Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinigung
Moderator: FDR-Team
Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinigung
Hallo zusammen,
in einer (4 Etagen-großen) Ganztags-Schule steht jährlich die Grundreinigung an.
Der Arbeitnehmer = A hat dort einen befristeten Teilzeitvertrag.
Muss A in der Schule dabei auch das komplette Inventar aus den Klassenzimmern ect. ein- und aus-räumen. In dem Arbeitsvertrag von A ist nur festgehalten, dass dieser Mehrarbeit oder Arbeit in einem anderen Objekt machen muss - jedoch nicht die Arbeit von Möbelpackern!?
Kann A in diesem Fall generell die Grundreinigung - oder nur das Möbeltragen verweigern?
in einer (4 Etagen-großen) Ganztags-Schule steht jährlich die Grundreinigung an.
Der Arbeitnehmer = A hat dort einen befristeten Teilzeitvertrag.
Muss A in der Schule dabei auch das komplette Inventar aus den Klassenzimmern ect. ein- und aus-räumen. In dem Arbeitsvertrag von A ist nur festgehalten, dass dieser Mehrarbeit oder Arbeit in einem anderen Objekt machen muss - jedoch nicht die Arbeit von Möbelpackern!?
Kann A in diesem Fall generell die Grundreinigung - oder nur das Möbeltragen verweigern?
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
Als was? Vom Systemadministrator der EDV-Anlage wird man das Möbelschleppen weniger erwarten dürfen, vom Hausmeister schon.Der Arbeitnehmer = A hat dort einen befristeten Teilzeitvertrag.
Grüße, Susanne
Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
Was steht im Arbeitsvertrag?
Wer ist der Arbeitgeber ?
Wer ist der Arbeitgeber ?
Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
So wie hier geschildert, ist das auch nicht die Arbeit von Möbelpackern. Man wird wohl kaum die Schränke abmontieren, um darunter zu wischen.Rollmops hat geschrieben:n befristeten Teilzeitvertrag.
Muss A in der Schule dabei auch das komplette Inventar aus den Klassenzimmern ect. ein- und aus-räumen. In dem Arbeitsvertrag von A ist nur festgehalten, dass dieser Mehrarbeit oder Arbeit in einem anderen Objekt machen muss - jedoch nicht die Arbeit von Möbelpackern!?
Dass man zum Putzen auch mal Stühle oder Tische vor die Tür stellt, gehört zur Grundreinigung dazu.
Klar kann er die Arbeit verweigern, muss dann aber mit den Konsequenzen leben.Rollmops hat geschrieben:Kann A in diesem Fall generell die Grundreinigung - oder nur das Möbeltragen verweigern?
Ansonsten: Die Grundreinigung wird er in keinem Fall verweigern können. Wenn er sich erfolgreich darauf beruft, dass das Anheben von Stühlen oder Tischen nicht zumutbar ist, wird er zumindest reinigen müssen, wenn das jemand anders rausgetragen hat.
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
Selbst wenn es eine Definition von "Grundreinigung" gäbe, und diese Definition nicht das Leerräumen des Raums vorsähe, so kann der Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts trotzdem festlegen, dass der Raum einmal jährlich frei von Möbeln gewischt werden soll und nicht bloß um die Tischbeine außen herum.Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinigung
Grüße, Susanne
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
Aus eigener Anschauung:
Zur Grundreinigung gehört auch das Freizugänglichmachen des Fußbodens.
Als was ist der Kollege dort beschäftigt?
Zur Grundreinigung gehört auch das Freizugänglichmachen des Fußbodens.
Als was ist der Kollege dort beschäftigt?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
Eine Grundreinigung wird wohl kaum das um die Stühle und Tische herum reinigen bedeuten.
Das ist dann eher, die wahrscheinlich tägliche, Unterhaltsreinigung.
Häufig wird im Rahmen einer Grundreinigung auch die alte Bodenversiegelung ab- und neue auf getragen.
Hier stellt sich nun die schon gestellte Frage. Als was ist A eingestellt und wie ist sein Tätigkeitsfeld beschrieben.
Ich habe häufig mit der Branche Gebäudereinigung zu tun und mir sind durchaus einige Betriebe bekannt die auch die Räume im Rahmen der Grundreinigung leer räumen.
Das ist dann eher, die wahrscheinlich tägliche, Unterhaltsreinigung.
Häufig wird im Rahmen einer Grundreinigung auch die alte Bodenversiegelung ab- und neue auf getragen.
Hier stellt sich nun die schon gestellte Frage. Als was ist A eingestellt und wie ist sein Tätigkeitsfeld beschrieben.
Ich habe häufig mit der Branche Gebäudereinigung zu tun und mir sind durchaus einige Betriebe bekannt die auch die Räume im Rahmen der Grundreinigung leer räumen.
Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
Der Arbeitnehmer ist als Reinigungskraft angestellt. Sein Tätigkeitsfeld ist in der Reinigung der Klassenzimmer und WCs und er muss Mehrarbeit(Überstunden) leisten. In der Grundreinigung sind nur 50% der sonstigen Besetzung dabei, vovon 2 Männer sind.
Mir stellt sich nur die Frage, inweit das Transportieren von teilweise sehr schweren Tischen zu einer Reinigung gehört, da dies in anderen Objekten teilweise gemacht wird.
Mir stellt sich nur die Frage, inweit das Transportieren von teilweise sehr schweren Tischen zu einer Reinigung gehört, da dies in anderen Objekten teilweise gemacht wird.
Zuletzt geändert von Rollmops am 05.08.17, 18:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
Da Schulen Einrichtungen der Städte/Kommunen oder der Länder sind, müsste der Angestellte ja dem Tarifvertrag der Länder und/oder Städte und Kommunen unterliegen. Hier sollte das Arbeitsbedingungen doch genau beschrieben sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
Der Arbeitnehmer ist bei einer (ausgelagerten) Reinigungsfirma angestellt.
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
Das beantwortet nicht die Frage.Rollmops hat geschrieben:Der Arbeitnehmer ist bei einer (ausgelagerten) Reinigungsfirma angestellt.
Reinigungsfirmen beschäftigen nicht nur Reinigungskräfte, sondern z.B. auch Vertriebsmitarbeiter, die die Aufträge hereinholen.Als was ist der Kollege dort beschäftigt?
Also was steht im Arbeitsvertrag?
Grüße, Susanne
Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
Dann ist man aber nicht in der Schule angestellt, sondern arbeitet nur dort.Rollmops hat geschrieben:Der Arbeitnehmer ist bei einer (ausgelagerten) Reinigungsfirma angestellt.
Hier kommt es auf den Auftrag und den darin beschriebenen Arbeitsumfang an, den die Firma bekommen hat.
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
Na das wurde beantwortetSusanneBerlin hat geschrieben:Das beantwortet nicht die Frage.
Rollmops hat geschrieben:Der Arbeitnehmer ist als Reinigungskraft angestellt.
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
Dass der AN in der Schule angestellt ist, habe ich aber nirgends geschrieben. Und auch, dass das Wort Grundreinigung im Arbeitsvertrag nicht steht, sondern nur Zitat: 'Mehrarbeit(Überstunden)' Zitat-Ende, habe ich hier gepostet. Die Firma selber möchte ich nicht nennen.
Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig
Wieso sollte im Vetrag einer Reinigungskraft auch stehen, dass Grundreinigungen zur Arbeit gehören?
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