarbeit während Probezeit - nur betreibsbedingt möglich?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich in meinem Beruf aktuell in der Probezeit und in Kurzarbeit.
ich frage mich, ob mir bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit nun nur betriebsbedingt
gekündigt werden kann, da ich bereits in Kurzarbeit bin.
Ich frage auch, mit Hinblick auf die Nennung des Kündigungsgrunds im Arbeitszeugnis.
Muss dann hier erwähnt werden, dass aus betriebbedingten Gründen gekündigt wurde?
Wie ist hier die Sachlage?
Vielen Dank.
ich befinde mich in meinem Beruf aktuell in der Probezeit und in Kurzarbeit.
ich frage mich, ob mir bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit nun nur betriebsbedingt
gekündigt werden kann, da ich bereits in Kurzarbeit bin.
Ich frage auch, mit Hinblick auf die Nennung des Kündigungsgrunds im Arbeitszeugnis.
Muss dann hier erwähnt werden, dass aus betriebbedingten Gründen gekündigt wurde?
Wie ist hier die Sachlage?
Vielen Dank.
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Re: Kündigung Kurzarbeit während Probezeit - nur betreibsbedingt möglich?
Eine Kündigung in der Probezeit ist vertraglich vereinbart.
Es bedarf dazu keines zu erluternden Grundes und es muss weder in der Kündigung noch im Zeugnis auf einen Grund hingewisesn werden.
Es bedarf dazu keines zu erluternden Grundes und es muss weder in der Kündigung noch im Zeugnis auf einen Grund hingewisesn werden.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Kündigung Kurzarbeit während Probezeit - nur betreibsbedingt möglich?
Aus der Kurzarbeit dürfte auch eine Kündigung in der Probezeit nicht möglich sein. Die Kurzarbeit müsste vorher beendet werden.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: Kündigung Kurzarbeit während Probezeit - nur betreibsbedingt möglich?
SGB 3 § Abs. 1 Punkt 2.
Das verhindert aber nicht die Kündigung. Es beendet nur die Zahlung von KAG seitens der Behörde sobald der AN gekündigt ist.
Das verhindert aber nicht die Kündigung. Es beendet nur die Zahlung von KAG seitens der Behörde sobald der AN gekündigt ist.
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Re: Kündigung Kurzarbeit während Probezeit - nur betreibsbedingt möglich?
SGB 3 § 98 Abs 1 Punkt 2
Tastenspitz hatte den Paragrafen weggelassen
Und auch wenn das keine Rechtsquelle ist: Mein Lohnbuchhalter behauptet dass man aus der Kurzarbeit heraus nicht entlassen werden kann.
Tastenspitz hatte den Paragrafen weggelassen

Und auch wenn das keine Rechtsquelle ist: Mein Lohnbuchhalter behauptet dass man aus der Kurzarbeit heraus nicht entlassen werden kann.
Zuletzt geändert von lottchen am 13.01.21, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigung Kurzarbeit während Probezeit - nur betreibsbedingt möglich?
Upsi.... Paragraf 98 sollte da stehen. 

Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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