Ungerechtfertigte Abmahnung

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webelch
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Re: Ungerechtfertigte Abmahnung

Beitrag von webelch »

Dann ist doch alles wieder gut und die Personalakte "sauber". Und irgendwann vielleicht auch das Gedächtnis der "Chefabteilung".
wusel70
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Re: Ungerechtfertigte Abmahnung

Beitrag von wusel70 »

:-) Gedächtnis ist gut.
Bis zu diesem Punkt wusste sie nicht mal wer ich bin und auch jetzt hat sie nur einen Namen und kein Gesicht, da es nur brieflich und telefonisch zu Kontakt kam..... alles läuft über die Leiter dazwischen. Nur eben leider die Mails von außen nicht.....

Und ich bin weder ein Untergebener noch ein Sklave, der sich alles gefallen lassen muss..... Ohne uns VK läuft der ganze Laden eben nicht. Und ich habe mich nicht überheblich selbst eingeschätzt, sondern ich bekam von den Leitern dazwischen jede Menge Unterstützung, weil man sich eben auf mich verlassen kann und ich immer da bin ( auch wenns murrig ist). Ich bin da und ich arbeite mit jeder Menge Eigeninitiative für den LAden und die Firma... Und wenn ich der Meinung bin, das der Chef sich falsch verhält, dann sage ich das in entsprechender Formulierung.
Und ich konnte es anhand verschiedener Dinge auch beweisen, das der Kunde einfach nur enttäuscht war, vor verschlossener Türe zu stehen, als das ich den Laden eher schloss.....

Eine Einschätzung (m)einer Person hier, finde ich leider unangebracht, da es nicht um das persönliche geht , sondern um das rechtliche. Und die Ausgangssituation war, das ein Kunde eine Behauptung per mail aufstellte und eine Abmahnung auf dieser Tatsache hin ausgesprichen wurde, ohne irgendeinen Kontakt oder ähnliches... Niemand kann hier einen Menschen korrekt einschätzen, nur weil er hier etwas schreibt......

Aber ich danke dennoch alles , die sich geäußert haben. lg
webelch
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Re: Ungerechtfertigte Abmahnung

Beitrag von webelch »

Ich wollte und kann auch gar nicht eine Einschätzung Ihrer Person vornehmen.
wusel70
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Re: Ungerechtfertigte Abmahnung

Beitrag von wusel70 »

alles gut, meinte auch nicht Sie, sondern reagierte u.a. auf den Beitrag von Biggi0001...

Danke noch mal
winterspaziergang

Re: Ungerechtfertigte Abmahnung

Beitrag von winterspaziergang »

wusel70 hat geschrieben:alles gut, meinte auch nicht Sie, sondern reagierte u.a. auf den Beitrag von Biggi0001...

Danke noch mal
der hier?
Biggi0001 hat geschrieben:
wusel70 hat geschrieben:[...]...ohne mich hoch zu heben...ich habe noch nie nein gesagt, wenn not an mann ist ( auch wenn ich es am liebsten tun würde)..bin bisher ohne Krankenschein, bringe 100% Eigeninitiative mit und lebe für den Job...
Auffällig ist daran, dass sich Ihre eigene Einschätzung Ihrer Person und die Einschätzung Ihrer Chefin wohl doch irgendwie unterscheiden...würde man Sie dort so hoch schätzen, wie Sie es selbst tun bzw wie Sie Ihren Wert für die Firma einstufen, dann hätte man meiner Meinung nach keine Abmahnung verfasst, sondern mit dem Gedanken "ist ja nur eine einzelne Meinung und sie/er (Sie) ist so toll..." den Brief beiseite gelegt und es gut sein lassen.

Irgendwie neige ich dazu, Karli schon recht zu geben. Aber vielleicht täuscht mich mein Eindruck ja...
:arrow: da steht keine Aussage zu Ihrer Person.
RGSilberer
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Re: Ungerechtfertigte Abmahnung

Beitrag von RGSilberer »

Ich hätte auch so wie die TE gehandelt. Eine ungerechtfertigte Abmahnung läßt man nicht einfach in der Akte stehen. Die Argumentation dagegen könne man sich immer noch wehren, wenn es zu Konsequenzen kommt, halte ich für grundfalsch. Denn dann kommt doch sofort die Gegenrede: "warum haben Sie denn seinerzeit nichts gesagt?".

Nein, solche unberechtigten Anschuldigen muß man sofort aus dem Weg räumen und zwar ebenso schriftlich wie die Abmahnung auch schriftlich erteilt wird.
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Re: Ungerechtfertigte Abmahnung

Beitrag von Biggi0001 »

RGSilberer hat geschrieben:Ich hätte auch so wie die TE gehandelt. Eine ungerechtfertigte Abmahnung läßt man nicht einfach in der Akte stehen. Die Argumentation dagegen könne man sich immer noch wehren, wenn es zu Konsequenzen kommt, halte ich für grundfalsch. Denn dann kommt doch sofort die Gegenrede: "warum haben Sie denn seinerzeit nichts gesagt?".

Nein, solche unberechtigten Anschuldigen muß man sofort aus dem Weg räumen und zwar ebenso schriftlich wie die Abmahnung auch schriftlich erteilt wird.
So etwas ist aber definitiv nicht klug. Eine Abmahnung ist zuallererst einfach mal ein Text, der auf Papier steht.

Interessant wird die ganze Sache erst, wenn sich aus der Abmahnung Konsequenzen ergeben sollen, meistens ja in Form einer Kündigung, die auf der Abmahnung oder den Abmahnungen fußt, ist das Argument, dass die Abmahnung ja gar nicht gültig ist, ein Totschlagargument. Fall gestorben.

Sofern man den Arbeitgeber auf die Idee bringt dass die Abmahnung vielleicht gar nicht als Kündigungsgrund herhalten könnte, wird er im Wissen darum garantiert ganz fix was anderes finden, was dann schlimmstenfalls gültig wäre.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
matthias.
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Re: Ungerechtfertigte Abmahnung

Beitrag von matthias. »

RGSilberer hat geschrieben:
Nein, solche unberechtigten Anschuldigen muß man sofort aus dem Weg räumen und zwar ebenso schriftlich wie die Abmahnung auch schriftlich erteilt wird.

Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Natürlich sollte man sich als AN nicht zu klein machen und sich alles gefallen lassen.
Da hat die Fragerin hier ja auch Recht: Die Verkäufern halten den Laden am Laufen und ohne sie läuft nichts, da sollten sie auch von den Vorgesetzten angemessen behandelt werden.

Es macht aber auch keinen Sinn, sich alles zu sehr zu Herzen zu nehmen und dann mit Kanonen um sich zu schießen.
Eine Abmahnung ist keine Katastrophe. Oft steht da nur drin, wie man sich verhalten soll. Damit hat man auch als AN Klarheit, wie man sich in Zukunft verhalten soll und kann sich sogar darauf berufen, dass einem entsprechendes angewiesen wurde, was vorher vielleicht nur als mündliche Anweisung bestand.

Das rechte Mittelmaß sollte man finden.

Und wenn Gegendarstellung, sollte diese der Anwalt schreiben oder jemand der sich damit auskennt, sonst macht man meist nicht mehr, als das "Vergehen" zuzugeben.
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