Pfändung Abpfindung / Gehalt

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TommyHH
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Pfändung Abpfindung / Gehalt

Beitrag von TommyHH »

Hallo !
Ich habe folgende Situation.
Ich wurde zum 31.07.21 gekündigt und habe eine Abfindung und Gehalt bekommen in Höhe von 5500 Euro.
Ich hatte mein Altes Konto gelöscht und auf dieses Konto ist das Geld drauf gekommen.
Natürlich hat die Bank das Geld wieder zurück gesendet weil es nicht verbuchbar war.
Habe auch schon meine Gehaltsabrechnung und alle Papiere wie Lohnsteuerbescheinigung und Abmeldung zur Sozialversicherung per Post erhalten.
Alles kam am gleichen Tag.
Da das Geld zurück zur Firma gegengen ist habe ich jetzt folgendes problem.
Heute muss wohl eine Pfändung in die Firma angekommen sein und die wollen jetzt das Geld davon abziehen und nicht die oben genannte Summe.
Hätte ich das Alte Konto noch gehabt dann wären die auch nicht mehr dran gekommen zum Pfänden.
Ist das Rechtens oder wie ist die Rechtslage ?
Bitte um Hilfe !!!!

Gruß
Tommy
Dummerchen
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Re: Pfändung Abpfindung / Gehalt

Beitrag von Dummerchen »

Ob der Pfändungsbeschluss zu Recht ergangen ist, kann hier niemand beurteilen.

Der AG muss aber dem Pfändungsbeschluss nachkommen, er darf das Geld nicht einfach an den (Ex-) Arbeitnehmer überweisen.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
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TommyHH
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Re: Pfändung Abpfindung / Gehalt

Beitrag von TommyHH »

Ich hatte diese Situation schon mal gehabt und da wurde eine Pfändung die nach Monatsabschluss eingegangen ist auf den nächsten Monat angesetzt.
Wieso sollte das jetzt anders sein ?
FM
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Re: Pfändung Abpfindung / Gehalt

Beitrag von FM »

TommyHH hat geschrieben: 29.07.21, 18:44 Hätte ich das Alte Konto noch gehabt dann wären die auch nicht mehr dran gekommen zum Pfänden.
Warum nicht? Ein Konto kann man auch pfänden.

Allerdings sind die Pfändung beim Arbeitgeber und bei der Bank zwei verschiedene Vorgänge. Es kommt darauf an wo das Geld gerade ist. Und es war eben beim Arbeitgeber, also dürfte die Pfändung beim Arbeitgeber (zufällig) zielgenau die richtige gewesen sein. War vielleicht blöd, dass man das anscheinend noch ungepfändete Konto voreilige aufgelöst hatte.

Eine Abfindung unterliegt auch keinem besonderen Schutz, siehe:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/so ... hoert-mir/

Aber selbst wenn man das Geld über die Bank bekommen hätte und rechtzeitig vor einer Kontenpfändung abgehoben hätte - spätestens beim "Offenbarungseid" hätte man angeben müssen wo es nun ist. Es ist also gar kein Schaden entstanden. Im Gegenteil, die Schulden wurden weniger, das ist ein Vorteil.
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