Hallo liebe Leute,
ich brauch bitte eure Unterstützung zu folgendem Sachverhalt:
1. Ich bin als Kleinunternehmer tätig und mir wurde nicht die volle Gage für eine Veranstaltung gezahlt, obwohl ein mündlicher Vertrag zwischen meinem Vertragspartner (Agentur) und mir geschlossen wurde.
2. Der mündliche Vertrag wurde (ähnlich wie eine Absprache) geschlossen, nachdem ich und 3 weitere Personen bei einer Veranstaltung mehr Gage erhalten sollten. Es wurde jedoch im Vorfeld die Gage (Punkt a.) abgemacht. Dabei handelt es sich um folgende Beträge und Punkte:
a. vereinbarte Gage im Vorfeld = 1.800€
b. vereinbarte Gage während der Veranstaltung = 5.000€ pro Person
c. gezahlte Gage 3.600€ (fehlende Gage = 1.400€)
3. Die unterschiedlichen Beträge sind entstanden, da eine Veranstaltung mehr Aufwand gefordert hat und sich daraus die Gage von Punkt b. ergeben hat. Der Hauptveranstalter hat meinem Vertragspartner (Agentur) die volle Summe von Punkt b. überwiesen und mein Vertragspartner enthält mir den Anteil von Punkt c. vor. Das heißt, es ergibt sich eine Differenz von 1.400€ die mir vorenthalten wurden. Der Hauptveranstalter hat sich mit mir und den 3 Personen in Verbindung gesetzt und sich informiert, ob wir die Gage in Punkt b. erhalten haben und dadurch ist dieser "Betrug" aufgeflogen. Zu unterscheiden ist, dass ich mit dem Hauptveranstalter direkt Kontakt habe und auch alle nötigen Unterlagen (Beweise gegen diesen "Betrug") und mir mein Vertragspartner (Agentur) die Summe vorenthält, obwohl er uns die volle Gage bestätigte. Diese Gage (Punkt b.) ist zwischen dem Hauptveranstalter und der Agentur vertraglich detailliert vereinbart. Die Agentur versucht es zu drehen wie es ihr passt (insgesamt sind es ca. 13.000€ bei den 4 betreffenden Personen), die nicht ausgezahlt wurden.
Wie verhalten wir uns rechtlich? bzw. Welche rechtlichen Schritte können wir einleiten, um die restliche Gage zu erhalten (Wie ist die Rechtslage)?
ICH BITTE DRINGEND UM EURE MITHILFE und aussagekräftige Unterstützung.
Vielen Dank für eure Bemühungen und euch einen angenehmen Tag.
Gruß
Arbeitsrecht / Gage (Entlohnung)
Moderator: FDR-Team
Re: Arbeitsrecht / Gage (Entlohnung)
Nun, die Frage ist was wurde wie zwischen ihnen und ihrem Auftraggeber vereinbart und was davon können Sie nachweisen?
Nur weil ihr Auftraggeber mit seinem Auftraggeber was vereinbart, heißt das nicht zwingend das dies auch zwischen ihnen und ihrem Auftraggeber vereinbart wurde.
Bei entsprechender Beweislage dürfte ein Mahnbescheid das Mittel der Wahl sein, ansonsten hat das ganze mit Arbeitsrecht nix zu tun. Sie sind ja selbstständig und kein Arbeitnehmer.
Nur weil ihr Auftraggeber mit seinem Auftraggeber was vereinbart, heißt das nicht zwingend das dies auch zwischen ihnen und ihrem Auftraggeber vereinbart wurde.
Bei entsprechender Beweislage dürfte ein Mahnbescheid das Mittel der Wahl sein, ansonsten hat das ganze mit Arbeitsrecht nix zu tun. Sie sind ja selbstständig und kein Arbeitnehmer.
Re: Arbeitsrecht / Gage (Entlohnung)
Als Selbständiger hat man üblicherweise immer einen Anwalt zur Hand.
Wenn ich den Arm gebrochen habe, frag ich auch nicht im Internet wie man den schient sondern geh zum Arzt. Auch als Selbständiger, der die Kosten erstmal selber tragen muss, bzw. dem die Beitragserstattung der Privaten dann flöten geht.
Wenn ich den Arm gebrochen habe, frag ich auch nicht im Internet wie man den schient sondern geh zum Arzt. Auch als Selbständiger, der die Kosten erstmal selber tragen muss, bzw. dem die Beitragserstattung der Privaten dann flöten geht.
Re: Arbeitsrecht / Gage (Entlohnung)
Im Grunde doch ganz einfach. Wenn die Forderung berechtigt ist (siehe Beitrag ExDevil67) und die Forderung nicht geleistet wird, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man übt sich im Forderungsmanagement (von der freundlichen Zahlungserinnerung unter guten Geschäftspartnern bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid) oder man lässt es bleiben und bucht die Sache unter "So ein A...loch" ab, weil man die Aufträge der Agentur braucht und es ohne nicht geht.
Gruß
khmlev
- out of order -
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Re: Arbeitsrecht / Gage (Entlohnung)
... und ich möchte hier mal ins Feld führen, dass das nichts mit Arbeitsrecht zu tun hat.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
ACHTUNG: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
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Re: Arbeitsrecht / Gage (Entlohnung)
Heutzutage ist das leider nicht so einfach zuordenbar.
Je nachdem wie diese "Freelancer" -Verträge gestrickt sind ist in der Veranstaltungstechnik die Scheinselbständigkeit ein echtes Problem. Ich glaube es gibt kaum eine andere Branche (von HSE mal abgesehen) die einen so hohen Anteil an "freien Unternehmern" hat.
Die vermutete Scheinselbständigkeit vorausgesetzt wäre es im Arbeitsrecht doch richtig aufgehoben.
Ein Tipp am Rande: Der "Verband für professionelle Licht- und Tontechnik e.V." (http://www.vplt.org) kann da ggf. auch mit Informationen und Rat weiterhelfen.
Je nachdem wie diese "Freelancer" -Verträge gestrickt sind ist in der Veranstaltungstechnik die Scheinselbständigkeit ein echtes Problem. Ich glaube es gibt kaum eine andere Branche (von HSE mal abgesehen) die einen so hohen Anteil an "freien Unternehmern" hat.
Die vermutete Scheinselbständigkeit vorausgesetzt wäre es im Arbeitsrecht doch richtig aufgehoben.
Ein Tipp am Rande: Der "Verband für professionelle Licht- und Tontechnik e.V." (http://www.vplt.org) kann da ggf. auch mit Informationen und Rat weiterhelfen.
Ich verabscheue Ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen!(E.B. Hall)
Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist. (C.-L. de Montesquieu)
Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist. (C.-L. de Montesquieu)
Re: Arbeitsrecht / Gage (Entlohnung)
Auch dann wäre aber nicht das Problem der Nachweisbarkeit des Vetragsinhaltes gelöst.Mike Gimmerthal hat geschrieben:Heutzutage ist das leider nicht so einfach zuordenbar.
Je nachdem wie diese "Freelancer" -Verträge gestrickt sind ist in der Veranstaltungstechnik die Scheinselbständigkeit ein echtes Problem.
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