Wie bekomme ich denn jetzt am besten mein Geld wieder, weil ich will jetzt die 1700€ einfach so vergessen. Von meinem Bruder kann ich so schnell nix bekommen, da er Privatinsolvenz angemeldet hat und in denn nächsten wochen noch ein Kind bekommt.
Und mein Chef will es mir nicht geben, da ich es ja bei meinem Bruder holen soll.
Trinkgeld
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Paddy82 hat geschrieben:Um an das Geld zu kommen, müssen Sie den Zivilweg beschreiten.
Also entweder auf Zahlung klagen oder das vereinfachte Mahnverfahren (Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid) nutzen.
Widerspricht Ihr Chef jedoch dem Mahnbescheid, müssen Sie vor Gericht beweisen, dass Ihnen das Geld zusteht.
Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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Also ich denke schon, daß dem Azubi hier das Geld schon alleine aufgrund betrieblicher Übungzusteht.§ 107 Gewerbeordnung hat geschrieben:Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.
Auch der ganze Umstand mit dem Bruder, deutet darauf hin, daß der Einbehalt des Trinkgeldes unrechtmäßig ist.
Wenn man den Chef nun Anzeigen oder Verklagen will, sollte man schon auch damit rechnen, seinen Ausbildungsplatz zu verlieren.
Wäre meiner Meinung nach nicht die schlechteste Idee, den zuständigen Ausbildungsberater bei der IHK anzusprechen. Möglicherweise ist der auch in der Lage "Beratend" auf den Ausbildenden einzuwirken.Mir wurde ja auch von Freunden gesagt, dass ich halt erst den Betrieb wechseln soll und ihn dann anzeige. Jedoch muss ich vorher zur IHK gehen.
Ich würde hier glatt die Persönliche Eignung des Ausbildenden gemäß § 29 BBiG In Frage stellen.§ 14 hat geschrieben:Ausbildende haben dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden.![]()
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Der Weg, an Dein Geld zu kommen, ist folgender: Du gehst zum Arbeitsgericht, und erhebst dort Klage auf das Geld. Wenn Du einen Anwalt hast, oder in der Gewerkschaft NGG bist, hilft Dir dabei jemand im Prozess. Sonst hilft dir in der Rechtsantragsstelle jemand, die Klage so zu formulieren, daß das Verfahren richtig auf den Weg gebracht wird.Maddin90 hat geschrieben:Wie bekomme ich denn jetzt am besten mein Geld wieder, weil ich will jetzt die 1700€ einfach so vergessen. Von meinem Bruder kann ich so schnell nix bekommen, da er Privatinsolvenz angemeldet hat und in denn nächsten wochen noch ein Kind bekommt.
Und mein Chef will es mir nicht geben, da ich es ja bei meinem Bruder holen soll.
Da Du aber Auszubildender bist, ist es möglich, daß hier vor dem Arbeitsgericht erst einmal der "Ausschuß für Lehrlingsstreitigkeiten" (heißt manchmal auch anders) schriftlich angerufen werden muss.
Auch dabei kann Dir ein Anwalt oder die Gewerkschaft helfen.§111 Arbeitsgerichtsgesetz hat geschrieben:(2) Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können [...] die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes Ausschüsse bilden, denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehören müssen. Der Ausschuß hat die Parteien mündlich zu hören. Wird der von ihm gefällte Spruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, so kann binnen zwei Wochen nach ergangenem Spruch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. [...] Der Klage muß in allen Fällen die Verhandlung vor dem Ausschuß vorangegangen sein. Aus Vergleichen, die vor dem Ausschuß geschlossen sind, und aus Sprüchen des Ausschusses, die von beiden Seiten anerkannt sind, findet die Zwangsvollstreckung statt. [...]
Den ganzen anderen Kram hier mit "Strafanzeige" und "persönlicher Eignung des Ausbildenden in Frage stellen" und dem "Ausbildungsberater" und so weiter kannst Du m.E. getrost vergessen. Davon kriegst Du dein Geld auch nicht. Und übrigens auch nicht schneller und nicht sicherer. Dafür hast Du jede Menge Stress, und Zeitverlust.
Auch von dem Mahnbescheid, den Paddy82 erwähnt hat, möchte ich aus verschiedenen Gründen abraten. Das ist was für Profis, und Du bist keiner. Der normale Arbeitnehmer scheitert meist schon daran, das richtige Formular für den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid im Schreibwarenladen zu bekommen, von anderen Dingen ganz zu schweigen.
"Die meisten fortschrittsoptimistischen Leute sind so lange für neue digitale Geschäftsmodelle, bis ihr eigener Job durch eine 99-Cent-App ersetzbar wird." (Sascha Lobo)
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