fristlose Kündigung bei Einarbeitung Zeitarbeit
Moderator: FDR-Team
Re: fristlose Kündigung bei Einarbeitung Zeitarbeit
Das angebliche Problem was der Entleiher (in diesem selbverständlich rein erfundenen Fall) gesagt hat, war das ihm zu langsame Verstehen der Numerierung der Regale und Fächer im Lager. Die schlechten Deutsch-Kenntnisse fallen deswegen weg und wurden nur vom Verleiher vorgeschoben, weil dort viele Ausländer sind die überhaupt nichts verstehen. Außerdem, mir wurde er dann zur Anleitung zugeordnet am 25. weil ich auch afrikanisch / Fula spreche, und ihm das damit erklärt habe. Also an der Sprache lag es nicht.
Das Problem kann man dadurch deckeln, daß die Numerierung manchen schon nach 3 Stunden geläufig ist, anderen erst nach 2 Tagen, ich würde sagen nach spätestens 3 Tagen jedem. So etwas wie dafür nicht geeignet sein gibt es nicht. Es ist nur eine Frage der Dauer.
Am ersten Tag also 24. abends hat der Schichtleiter gesagt, er soll am nächsten Tag nicht mehr wiederkommen. Das fand ich sehr ungerecht. Als der Schichtleiter weg war, hab ich ihn abgewählt, dh den AN und auch mich beim neuen Schichtleiter für dessen Schicht einteilen lassen. Am nächsten Tag kamen wir beide erst zu Schichtwechsel. Dummerweuse hat der alte Schichtleiter den AN gesehen, und ihm gesagt, er soll weggehen. Da hat es nichts genutzt, daß ich ihm gesagt habe, das ging ihn überhaupt nichts an sondern den neuen Schichtleiter, denn der hat dann dasselbe gesagt.
Daraufhin bin ich auch sofort gegangen und nicht mehr wiedergekommen.
Ich hab dann von meiner Zeitarbeitsfirma eine ordentliche fristgemäße Kündigung erhalten, dagegen geh ich nicht vor, der AN vin seiner Zeitarbeitsfirma aber die außerordentliche fristlose, wie dagegen virgehen ?
Das Problem kann man dadurch deckeln, daß die Numerierung manchen schon nach 3 Stunden geläufig ist, anderen erst nach 2 Tagen, ich würde sagen nach spätestens 3 Tagen jedem. So etwas wie dafür nicht geeignet sein gibt es nicht. Es ist nur eine Frage der Dauer.
Am ersten Tag also 24. abends hat der Schichtleiter gesagt, er soll am nächsten Tag nicht mehr wiederkommen. Das fand ich sehr ungerecht. Als der Schichtleiter weg war, hab ich ihn abgewählt, dh den AN und auch mich beim neuen Schichtleiter für dessen Schicht einteilen lassen. Am nächsten Tag kamen wir beide erst zu Schichtwechsel. Dummerweuse hat der alte Schichtleiter den AN gesehen, und ihm gesagt, er soll weggehen. Da hat es nichts genutzt, daß ich ihm gesagt habe, das ging ihn überhaupt nichts an sondern den neuen Schichtleiter, denn der hat dann dasselbe gesagt.
Daraufhin bin ich auch sofort gegangen und nicht mehr wiedergekommen.
Ich hab dann von meiner Zeitarbeitsfirma eine ordentliche fristgemäße Kündigung erhalten, dagegen geh ich nicht vor, der AN vin seiner Zeitarbeitsfirma aber die außerordentliche fristlose, wie dagegen virgehen ?
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Re: fristlose Kündigung bei Einarbeitung Zeitarbeit
Gegen eine Kündigung geht man vor, in dem man innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage vor dem Arbeitsgericht erhebt.cky hat geschrieben:
Ich hab dann von meiner Zeitarbeitsfirma eine ordentliche fristgemäße Kündigung erhalten, dagegen geh ich nicht vor, der AN vin seiner Zeitarbeitsfirma aber die außerordentliche fristlose, wie dagegen virgehen ?
"Die meisten fortschrittsoptimistischen Leute sind so lange für neue digitale Geschäftsmodelle, bis ihr eigener Job durch eine 99-Cent-App ersetzbar wird." (Sascha Lobo)
Re: fristlose Kündigung bei Einarbeitung Zeitarbeit
Inzwischen wurde anders dagegen vorgegangen.
Dem privaten Arbeitsvermittler der die Arbeit für ihn gefunden hat, wurde mitgeteilt, daß bedauerlicherweise eine fristlose Kündigung erfolgte, weshalb der JobCenter eine Sperrzeit verhängt hat, der Vermittlungsgutschein leider ungültig wurde (auch schon durch die ArbAufn selbst), und man ihm und seinen Klienten die so schmutzige Kündigungen machen auch nicht mehr vertraut.
Der hat dann wie damit beabsichtigt schnell die Zeitarbeitsfirma dazu gebracht das zu ändern. Nunmehr wurde unter dem 25. mitgeteilt, daß durch die erfolglos verlaufene Einarbeitung bei JW der am 20. geschlossene Arbeitsvertrag mit Arbeitsaufnahme am 27. wie nicht zustande gekommen behandelt wird.
Die Frage bleibt, wer nun den Lohn für die Einarbeitung am 24. und 1/2 Std. am 25. bezahlt. Es dürfte ein Arbeitsvertrag mit dem Entleiher JW zustande gekommen sein, bisher ungekündigt. Soll ich den wegen Diskrimination sofort kündigen und außer den Tagelöhnern bis jetzt Schadensersatz wegen D. verlangen, oder ihn weiterlaufen lassen ? (in dem rein hypothetischen Beispiel natürlich)
Dem privaten Arbeitsvermittler der die Arbeit für ihn gefunden hat, wurde mitgeteilt, daß bedauerlicherweise eine fristlose Kündigung erfolgte, weshalb der JobCenter eine Sperrzeit verhängt hat, der Vermittlungsgutschein leider ungültig wurde (auch schon durch die ArbAufn selbst), und man ihm und seinen Klienten die so schmutzige Kündigungen machen auch nicht mehr vertraut.
Der hat dann wie damit beabsichtigt schnell die Zeitarbeitsfirma dazu gebracht das zu ändern. Nunmehr wurde unter dem 25. mitgeteilt, daß durch die erfolglos verlaufene Einarbeitung bei JW der am 20. geschlossene Arbeitsvertrag mit Arbeitsaufnahme am 27. wie nicht zustande gekommen behandelt wird.
Die Frage bleibt, wer nun den Lohn für die Einarbeitung am 24. und 1/2 Std. am 25. bezahlt. Es dürfte ein Arbeitsvertrag mit dem Entleiher JW zustande gekommen sein, bisher ungekündigt. Soll ich den wegen Diskrimination sofort kündigen und außer den Tagelöhnern bis jetzt Schadensersatz wegen D. verlangen, oder ihn weiterlaufen lassen ? (in dem rein hypothetischen Beispiel natürlich)
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Re: fristlose Kündigung bei Einarbeitung Zeitarbeit
Rein hypothetisch sollte man die Forenregeln lesen.cky hat geschrieben:I Soll ich den wegen Diskrimination sofort kündigen und außer den Tagelöhnern bis jetzt Schadensersatz wegen D. verlangen, oder ihn weiterlaufen lassen ? (in dem rein hypothetischen Beispiel natürlich)
Und noch ein Hinweis:

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Re: fristlose Kündigung bei Einarbeitung Zeitarbeit
Der Fragesteller schreibt fortlaufend von "Diskrimination", obwohl ihm mehrfach das richtige Wort "Diskriminierung" entgegengehalten wurde. Langsam keimt in mir der Verdacht, dass er selbst der Betroffene ist, welcher ja gemäß "rein hypothetischer" Schilderung nicht willens oder in der Lage war, einfache Zahlen und Bezeichnungen in einem Lagersystem zu verinnerlichen. Die Parallelen sind unübersehbar.
Re: fristlose Kündigung bei Einarbeitung Zeitarbeit
Mit Sprachniveau "B1" wäre er/sie nicht in der Lage, derartige Beiträge zu schreiben.Dieter_Meisenkaiser hat geschrieben:Der Fragesteller schreibt fortlaufend von "Diskrimination", obwohl ihm mehrfach das richtige Wort "Diskriminierung" entgegengehalten wurde. Langsam keimt in mir der Verdacht, dass er selbst der Betroffene ist, welcher ja gemäß "rein hypothetischer" Schilderung nicht willens oder in der Lage war, einfache Zahlen und Bezeichnungen in einem Lagersystem zu verinnerlichen. Die Parallelen sind unübersehbar.
Eventuell ein Nicht-Muttersprachler aus dem im weiteren Sinne englischsprachlichen Raum (engl. "discrimination").
Alles reine Spekulation.
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Re: fristlose Kündigung bei Einarbeitung Zeitarbeit
Das passt nicht. Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (§ 44b, § 6d SGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Kreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt (§ 6a,§ 6d). Es ist zuständig für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) nach dem SGB II. Hartz IV sieht aber keine Sperrzeiten vor, sondern andere Sanktionen.cky hat geschrieben:Inzwischen wurde anders dagegen vorgegangen.
Dem privaten Arbeitsvermittler der die Arbeit für ihn gefunden hat, wurde mitgeteilt, daß bedauerlicherweise eine fristlose Kündigung erfolgte, weshalb der JobCenter eine Sperrzeit verhängt hat, der Vermittlungsgutschein leider ungültig wurde (auch schon durch die ArbAufn selbst), und man ihm und seinen Klienten die so schmutzige Kündigungen machen auch nicht mehr vertraut.
Wer hat wem mitgeteilt, dass ein bereits geschlossener Arbeitsvertrag wie nicht zustande gekommen behandelt wird, und warum soll das rechtswirksam sein?Der hat dann wie damit beabsichtigt schnell die Zeitarbeitsfirma dazu gebracht das zu ändern. Nunmehr wurde unter dem 25. mitgeteilt, daß durch die erfolglos verlaufene Einarbeitung bei JW der am 20. geschlossene Arbeitsvertrag mit Arbeitsaufnahme am 27. wie nicht zustande gekommen behandelt wird.
Entweder der Verleiher, oder der Entleiher, oder unter gewissen Umständen auch der private Arbeitsvermittler. Je nach Sachverhalt. Denkbar wäre, man verklagt vorsichtshalber alle in Frage kommenden Personen darauf.Die Frage bleibt, wer nun den Lohn für die Einarbeitung am 24. und 1/2 Std. am 25. bezahlt.
Das ist denkbar, allerdings wird anscheinend auch eine andere Meinung vertreten.Es dürfte ein Arbeitsvertrag mit dem Entleiher JW zustande gekommen sein, bisher ungekündigt.
Du solltest das Wort "Diskrimination" in diesem Zusammenhang nicht benutzen. Die Bedeutung, die das Wort "discrimination" in anderen Sprachen hat, ist nicht vollständig übertragbar auf die deutsche Sprache und insbesondere nicht auf das aktuelle deutsche Rechtssystem.Soll ich den wegen Diskrimination sofort kündigen
Und ob Du den Arbeitsvertrag kündigen sollst, kann hier keiner beurteilen.
An dieser Stelle frage ich mich, warum man einen bestehenden Arbeitsvertrag lieber wegen vermeintlicher Schadensersatzansprüche kündigen will, statt einfach mal seine Arbeitskraft anzubieten und daraus finanzielle Ansprüche abzuleiten, § 615 BGB.cky hat geschrieben:
und außer den Tagelöhnern bis jetzt Schadensersatz wegen D. verlangen, oder ihn weiterlaufen lassen ? (in dem rein hypothetischen Beispiel natürlich)
"Die meisten fortschrittsoptimistischen Leute sind so lange für neue digitale Geschäftsmodelle, bis ihr eigener Job durch eine 99-Cent-App ersetzbar wird." (Sascha Lobo)
Re: fristlose Kündigung bei Einarbeitung Zeitarbeit
So ganz klar wird hier nicht, wer was zu wem gesagt hat oder was “abgewählt“ bedeuten soll...aber offenbar hat man sich (als Neuer?) da zu weit aus dem Fenster gelehnt.Am ersten Tag also 24. abends hat der Schichtleiter gesagt, er soll am nächsten Tag nicht mehr wiederkommen. Das fand ich sehr ungerecht. Als der Schichtleiter weg war, hab ich ihn abgewählt, dh den AN und auch mich beim neuen Schichtleiter für dessen Schicht einteilen lassen. Am nächsten Tag kamen wir beide erst zu Schichtwechsel. Dummerweuse hat der alte Schichtleiter den AN gesehen, und ihm gesagt, er soll weggehen. Da hat es nichts genutzt, daß ich ihm gesagt habe, das ging ihn überhaupt nichts an sondern den neuen Schichtleiter, denn der hat dann dasselbe gesagt.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
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Re: fristlose Kündigung bei Einarbeitung Zeitarbeit
Demnach unzureichende Diskriminationsfähigkeit?Evariste hat geschrieben:Mit Sprachniveau "B1" wäre er/sie nicht in der Lage, derartige Beiträge zu schreiben.Dieter_Meisenkaiser hat geschrieben:Der Fragesteller schreibt fortlaufend von "Diskrimination", obwohl ihm mehrfach das richtige Wort "Diskriminierung" entgegengehalten wurde. Langsam keimt in mir der Verdacht, dass er selbst der Betroffene ist, welcher ja gemäß "rein hypothetischer" Schilderung nicht willens oder in der Lage war, einfache Zahlen und Bezeichnungen in einem Lagersystem zu verinnerlichen. Die Parallelen sind unübersehbar.
Eventuell ein Nicht-Muttersprachler aus dem im weiteren Sinne englischsprachlichen Raum (engl. "discrimination").
Alles reine Spekulation.

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