Das müsste ja dann das BAG-Urteil sein, dass ich oben verlinkt habe!?[/quote]Jimmy Bondi hat geschrieben: Welches Urteil danach erging wäre jetzt noch herauszufinden.
Vielleicht hier:
http://www.schwbv.de/urteile.html
Mal durchsuchen.
Ja, aber das Urteil des BAG ist nur die halbe Miete. Der Fall wurde nämlich an die vorherige Instanz zurückverwiesen zur Klärung der Frage wann jemand offensichtlich ungeeignet ist und damit nicht eingeladen werden muss.
Wenn ich das Urteil des BAG auf die schnelle jetzt richtig überflogen habe, wurde der Kläger nicht eingeladen weil seine Examensnoten, wie bei anderen Bewerbern auch, dem AG zu schlecht waren.