Hallo zusammen!
Der freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Arbeitnehmer A hat mit dem Arbeitgeber B einen Anstellungsvertrag geschlossen. U.a. wurde darin wörtlich folgendes vereinbart:
"Im Krankheitsfall wird das volle Gehalt über die gesetzliche Regelung hinaus zusätzlich auf die Dauer von drei Monaten weitergezahlt."
Wie ist diese Klausel zu verstehen - erhält A bei Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit sein volles Gehalt insgesamt 3 Monate lang und danach Krankengeld oder kommen die 3 Monate zu den gesetzlich geregelten 6 Wochen hinzu, sodass B dem A das Gehalt insgesamt 3 Monate und 6 Wochen weiter zahlen muss, bevor das Krankengeld greift?
Vielen Dank für eure Meinungen!
Viele Grüße
Vertragliche Vereinbarung über längere Entgeltfortzahlung
Moderator: FDR-Team
Re: Vertragliche Vereinbarung über längere Entgeltfortzahlun
Hallo,
scheinbar gibt es keine Meinungen...
Dann konkretisiere ich einmal.
A war 3 Monate vom 01.04. bis 30.6. wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig. In dieser Zeit hat er sein volles Gehalt bekommen. Die Genesung dauert jedoch länger und A bleibt weiter arbeitsunfähig krankgeschrieben.
B stellt nun die Gehaltsfortzahlung ein und ist der Meinung, A müsse nun Krankengeld von seiner Krankenkasse beziehen.
A dagegen steht auf dem Standpunkt, aufgrund der vertraglichen Vereinbarung müsse B noch weitere 6 Wochen, also bis längstens 11.8., sein Gehalt weiter zahlen, bevor der Krankengeldbezug einsetzt.
Wer hat Recht?
Viele Grüße
scheinbar gibt es keine Meinungen...

Dann konkretisiere ich einmal.
A war 3 Monate vom 01.04. bis 30.6. wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig. In dieser Zeit hat er sein volles Gehalt bekommen. Die Genesung dauert jedoch länger und A bleibt weiter arbeitsunfähig krankgeschrieben.
B stellt nun die Gehaltsfortzahlung ein und ist der Meinung, A müsse nun Krankengeld von seiner Krankenkasse beziehen.
A dagegen steht auf dem Standpunkt, aufgrund der vertraglichen Vereinbarung müsse B noch weitere 6 Wochen, also bis längstens 11.8., sein Gehalt weiter zahlen, bevor der Krankengeldbezug einsetzt.
Wer hat Recht?
Viele Grüße
Re: Vertragliche Vereinbarung über längere Entgeltfortzahlun
Hat man mal mit der Krankenkasse geredet?
Die müsste ja auch ein Interesse daran haben, dass der AG länger zahlt.
Entscheiden wird das letztlich ein Richter.
Die müsste ja auch ein Interesse daran haben, dass der AG länger zahlt.
Entscheiden wird das letztlich ein Richter.
Re: Vertragliche Vereinbarung über längere Entgeltfortzahlun
Sehe ich auch so ... wenn ich auch sagen muß, daß ich mich wundern würde, wenn der Richter zugunsten des Arbeitgebers entscheiden würde.matthias. hat geschrieben:Entscheiden wird das letztlich ein Richter.
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