TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Moderator: FDR-Team

Henge
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 417
Registriert: 31.10.06, 00:42
Wohnort: Mönchengladbach

TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von Henge »

Hallo liebe Forenmitglieder,


meine Fragestelle dreht sich um eine neue Tarifeingruppierung von Bürokräften ohne Berufsausbildung und Studienabschluss.

Arbeitgeber ist ein Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in NRW.
Vom Studierendenparlament wurde die neue Eingruppierung der Bürokräfte in TV-L9 (Stufe 4) mit Mehrheit abgesegnet.
Eine geänderte Aufgabenbeschreibung gibt es im Detail nicht. Es wird lediglich auf gestiegenen Arbeitsaufwand verwiesen.

Bisher wurde schon TV-L8 (Stufe 5) gezahlt.

Ist eine so hohe Eingruppierung zulässig?
Muss eine Eingruppierung im Detail begründet werden?

Vielen Dank
webelch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 10632
Registriert: 04.06.10, 14:19
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von webelch »

Ja, eine Höhergruppierung muss begründet werden. Geht es hier um die Höhergruppierung schon vorhandener Kräfte oder um die Eingruppierung von ausgeschriebenen Stellen? Was sagt denn der Personalrat?
Henge
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 417
Registriert: 31.10.06, 00:42
Wohnort: Mönchengladbach

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von Henge »

Danke für die schnelle Antwort.

Es handelt sich um eine Höhergruppierung. Die Bürokräfte waren bereits tätig.
Der Personalrat der Hochschule hat davon keine Kenntnis. Ich kann auch nicht sagen, ob dieser Personalrat für den AStA zuständig ist.
webelch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 10632
Registriert: 04.06.10, 14:19
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von webelch »

Wie gesagt muss die Höhergruppierung begründet werden. Auch der Asta sollte einen Personalrat haben.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30184
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von ktown »

Also irgendwas passt hier nicht.
Festgelegt werden kann nur ob in E 8 oder E9.
Die Stufen sind letztlich abhängig davon, wieviel Jahre man schon dabei ist.

Der Wechsel von E8/5 auf E9/4 sieht mir eher nach einer Höhergruppierung einer einzelnen Person aus.

Für die Gruppe 9 sagt der TV-L:
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,
deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen
erfordert.
Hier steht nichts darüber, was und ob man einen Ausbildungsabschluss haben muss.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24502
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von FM »

EG 9 entspricht einem Bachelor-Abschluss oder einer Meisterprüfung. "Ohne Berufsausbildung" geht im Regelfall maximal bis EG 4.

Allerdings ist es arbeitsrechtlich nicht verboten, mehr zu bezahlen als man tariflich müsste. Wer genau ist eigentlich der Arbeitgeber? Das Bundesland? Ansonsten gilt der TV-L nicht. Wenn das Land der Arbeitgeber ist, dürfte eine zu hohe Bezahlung allerdings haushaltsrechtlich unzulässig sein.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30184
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von ktown »

Wo im TV-L ist geregelt, dass die Eingruppierung am Abschluss abhängig ist?
Nachdem wie ich es so lese, entstammt diese Denkweise noch aus dem alten BAT.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
BäckerHD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2075
Registriert: 02.04.14, 08:01

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von BäckerHD »

EG 9 gegenüber EG 8 mit "Mehraufwand" zu rechtfertigen, ist skandalös, tarifwidrig und wird im Zweifelsfall vor keinem Richter Bestand haben. Bürokräfte ohne Leitungsfunktion gehören eigentlich in EG 5, 6 oder maximal 8. Jeder, das auch nur ansatzweise mit BAT, TVöD oder TV-L zu tun hat, sollte mitbekommen haben, dass weder die vorhandene Ausbildung noch die Menge an Arbeit bezahlt wird, sondern dass ganz allein die überwiegend wahrzunehmenden Tätigkeiten einer Bewertung zu unterziehen sind, die dann zu einer tariflichen Eingruppierung führen. Wäre dies nicht so, liefen bspw. etliche Hausmeister mit EG 9 herum, weil sie in grauer Vorzeit mal eine Meister- oder Technikerprüfung in einem handwerklichen oder technischen Beruf abgelegt haben, und solche Hausmeister, für die dies zutrifft und die darüber hinaus "besonders viel arbeiten", müssten dann in EG 10 oder 11 eingruppiert sein, während der Pförtner, eigentlich in EG 3 oder 4, nach EG 7 hochgruppiert wird, weil sich das Führen der Besucherlisten und die Eintragungen im Schlüsselbuch in jüngerer Vergangenheit als ein größerer "Mehraufwand" erwiesen haben...
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30184
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von ktown »

Naja wie aus dem Auszug von mir zu erkennen, scheint die E9 auch im Tarifvertrag für Bürokräfte möglich zu sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
BäckerHD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2075
Registriert: 02.04.14, 08:01

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von BäckerHD »

Aber nur bei entsprechender Aufgabenübertragung (Stichwort "Qualität der Arbeit"). Wer als Büromensch ein Team leitet oder besonders anspruchsvolle Aufgaben mit entsprechend weitem Beurteilungs- und Handlungsspielraum wahrnimmt, der mag nach Überprüfung in EG 9 eingruppiert werden, sofern es sich nicht sowieso um einen Altfall (Zeit-/Bewährungs-/Fallgruppenaufstieg aus Vc) handelt; das ist hier aber offenbar nicht gegeben. Eine Höhergruppierung mit der Begründung "Mehrarbeit" ist und bleibt erst mal tarifwidrig und muss wohl als Gefälligkeitseingruppierung angesehen werden. Immerhin reden wir hier von einer Bruttobezügeerhöhung von 9%.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30184
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von ktown »

Sehe ich grundsätzlich auch so. Ich wollte nur aufzeigen, das
Henge hat geschrieben:Bürokräften ohne Berufsausbildung und Studienabschluss
auch die E9, aus bekannten Gründen, bekommen könnten.
BäckerHD hat geschrieben:Gefälligkeitseingruppierung
Kann die einem auch wieder entzogen werden, wenn das rauskommt oder muss dann der AG dafür bluten?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
BäckerHD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2075
Registriert: 02.04.14, 08:01

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von BäckerHD »

Meines Wissens können klar fehlerhafte Eingruppierungen rückgängig gemacht werden, da der Mitarbeiter keinen Rechtsanspruch und auch kein Gewohnheitsrecht geltend machen kann.
Henge
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 417
Registriert: 31.10.06, 00:42
Wohnort: Mönchengladbach

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von Henge »

Danke für eure Antworten.
Zu der Frage:
FM hat geschrieben:Wer genau ist eigentlich der Arbeitgeber? Das Bundesland? Ansonsten gilt der TV-L nicht. Wenn das Land der Arbeitgeber ist, dürfte eine zu hohe Bezahlung allerdings haushaltsrechtlich unzulässig sein.
Arbeitgeber ist der allgemeine Studierendenausschuss. Der AStA ist meines Wissens nach eine Teilkörperschaft der Hochschule.
FelixSt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2081
Registriert: 07.08.14, 19:05

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von FelixSt »

Einfach mal eine Mail an den Landesrechnungshof schreiben und das LBV cc nehmen. :mrgreen:
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Henge
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 417
Registriert: 31.10.06, 00:42
Wohnort: Mönchengladbach

Re: TV-L9 für Bürokräfte ohne Ausbildung

Beitrag von Henge »

FelixSt hat geschrieben:Einfach mal eine Mail an den Landesrechnungshof schreiben und das LBV cc nehmen. :mrgreen:
die Idee höre ich nicht zum ersten Mal :D
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen