Arbeitsunfall mit Behinderung;

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malley2010
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Arbeitsunfall mit Behinderung;

Beitrag von malley2010 »

Hallo an alle, die sich in diesem Forum betätigen.

Am 23.12.2013 hatte ich mir beim Entgraten von Kunststoffteilen mit der Maschine, einige Teile in den Finger (bzw. in die Hand?) eingeschossen.

Am 02.01.2014 wurde ich aufgrund von Schmerzen zum Hausarzt geschickt. Zwei Wochen behandelte er mich mit Salbe und Schiene.
Als es sich vermehrt entzündete, überwies er mich in eine Chirurgische Klinik.
Dort wurden Röntgenbilder angefertigt und sofort operiert. Als sich nach fast täglichen Verbandswechsel die Wunde nicht verschloss, überwies mich die Klinik zu einem Handchirurgen. Dieser schaute immer kurz drauf und gab jedes mal ein Pflaster auf die Wunde. Als keine Besserung eintrat, operierte er erneut mit einer Überlappung.
Auch dieses Mal verheilte diese Wunde des Operierens nicht, brach wieder auf und dies ging fast bis zur Blutvergiftung.
Als er nicht mehr weiter wusste, überwies er mich in eine Unfallklinik.
Dort wurde ich drei Tage später erneut operiert. Nach ca. vierwöchigen Aufenthalt verließ ich mit einer neuen offenen Wunde das Klinikum.
Diese verschloss sich wieder nicht, es wurde ein chronischer Wundheilungsdefekt festgestellt.
Am 18. Juli 2014 wurde ich erneut operiert und dabei wurde ein Keim festgestellt. Dabei wurde das mittlere Fingergelenk rezidiert und die Strecksehnen entfernt. Also durch die Überlappung hat es im Unteren weitergearbeitet und mir alles zerfressen.
Wieder dreieinhalb Wochen Klinikaufenthalt. Nochmals drei folgende Op´s. Nach der Entlassung jeden Tag zur Kontrolle, aber es war keine wirkliche Besserung zu erkennen. Dann wurde ich wieder zum vorherigen Handchirurgen zur Kontrolle geschickt.

So ging es immer weiter. Kontrollen beim Handchirurgen und in der Chirurgischen Klinik.
Mitte April bildete sich ein Abszess am Handrücken und ich begab mich sofort in die Klinik. Dort wurde es aufgeschnitten und jetzt weiß man nicht genau, bildet sich ein neues oder bleibt es. Es ist abzuwarten. Derzeit habe ich immer noch starke Schmerzen in der Hand bis zur Schulter, Verkrampfungen der Finger, Taubheitsgefühl bis zum rechten Handgelenk, einen fast steifen Mittelfinger ohne Gefühl, (der eventuell noch in einem halben Jahr verkürzt und total versteift werden müsste) einen Gewichtsverlust von 14 Kilo seit Unfall, (derzeit 46,5 kg) und psychische Probleme.

Nun kommt der eigentliche Grund, warum ich mich an Sie wende.
Es wurden einige Gespräche mit dem Oberarzt der Unfallklinik, Abteilung Handchirurgie und dem Rehaberater der BG abgehalten. Es ging hervor, dass ein Arbeitsantritt aufgrund der Beschwerden und der Entzündung noch nicht möglich sei.
Am 15. April hatte ich dann ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und dem Rehaberater.
Aus diesem ging hervor, dass eine Stelle für mich zur Verfügung stände. Man müsse nur wissen, wann der Arbeitsantritt stattfinden würde.

Am 9. Juni fand ein erneuter Termin im Klinikum statt.
Jetzt legte mir der Rehaberater nahe, ich könnte doch versuchen zu arbeiten, sonst komme ich ja sowieso nach Ablauf der 78 Wochen Verletztengeld zum Arbeitsamt. Es wäre doch ein Versuch wert. Der Arzt meinte, es wäre noch nicht machbar, da die Entzündung immer noch sehr aktiv sei und die Wunde immer noch nicht ganz geschlossen ist.
Darauf meinte der Rehaberater es wäre ja nur ein Versuch, wobei man dann sieht, ob es noch möglich ist zu arbeiten oder nicht.
Ich fragte ihn, ob ich mit Pflaster und Verband arbeiten dürfte. Dies bejahte er.

Nun bekam ich am gleichen Tag einen Brief der BG, dass ich keine anderen Ärzte mehr aufsuchen dürfe. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur noch dieser Oberarzt eine AU-Bescheinigung ausstellen darf.
Am Freitag, den 12. Juni erhielt ich einen Anruf meines Arbeitgebers, dass ich die Arbeit zur Wiedereingliederung nicht antreten muss, da er mich gleich in Urlaub schicken würde und dass ich dann gar nicht mehr zu kommen brauche, da mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird.
Den Resturlaub würde er mir ausbezahlen.
Beim letzten Besuch der Arbeitsstelle musste ich feststellen, dass die Sicherheitsvorkehrungen jetzt eingehalten werden. Es werden spezielle Handschuhe getestet und getragen. Ein Vorhang schützt die anderen Mitarbeiter vor Unfallschäden. Es wird auch mit Brille gearbeitet.

Aufgrund dessen, da ja die Wiedereingliederung ein Versuch gewesen wäre, um zu testen wie es mir dabei ergeht, wurde ich erneut bis 7. Juli arbeitsunfähig geschrieben.
Mir wurde auch nahegelegt, mich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden, was ich auch eingehalten habe. Dort wurde ich zur Krankenkasse geschickt, die Sachbearbeiterin äußerte, dass die BG weiter die Kosten übernehme und ich mich bis auf weiteres nicht arbeitslos melden müsse.

Am 7. Juli 15 hatte ich einen erneuten Kontrolltermin in der BGU in Murnau. Diesbezüglich wurde festgestellt, dass jetzt schon die Gelenke im Handrücken betroffen sind. Jetzt möchten Sie mir den Mittelfinger abnehmen und den Handrücken öffnen und säubern.

Zwei Tage später bekam ich Post von der BG, aus der hervorging, dass sie nur bis 21. Juli 15 das Verletztengeld übernehme und ab diesem Zeitpunkt müsse ich mich arbeitslos melden.
Aber ich könne mich bei der Jobvermittlung bis 21. Juli eintragen lassen.

Inzwischen bin ich auch psychisch sehr angeschlagen. Mein Untergewicht macht mir sehr große Sorgen, da es auch einige andere Gesundheitsprobleme mit sich bringt.

Nach dieser Odyssee will mich das Arbeitsamt höchstwahrscheinlich in Rente schicken, da ich nicht vermittelbar bin, nur diese werde ich auch nicht bekommen. Außerdem habe ich jetzt eine Schwerbehinderung von 50 %. Die BG zieht sich aus der Affäre, da die 78 Wochen Verletztengeld auslaufen.
Gerne würde ich wieder arbeiten, aber durch die immer noch aktive Wunde und den daraus entstandenen Schmerzen wird mich niemand einstellen und in meinem erlernten Beruf kann ich auch nicht mehr erwerbstätig sein.

Mir werden große Einschränkungen aufgrund des Unfalls verbleiben, die ich leider ein Leben lang zu tragen habe.
Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt mit dem Schaden und vielleicht sogar Hartz 4 alleine bin.
Daher möchte ich fragen, welche Möglichkeiten habe ich gegenüber der BG oder dem Arbeitgeber, da die Arbeitssicherheit zum Unfallzeitpunkt nicht gegeben war.

Ich will mit 51 Jahren absolut nicht in Rente gehen, denn da würde es sicherlich noch andere Möglichkeiten geben. Meine Gedanken wären eine Umschulung, dass ich die nächsten sechszehn Jahre und evtl. länger, erwerbstätig sein kann.
Aus diesem Grund habe ich auch eine Umschulung bei der BG beantragt.
Momentan weiß ich eigentlich überhaupt nicht mehr, wie ich weiter vorgehen soll.

Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
LG
kdM
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Re: Arbeitsunfall mit Behinderung;

Beitrag von kdM »

malley2010 hat geschrieben: Daher möchte ich fragen, welche Möglichkeiten habe ich gegenüber der BG oder dem Arbeitgeber, da die Arbeitssicherheit zum Unfallzeitpunkt nicht gegeben war.

Ich will mit 51 Jahren absolut nicht in Rente gehen, denn da würde es sicherlich noch andere Möglichkeiten geben. Meine Gedanken wären eine Umschulung, dass ich die nächsten sechszehn Jahre und evtl. länger, erwerbstätig sein kann.
Aus diesem Grund habe ich auch eine Umschulung bei der BG beantragt.
Momentan weiß ich eigentlich überhaupt nicht mehr, wie ich weiter vorgehen soll.

Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
LG
Zunächst einmal solltest Du versuchen, Deine Textwand zu kürzen, die wahrscheinlich kein Mensch hier in allen Details lesen wird.

Ausserdem enthält diese so viele konkrete Details über Dich und Deinen "Fall", dass dein Arbeitgeber und dein BG-Sachbearbeiter dich sofort erkennen, wenn sie hier mitlesen oder von anderen einen Tipp bekommen.

Den Fall in allen Einzelheiten solltest Du hier nicht irgendwelchen anonymen Lesern schildern, sondern damit einen im Arbeits- und Sozialrecht versierten Anwalt oder die Rechtsberatung der Gewerkschaft aufsuchen, vielleicht auch eine Selbsthilfegruppe arbeits- und berufsbedingt Erkrankter kontaktieren.

Hier ein paar Hinweise vorab:
Am Freitag, den 12. Juni erhielt ich einen Anruf meines Arbeitgebers, dass ich die Arbeit zur Wiedereingliederung nicht antreten muss, da er mich gleich in Urlaub schicken würde und dass ich dann gar nicht mehr zu kommen brauche, da mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird.
Den Resturlaub würde er mir ausbezahlen.
Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung seines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, kann er beim Arbeitsgericht Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist (Entfristungsklage).Die Entfristungsklage muss innerhalb einer Klagefrist von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages bei dem Arbeitsgericht eingegangen sein.
Nach dieser Odyssee will mich das Arbeitsamt höchstwahrscheinlich in Rente schicken, da ich nicht vermittelbar bin, nur diese werde ich auch nicht bekommen.
Darüber entscheidet nicht die Arbeitsagentur, sondern die Rentenversicherung. Bei den geschilderten Leistungseinschränkungen kann man zumindest nicht von der Hand weisen, dass ein Antrag erfolgreich sein könnte.
Außerdem habe ich jetzt eine Schwerbehinderung von 50 %.
Es gibt also behördlich anerkannte erhebliche Unfallfolgen. Das ist doch schon mal was.
Die BG zieht sich aus der Affäre, da die 78 Wochen Verletztengeld auslaufen.
Es gibt von der BG nicht nur Verletztengeld, sodnern auch eine Verletztenrente. Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit (Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 %) beträgt die Verletztenrente zwei Drittel des vor dem Versicherungsfall erzielten Jahresarbeitsverdienstes (s.u.) Die Rente ist steuerfrei, Sozialversicherungsbeiträge werden vom Rentenbetrag nicht abgezogen. Bei teilweisem Verlust der Erwerbsfähigkeit richtet sich die Verletztenrente nach der Vollrente und dem Prozentsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Gerne würde ich wieder arbeiten, aber durch die immer noch aktive Wunde und den daraus entstandenen Schmerzen wird mich niemand einstellen und in meinem erlernten Beruf kann ich auch nicht mehr erwerbstätig sein.
Mir werden große Einschränkungen aufgrund des Unfalls verbleiben, die ich leider ein Leben lang zu tragen habe.
Dann stellt sich wirklich die Frage, ob und wie du in Zukunft überhaupt noch arbeiten kannst.
Aus diesem Grund habe ich auch eine Umschulung bei der BG beantragt.
Gibt es denn für dich einen Umschulberuf, in dem Du mit diesen Schmerzen und Einschränkungen noch arbeiten kannst?

Ich empehle Dir dringend, fachkundige Hilfe zu suchen, denn Du wirkst ganz schön angegriffen und mit dem Thema überfordert.
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Astrid69
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Re: Arbeitsunfall mit Behinderung;

Beitrag von Astrid69 »

Ich möchte nur mal ganz sachlich einiges erläutern.

Besteht zum Ablauf der 78. Woche noch immer nicht die Aussicht auf baldige Arbeitsfähigkeit, ist das Verletztengeld tatsächlich einzustellen. Nach Ende des Verletztengeld wird automatisch der Anspruch auf eine Verletztenrente geprüft. Bei der geschilderten Sachlage wären derzeit 20-25 % MdE denkbar allein wegen der körperlichen Einschränkungen. Weil hier noch psychische Probleme erwähnt werden, könnte sich die MdE noch erhöhen und die damit verbundene Rentenzahlung. Wichtig ist, dass diese Probleme der BG bekannt sind und der Patient sich möglichst aus deswegen in Behandlung befindet. Spätestens bei der Begutachtung muss der Patient alle seine Probleme, die er mit dem Unfall in Verbindung bringt auch schildern.

Um weiterhin Leistungen zum Lebensunterhalt zu erhalten ist eine Arbeitslosmeldung ebenfalls zwingend notwendig. Es wird Arbeitslosengeld gezahlt werden können. Die Arbeitsagentur wird voraussichtlich den Rentenantrag bei der Rentenversicherung verlangen.

Wenn! der Versicherte rehafähig wäre/ist, dann wäre die BG zuständig für die Berufliche Rehabilitation, vorausgesetzt, diese ist wesentlich wegen der Unfallfolgen notwendig. Hier wurde eine Schwerbehinderung von 50 % erwähnt. Daher könnten noch andere Erkrankungen eine Rolle spielen und ggf auch die Gesetzliche Rentenversicherung für die berufliche Rehabilitation zuständig sein.

Das Ganze allein durchzustehen ist schon für Gesunde recht schwer. Daher wäre tatsächlich Hilfe angebracht. Mögliche Ansprechpartner wären Gewerkschaft, einer der Soltialverbände oder auch Fachanwalt, hier für Sozialrecht oder gar Sozialversicherungsrecht
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
malley2010
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Re: Arbeitsunfall mit Behinderung;

Beitrag von malley2010 »

Vielen herzlichen Dank erstmal für die Unterstützung und Hilfe.
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