Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinigung

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ktown
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von ktown »

Das
Rollmops hat geschrieben:in einer (4 Etagen-großen) Ganztags-Schule steht jährlich die Grundreinigung an.
Der Arbeitnehmer = A hat dort einen befristeten Teilzeitvertrag.
kann schon so verstanden werden. :wink:
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Rollmops
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von Rollmops »

@flowjob, Weil ich bisher davon ausging, dass die GR eine Art Extra-Reinigung ist und im AV augelistet sein soll(te).

Aber es ging in meiner Eingangsfrage nicht um den Begriff GR (man kann zur GR ja auch Sonderreinung oder Mehrarbeit sagen.. ich kenne mich damit nicht aus), sondern ob 'wiederrum' das Möbeltragen zur GR dazugehört.
ktown
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von ktown »

Also wenn man die Internetpräsenzen vieler Reinigungsdienste so anschaut, dann gehört dies dazu.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Ronny1958
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von Ronny1958 »

Da zur Grundreinigung der freie Platz notwendig ist, müssen die Möbel entfernt wreden.

Wenn man der Meinung ist, dass einem die Möbel vorher entfernt werden müssen, wird man bei einer anderen Reinigungsfirma anheuern müssen.

Wir haben +/- 1900 Beschäftigte in der Kreisverwaltung. Den größten Teil davon machen die Kolleginnen im Reinigungsdienst aus.

Unsere ausnahmslos beim Kreis angestellten Reinigungskräfte (ein paar wenige sind bei der Tochter "Beschäftigungsgesellschaft" angestellt, bevor sie fest übernommen werden) räumen mit ihren Hausmeistern ihr Objekt selbst leer. Alle fassen an und danach beginnt die Grundreinigung.

Was will eine in den großen Ferien nicht notwendige Reinigungskraft auch sonst machen? Temprär arbeitslos melden?

Würde ganz sicher dazu führen, dass unsere Politik (aus der immer wieder die Forderung laut wird, den Reinigungsdienst zu privatisieren) massiv über Fremdvergabe nachdenken wird.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
winterspaziergang

Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von winterspaziergang »

Rollmops hat geschrieben:@flowjob, Weil ich bisher davon ausging, dass die GR eine Art Extra-Reinigung ist und im AV augelistet sein soll(te).

Aber es ging in meiner Eingangsfrage nicht um den Begriff GR (man kann zur GR ja auch Sonderreglung oder Mehrarbeit sagen.. ich kenne mich damit nicht aus), sondern ob 'wiederrum' das Möbeltragen zur GR dazugehört.
Das Möbeltragen hat ja- wie bereits erwähnt- nichts mit der eingangs benannten Arbeit eines Möbelpackers zu tun.

Wenn man die Zimmer reinigt, gehört das verschieben/raus tragen von Möbelstücken sicher dazu, soweit das zumutbar ist.

Einen schweren Tisch packt man ohnehin mindestens zu zweit an, eventuell auch zu dritt und die wenigsten Schulen haben in ihren Klassenzimmern massive Holztische stehen, nicht mal das "Lehrerpult" gehört dazu, so dass die Frage der Zumutbarkeit eigentlich zu bejahen ist.
Altbauer
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von Altbauer »

winterspaziergang hat geschrieben:Einen schweren Tisch packt man ohnehin mindestens zu zweit an, eventuell auch zu dritt und die wenigsten Schulen haben in ihren Klassenzimmern massive Holztische stehen, nicht mal das "Lehrerpult" gehört dazu, so dass die Frage der Zumutbarkeit eigentlich zu bejahen ist.
Womit sich mal wieder die Frage stellt, ob das vorhandene Personal der Reinigungsfirma dazu physisch überhaupt in der Lage ist.

Also :
Hinausräumen von Stühlen - sollte zumutbar sein
Hinausräumen von Schülertischen ( zu zweit) - sollte zumutbar sein
Hinausräumen von sehr schweren Möbeln ( alte massive Schränke ) - ist problematisch.

Wir kennen Arbeitnehmer A und seine KollegInnen nicht.
entweder
Nehmen wir mal an : alle drei jew. 1,90m groß und in der Freizeit Bodybuilder
oder
Keiner größer als 1,65m , alle mit Rückenbescherden.

Scheren wir jetzt beide Fälle über denselben Kamm ?
winterspaziergang

Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von winterspaziergang »

Altbauer hat geschrieben:
Womit sich mal wieder die Frage stellt, ob das vorhandene Personal der Reinigungsfirma dazu physisch überhaupt in der Lage ist.
bevor man sich Fragen stellt, macht es Sinn, sich anzuschauen, wie Tische und Stühle einer Schule meist aussehen und was die Reinigung/eventuell mit Versiegelung eines Bodens bedeutet.
Also :
Hinausräumen von Stühlen - sollte zumutbar sein
wer das nicht kann, sollte über einen GDB nachdenken
Hinausräumen von Schülertischen ( zu zweit) - sollte zumutbar sein
s.o.
Hinausräumen von sehr schweren Möbeln ( alte massive Schränke ) - ist problematisch.
a) in welcher Schule stehen alte massive Schränke und b) wer räumt die massiven Schränke eines Zimmers, wenn es z.B. darum geht, den Boden neu zu versiegeln?
Wir kennen Arbeitnehmer A und seine KollegInnen nicht.
entweder
Nehmen wir mal an : alle drei jew. 1,90m groß und in der Freizeit Bodybuilder
oder
Keiner größer als 1,65m , alle mit Rückenbeschwerden.
wer solche Rückenbeschwerden hat, dass er zum Job gehörige Arbeiten nicht machen kann, lässt sich ein Attest ausstellen oder beantragt eine Gleichstellung
Scheren wir jetzt beide Fälle über denselben Kamm ?
nein, bei der Realität und dem Sachverhalt bleiben und keine Ausnahmen konstruieren, die hier nicht genannt wurden.
Die TE möchte wissen, ob sie "Möbel" raustragen soll, die sich in Tischen und Stühlen erschöpfen dürften und meint, das sei Arbeit eines Möbelpackers.
Sie fragt, ob sie die Arbeit verweigern darf.
Von 1,50 Körpergröße, Rückenbeschwerden oder sonstiges war nicht die Rede.
Ronny1958
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von Ronny1958 »

Bei einer Grundreinigung sind neben den Reinigungskräften auch die Schulhausmeister anwesend. Diese haben die erforderlichen Hilfsmittel für das Bewegen überschwerer Gegenstände.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Dieter_Meisenkaiser
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

alle drei jew. 1,90m groß und in der Freizeit Bodybuilder
oder
Keiner größer als 1,65m , alle mit Rückenbescherden.

Scheren wir jetzt beide Fälle über denselben Kamm ?
Mal abgesehen davon, dass dieser Quatsch überhaupt nicht zur Ursprungsbeschreibung gehört: Ja, selbstverständlich scheren wir diese Leute alle über einen Kamm, da wir sie ja auch bei Eingruppierung und Bezahlung über einen Kamm scheren, weil sie sonst sofort "Diskriminierung!" schreien würden. Wer allerdings mit chronischen Rückenbeschwerden als Putzfrau/Putzmann glaubt, er könne dauerhaft bei voller Bezahlung den Drückeberger spielen, der wird früher oder später erfahren, dass es ein - zwar weit verbreiteter - Irrglaube ist, man könne Mitarbeitern nicht wegen Krankheit kündigen.
Altbauer
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von Altbauer »

ktown hat geschrieben:Rollmops hat geschrieben:
Der Arbeitnehmer ist bei einer (ausgelagerten) Reinigungsfirma angestellt.
Dann ist man aber nicht in der Schule angestellt, sondern arbeitet nur dort.
Hier kommt es auf den Auftrag und den darin beschriebenen Arbeitsumfang an, den die Firma bekommen hat.
Das betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Schulträger und Reinigungsfirma.

Die Frage, ob der Arbeitnehmer A schwere Möbel schleppen muss, ist zwischen der
Reinigungsfirma und A zu klären.

Dazu etwas Stoff :
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/ ... icherheit/

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsschutz

https://www.arbeitssicherheit.de/de/htm ... eitsschutz

Es ist m.E. die Sache der Gebäudereinigungsfirma, dafür zu sorgen, dass für die anfallenden Arbeiten geeignetes Personal
zur Verfügung steht und dass die nötigen Hilfsmittel auch zur Verfügung stehen.
winterspaziergang

Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von winterspaziergang »

Altbauer hat geschrieben:
Die Frage, ob der Arbeitnehmer A schwere Möbel schleppen muss, ist zwischen der
Reinigungsfirma und A zu klären.
Die Frage ist immer noch, ob es sich überhaupt um schwere Möbel handelt. Es ist immer noch ein Klassenzimmer, keine Villa mit Antiquitäten

Es ist m.E. die Sache der Gebäudereinigungsfirma, dafür zu sorgen, dass für die anfallenden Arbeiten geeignetes Personal
zur Verfügung steht und dass die nötigen Hilfsmittel auch zur Verfügung stehen.
Hilfsmittel zum Anheben von Schülertischen und Stühlen :engel:
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von ktown »

Altbauer hat geschrieben:Das betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Schulträger und Reinigungsfirma.
Ja klar. Aber weiterführend auch die Mitarbeiter des Reinigunfsunternehmen. Wenn das ausräumen der Räume explizit ausgenommen ust, dann muss der Mitarbeiter dies wissen. Nur so kann er auf mangelnde Vorleistung hinweisen.
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matthias.
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von matthias. »

Flowjob hat geschrieben:Wieso sollte im Vetrag einer Reinigungskraft auch stehen, dass Grundreinigungen zur Arbeit gehören?
Es geht ja nicht um die Grundreinigung, sondern ob man auch die Möbel dafür raus tragen muss, um dann die Grundreinigung überhaupt durchzuführen.

Gehört das zu Leistung einer Reinigungskraft?

Wobei wenn der AG das verlangt und man weigert sich, wird sicher klar sein, was am Ende der Befristung passiert.
ktown
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von ktown »

Gehört es zum Arbeitsumfang eines Angestellten einer Bäckerei eine große Rührmaschine in der Backstube von A nach B zu räumen ohne das es extra im Vertrag erwähnt wurde? Ich denke ja.
Bezogen auf die Reinigungskraft. Wenn das räumen von Schulmöbel zu schwer ist, wer bringt die nicht gerade leichte Maschine für eine Grundreinigung in die Stockwerke? Weigert man sich da dann auch?
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Re: Gehört Möbel tragen zur Grundreinigung einer Schulreinig

Beitrag von windalf »

ktown hat geschrieben:Gehört es zum Arbeitsumfang eines Angestellten einer Bäckerei eine große Rührmaschine in der Backstube von A nach B zu räumen ohne das es extra im Vertrag erwähnt wurde? Ich denke ja.
Bezogen auf die Reinigungskraft. Wenn das räumen von Schulmöbel zu schwer ist, wer bringt die nicht gerade leichte Maschine für eine Grundreinigung in die Stockwerke? Weigert man sich da dann auch?
Spielt doch auch keine Rolle wie schwer das ist. Wenn "Frau" das gleiche Geld bekommen möchte wie "Mann" muss Sie halt gerechter Weise auch gleichberechtigt das Gleiche tragen. Sonst halt einen anderen Job oder ein entsprechendes Sportprogramm machen...
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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