Arbeitszeit nicht korrekt

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Ebelie2017
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Arbeitszeit nicht korrekt

Beitrag von Ebelie2017 »

Liebes Forum,

hier eine neue Anekdote aus dem hypothetischen, öffentlichen Dienst NRW:

Arbeitnehmerin AN schließt nach der Elternzeit einen TZ-Vertrag bei ihrem bisherigen Arbeitgeber ab.
Nach Rücksprache mit der Personalabteilung werden 23,1 h/Woche vereinbart, die über 3 ganze Werktage/Woche geleistet werden sollen. Feste Tage werden nicht schriftlich vereinbart, es wird auf eine abteilungsinterne Absprache verwiesen.
(VZ ist 38,5h, 5 Tagewoche mit 8h-Tagen, also 1,5h AZ, bei TZ 23,1h also 3 Tage à 8h mit 0.9h AZ)

Nach etwa einem Jahr findet ein Wechsel der Abteilungsleitung statt - LTalt (vertrat sich in Ruhestand noch jahrelang selbst, weil kein Nachfolger gefunden wurde) übergibt u.a. die Dienstplanung (noch per Zettel und Papier bzw. Magnettafel) an LTneu. Unter LTneu häkt die softwaregestützte Dienstplanung Einzug. Mittlerweile läuft die Sache schon fast rund :roll: (Start vor einem Jahr, Überstunden werden immer noch auf Zetteln notiert, da kein Mitarbeiter einen eigenen Zugang hat, es gibt an einem zentralen Rechner für alle MA ein "nur-gucken"-Tool, Änderungen werden immer noch sehr schleppend nachgepflegt).

Nun erfährt AN in einem Gespräch mit LTneu, dass sie in der Dienstplansoftware mit 24h Stunden geführt wird, weil sie ja 3 Tage arbeiten würde, das wären doch 8 Stunden.
Laut Arbeitsvertrag und Lohnzettel ist Arbeitszeit aber 23,1 Stunden... die AN hat leider keinen Zugriff auf ihre Stammdaten, sie kann nur das monatliche "Soll" jeweils mit den abgesprochenen Arbeitstagen x 7,7 nachrechnen - dabei liegt ihre Rechnung tatsächlicher niedriger als das angegebene Soll im Plan. Oder darf LT für eine "angebrochene Woche" am Monatsanfang und -ende pro Werktag 1/5 rechnen, obwohl lt. Absprache an dem Tag nicht gearbeitet werden soll?

Für welchen Zeitraum kann AN die zuviel geleistete Arbeit, bzw. die nicht korrekt erfasste AZ geltend machen? Hat sie ein Recht darauf, dass es seit Beginn der falschen Planung zurückgerechnet wird (könnten 50+ Stunden sein) oder nur das übliche halbe Jahr?

Vielen Dank für Eure Meinungen!
Dieter_Meisenkaiser
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Re: Arbeitszeit nicht korrekt

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Die 6monatige Ausschlussfrist gilt für AG und AN und ist nicht verhandelbar. Daran ändert auch nichts, dass die AN einige subtile Vorwürfe äußert ("schleppende Bearbeitung", "Nur-gucken-Berechtigung" etc.), dass sie eine Frau ist oder dass sie nur Teilzeit arbeitet.
Ronny1958
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Re: Arbeitszeit nicht korrekt

Beitrag von Ronny1958 »

Laut TVöD Allgemeiner Teil § 37 besteht eine Ausschlußfrist von sechs Monaten nach der Fälligkeit des Anspruchs.

Wieviel Tage werden der Mitarbeiterin für eine Woche Urlaub berechnet?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Mimikry
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Re: Arbeitszeit nicht korrekt

Beitrag von Mimikry »

Was ich an dem ganzen Fall noch nicht verstehe ist, wie denn die (geschätzt) 50+ Stunden zusammengekommen sind. Wenn ich einen Vertrag über 40 Stunden/Wo. habe, arbeite ich die 40 Stunden und gehe dann heim. Ebelie hat einen Vertrag über 23 Stunden und 6 Minuten pro Woche, warum arbeitet sie dann mehr als sie muß? Wenn Überstunden angeordnet sind, muß es ja auch eine Dienstvereinbarung geben, wie diese abzugelten oder abzufeiern sind. Warum hat sie nicht schon längst abgefeiert?
Dieter_Meisenkaiser
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Re: Arbeitszeit nicht korrekt

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Vermutlich ist sie unersetzlich und nicht vertretbar. Solche gibt es...
SusanneBerlin
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Re: Arbeitszeit nicht korrekt

Beitrag von SusanneBerlin »

Mimikry hat geschrieben:Was ich an dem ganzen Fall noch nicht verstehe ist, wie denn die (geschätzt) 50+ Stunden zusammengekommen sind. Wenn ich einen Vertrag über 40 Stunden/Wo. habe, arbeite ich die 40 Stunden und gehe dann heim. Ebelie hat einen Vertrag über 23 Stunden und 6 Minuten pro Woche, warum arbeitet sie dann mehr als sie muß? Wenn Überstunden angeordnet sind, muß es ja auch eine Dienstvereinbarung geben, wie diese abzugelten oder abzufeiern sind. Warum hat sie nicht schon längst abgefeiert?
Ja eben, wer hat denn angeordnet, dass sie mit 23,1-Stundenvertrag aber tatsächlich 24 Stunden arbeiten soll?

Wenn ich nach 23,1 Stunden heimgehe, aber die Software mit 24 Stunden rechnet, müssten doch Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto entstehen.
Ebelie2017 hat geschrieben:bei TZ 23,1h also 3 Tage à 8h mit 0.9h AZ)
Ich denke das soll heißen "0.9h pro Woche aufs Arbeitszeitkonto". War das im Vertrag enthalten, sonstwie vereinbart z.B. durch Betriebsvereinbarung, oder hat Ebelie2017 sich das selber zusammengereimt?
Grüße, Susanne
Ebelie2017
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Re: Arbeitszeit nicht korrekt

Beitrag von Ebelie2017 »

Liebes Forum,

es geht hier beispielhaft um mehrere Fälle... in besagtem Betrieb gab es im Rahmen einer organisatorischen Umstrukturierung "ein wenig Chaos".

Grundlage der Problematik:

VZ-Kräfte haben (TVÖD-)Arbeitsverträge à 38,5 h/5-Tage-Woche. In der betroffenen Abteilung werden allerdings 40h/Woche gearbeitet (Öffnungszeiten, Kundenverkehr) im 2-Schichtsystem (zur Stoßzeit überlappend) (5 Tage mit je 8h, 7:30-16:00 oder 9:30-18:00 Uhr, 30min. Pause). Dabei entstehen 1,5h pro Woche, die auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden (AZ oder AZK-Stunden genannt) und abgefeiert werden können.

Ursprünglich sollte die Arbeitszeit von TZ-Kräften nach 8h-Tagen berechnet werden - die hypothetische AN hätte also bei 3 ganzen Tagen eine vertragliche Arbeitszeit von 24 Stunden gehabt (ohne AZ-Stunden zu sammeln).
Der zuständige Personaler (neu eingesetzt aus einem anderen Bereich) hat aber in seiner Anfangszeit die Stunden wie folgt berechnet: Wunsch der AN: 3 ganze Tage macht 3 Fünftel von 38,5 (3x 7,7 = 23,1) und hat die Kollegen, die sich zwecks TZ-Antrag an ihn gewandt haben entsprechend beraten.
Als die Dienstplan-Software eingeführt wurde, bekam die EDV die Order, ganze Tage mit 8 Stunden und halbe Tage mit 4 Stunden einzupflegen (was für den Großteil der TZ-Kräfte auch korrekt ist), daher die Diskrepanz.
Was ich an dem ganzen Fall noch nicht verstehe ist, wie denn die (geschätzt) 50+ Stunden zusammengekommen sind.
0,9h pro Woche x 52 Wochen pro Jahr macht 46,8 Stunden für das letzte, überprüfbare Kalenderjahr. Dazu kommen genommene AZK- und Urlaubstage, die ebenfalls mit 8h statt 7,7 Stunden gezählt wurden... entweder haben die betroffenen Kollegen zuviel gearbeitet, oder zuwenig Gehalt bekommen.
Gut, wenn der Tarifvertrag keine Ausnahme zuläßt, sind es noch 26 Wochen, um die es hier geht - dann kommt man natürlich auf eine deutlich niedrigere Zahl.

...und abgesehen davon, dass die Schreiberin zwar eine Frau ist (die Vollzeit arbeitet), aber nicht zu den betroffenen Kollegen gehört, sind die "schleppende Bearbeitung", die mangelnde Transparentmachung für die Mitarbeiter und das daraus resultierende Durcheinander (immer wieder nachträgliche Beanstandungen, Rückfragen, zu korrigierende Fehler und nachhaltiger Frust -> Produktivitätsverlust in der Abteilung) keine subtilen Vorwürfe, sondern ein Mißstand, der vom Betriebsrat und Teilen der Personalabteilung seit längerem kritisiert wird.
SusanneBerlin
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Re: Arbeitszeit nicht korrekt

Beitrag von SusanneBerlin »

Und der Betriebsrat (wieso eigentlich Betriebsrat und nicht Personalrat wenn wir uns im öffentlichen Dienst befinden?) hatte nicht im Blick, dass die Verjährung droht und hat mit dem Dienstherrn keine Vereinbarung getroffen, dass eine etwaige Verjährung ausgesetzt wird bis das Thema geklärt ist?
Grüße, Susanne
Moppelsche
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Re: Arbeitszeit nicht korrekt

Beitrag von Moppelsche »

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Ebelie2017
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Re: Arbeitszeit nicht korrekt

Beitrag von Ebelie2017 »

sorry, mein Mann hatte sich gerade eingeloggt, bitte den gelöschten Beitrag oben ignorieren...

Die Bezeichnung Betriebsrat entstammt vermutlich alter Gewohnheit - bis vor einigen Jahren war der Träger unseres hypothetischen Betriebs eine konzernnahe Stiftung...

Die Unterbrechung der Verjährung wurde schon veranlasst - das Ganze spielte sich allerdings im Zeitraum Mitte 2014 bis Anfang 2015 - der Anteil, der den Arbeitnehmern wiedergegeben werden kann, bleibt einfach ziemlich klein gegenüber dem hinzunehmenden Verlust.
Ronny1958
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Re: Arbeitszeit nicht korrekt

Beitrag von Ronny1958 »

Die Unterbrechung der Verjährung wurde schon veranlasst - das Ganze spielte sich allerdings im Zeitraum Mitte 2014 bis Anfang 2015 - der Anteil, der den Arbeitnehmern wiedergegeben werden kann, bleibt einfach ziemlich klein gegenüber dem hinzunehmenden Verlust.
Das Problem ist einfach, dass gerade die beschäftigten im öffentlichen Dienst eine beinahe chronische Abneigung gegen Lesen entwickelt haben.

Bei der einschlägigen Gewerkschaft, beim Arbeitgeber und beim Personalrat existieren Texte des gültigen Tarifvertrages. Das alles nützt aber gar nichts, wenn man weder bereit ist sich beraten zu lassen (Gewerkschaft oder Personalrat) oder selbst einmal nachzulesen.

Zu der Arbeitszeitkontoproblematik:

Existiert denn überhaupt eine Betriebsvereinbarung ÜBER ein Arbeitszeitkonto?
Was steht da drin?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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