Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinigung

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Rollmops
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Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinigung

Beitrag von Rollmops »

Hallo zusammen,

in einer (4 Etagen-großen) Ganztags-Schule steht jährlich die Grundreinigung an.
Der Arbeitnehmer = A hat dort einen befristeten Teilzeitvertrag.

Muss A in der Schule dabei auch das komplette Inventar aus den Klassenzimmern ect. ein- und aus-räumen. In dem Arbeitsvertrag von A ist nur festgehalten, dass dieser Mehrarbeit oder Arbeit in einem anderen Objekt machen muss - jedoch nicht die Arbeit von Möbelpackern!?

Kann A in diesem Fall generell die Grundreinigung - oder nur das Möbeltragen verweigern?
SusanneBerlin
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Arbeitnehmer = A hat dort einen befristeten Teilzeitvertrag.
Als was? Vom Systemadministrator der EDV-Anlage wird man das Möbelschleppen weniger erwarten dürfen, vom Hausmeister schon.
Grüße, Susanne
Altbauer
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von Altbauer »

Was steht im Arbeitsvertrag?
Wer ist der Arbeitgeber ?
winterspaziergang

Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von winterspaziergang »

Rollmops hat geschrieben:n befristeten Teilzeitvertrag.

Muss A in der Schule dabei auch das komplette Inventar aus den Klassenzimmern ect. ein- und aus-räumen. In dem Arbeitsvertrag von A ist nur festgehalten, dass dieser Mehrarbeit oder Arbeit in einem anderen Objekt machen muss - jedoch nicht die Arbeit von Möbelpackern!?
So wie hier geschildert, ist das auch nicht die Arbeit von Möbelpackern. Man wird wohl kaum die Schränke abmontieren, um darunter zu wischen.
Dass man zum Putzen auch mal Stühle oder Tische vor die Tür stellt, gehört zur Grundreinigung dazu.
Rollmops hat geschrieben:Kann A in diesem Fall generell die Grundreinigung - oder nur das Möbeltragen verweigern?
Klar kann er die Arbeit verweigern, muss dann aber mit den Konsequenzen leben.

Ansonsten: Die Grundreinigung wird er in keinem Fall verweigern können. Wenn er sich erfolgreich darauf beruft, dass das Anheben von Stühlen oder Tischen nicht zumutbar ist, wird er zumindest reinigen müssen, wenn das jemand anders rausgetragen hat.
SusanneBerlin
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von SusanneBerlin »

Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinigung
Selbst wenn es eine Definition von "Grundreinigung" gäbe, und diese Definition nicht das Leerräumen des Raums vorsähe, so kann der Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts trotzdem festlegen, dass der Raum einmal jährlich frei von Möbeln gewischt werden soll und nicht bloß um die Tischbeine außen herum.
Grüße, Susanne
Ronny1958
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von Ronny1958 »

Aus eigener Anschauung:

Zur Grundreinigung gehört auch das Freizugänglichmachen des Fußbodens.

Als was ist der Kollege dort beschäftigt?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Rabenwiese
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von Rabenwiese »

Eine Grundreinigung wird wohl kaum das um die Stühle und Tische herum reinigen bedeuten.

Das ist dann eher, die wahrscheinlich tägliche, Unterhaltsreinigung.

Häufig wird im Rahmen einer Grundreinigung auch die alte Bodenversiegelung ab- und neue auf getragen.

Hier stellt sich nun die schon gestellte Frage. Als was ist A eingestellt und wie ist sein Tätigkeitsfeld beschrieben.

Ich habe häufig mit der Branche Gebäudereinigung zu tun und mir sind durchaus einige Betriebe bekannt die auch die Räume im Rahmen der Grundreinigung leer räumen.
Rollmops
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von Rollmops »

Der Arbeitnehmer ist als Reinigungskraft angestellt. Sein Tätigkeitsfeld ist in der Reinigung der Klassenzimmer und WCs und er muss Mehrarbeit(Überstunden) leisten. In der Grundreinigung sind nur 50% der sonstigen Besetzung dabei, vovon 2 Männer sind.
Mir stellt sich nur die Frage, inweit das Transportieren von teilweise sehr schweren Tischen zu einer Reinigung gehört, da dies in anderen Objekten teilweise gemacht wird.
Zuletzt geändert von Rollmops am 05.08.17, 18:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von ktown »

Da Schulen Einrichtungen der Städte/Kommunen oder der Länder sind, müsste der Angestellte ja dem Tarifvertrag der Länder und/oder Städte und Kommunen unterliegen. Hier sollte das Arbeitsbedingungen doch genau beschrieben sein.
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von Rollmops »

Der Arbeitnehmer ist bei einer (ausgelagerten) Reinigungsfirma angestellt.
SusanneBerlin
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von SusanneBerlin »

Rollmops hat geschrieben:Der Arbeitnehmer ist bei einer (ausgelagerten) Reinigungsfirma angestellt.
Das beantwortet nicht die Frage.
Als was ist der Kollege dort beschäftigt?
Reinigungsfirmen beschäftigen nicht nur Reinigungskräfte, sondern z.B. auch Vertriebsmitarbeiter, die die Aufträge hereinholen.

Also was steht im Arbeitsvertrag?
Grüße, Susanne
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von ktown »

Rollmops hat geschrieben:Der Arbeitnehmer ist bei einer (ausgelagerten) Reinigungsfirma angestellt.
Dann ist man aber nicht in der Schule angestellt, sondern arbeitet nur dort.
Hier kommt es auf den Auftrag und den darin beschriebenen Arbeitsumfang an, den die Firma bekommen hat.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von ktown »

SusanneBerlin hat geschrieben:Das beantwortet nicht die Frage.
Na das wurde beantwortet
Rollmops hat geschrieben:Der Arbeitnehmer ist als Reinigungskraft angestellt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von Rollmops »

Dass der AN in der Schule angestellt ist, habe ich aber nirgends geschrieben. Und auch, dass das Wort Grundreinigung im Arbeitsvertrag nicht steht, sondern nur Zitat: 'Mehrarbeit(Überstunden)' Zitat-Ende, habe ich hier gepostet. Die Firma selber möchte ich nicht nennen.
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von Flowjob »

Wieso sollte im Vetrag einer Reinigungskraft auch stehen, dass Grundreinigungen zur Arbeit gehören?
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