freie Mitarbeit und Wettbewerbsverbot

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dr-oetker
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freie Mitarbeit und Wettbewerbsverbot

Beitrag von dr-oetker »

Hallo zusammen!

Person F arbeitet für Unternehmen U als freier Mitarbeiter. Im entsprechenden (Dienst-)Vertrag wird eine Kündigungsfrist von 2 Monaten aufgenommen, sowie ein Wettbewerbsverbot, das es F untersagt, seine Dienstleistungen den Mitbewerbern, Kunden und Interessenten von U anzubieten. Nach kurzer Zeit hat U keine Aufträge mehr für F, der Vertrag wird aber weder von F noch von U gekündigt.
Rund ein halbes Jahr später bekommt F eine Anfrage von X, die allerdings auch bei U angefragt haben (und somit für U als Interessent gelten).

Frage: Ist F noch an das Wettbewerbsverbot gebunden (Vertrag wurde ja nicht gekündigt), oder kann F für X tätig werden?
Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege ;)
Dummerchen
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Re: freie Mitarbeit und Wettbewerbsverbot

Beitrag von Dummerchen »

Das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

Der Selbständige Mitarbeiter soll in die GewO und im HGB nachsehen, was dort geregelt ist.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
dr-oetker
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Re: freie Mitarbeit und Wettbewerbsverbot

Beitrag von dr-oetker »

Dummerchen hat geschrieben:Das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

Der Selbständige Mitarbeiter soll in die GewO und im HGB nachsehen, was dort geregelt ist.
F sei nicht gewerblich, sondern freiberuflich tätig. Dann richtet sich das doch nicht nach HGB? Und GewO ist dann auch nicht zutreffend, oder?

Sorry, dass ich die Frage vielleicht ins falsche Forum gestellt habe, aber welches wäre denn hier das passende? "Handels- und Gesellschaftsrecht" m.E. eben nicht, aber "Verbraucherrecht" doch eher auch nicht?
Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege ;)
webelch
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Re: freie Mitarbeit und Wettbewerbsverbot

Beitrag von webelch »

dr-oetker hat geschrieben:F sei nicht gewerblich, sondern freiberuflich tätig.
F ist Freiberufler nach §18 EStG oder in einem anerkannt ähnlichen Beruf tätig?
dr-oetker
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Re: freie Mitarbeit und Wettbewerbsverbot

Beitrag von dr-oetker »

webelch hat geschrieben:
dr-oetker hat geschrieben:F sei nicht gewerblich, sondern freiberuflich tätig.
F ist Freiberufler nach §18 EStG oder in einem anerkannt ähnlichen Beruf tätig?
Ja.
Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege ;)
webelch
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Re: freie Mitarbeit und Wettbewerbsverbot

Beitrag von webelch »

Während des Weiterbestehen des Vertrages dürfte ein wirksam vereinbartes Wettbewerbsverbot auch weiterhin Wirkung entfalten. Da der genaue Vertrag nicht bekannt ist, kann man hier schlecht prüfen, ob das Wettbewerbsverbot überhaupt wirksam vereinbart worden ist. Diese Prüfung sollte der Freiberufler einem Anwalt überlassen.
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