Urlaub/Krank bei Minijob
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 256
- Registriert: 02.10.12, 09:58
Urlaub/Krank bei Minijob
Hallo Zusammen,
ich hatte gerade ein irritierendes Telefonat mit der Minijobzentrale und benötige mal Eure Darlegung der Rechtslage:
Kurz zur Sachlage:
Ich habe eine Haushaltshilfe eingestellt. Sie soll 1x die Woche Dienstags für 4 Stunden Reinigungsarbeiten durchführen. Es wurde ein Stundenlohn vereinbart. Daraufhin habe ich den Haushaltscheck ausgefüllt, an die Minijobzentrale geschickt. Ich habe nun offiziell eine Betriebsstättennummer und führe im Halbjahres-Verfahren eine Abrechnung durch, da die Bezahlung unregelmäßig ist (Mal haben Monate 4 oder 5 Wochen). Die angestellte Haushaltshilfe geht bereits einer steuer- und sozialversicherungspflichtigen Primärbeschäftigung nach.
Nun zur Frage:
Die Minijobzentrale sagte mir, der Haushaltshilfe stehen 4 Wochen bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Ich möchte ihr jedoch nur die geleistete Arbeit bezahlen. Ich denke die Logik ist nachvollziehbar:
Kommen & Arbeiten = Geld
Nicht kommen (Gründe egal) = kein Geld
Bin ich hier auf dem Holzweg? Was bedeutet das für mich? Wie gestalten sich 4 Wochen Urlaub? 4x bezahlt fernbleiben bei gleichem Lohn? Was passiert wenn sie Dienstag krank ist? Kann ich die Reinigung ein paar Tage später wenn sie genesen ist einfordern?
Für mich stellt sich die Rechtslage derzeit wie folgt da: 4x Dienstags fernbleiben bei vollem Lohn (Urlaub) und sie kann sich zusätzlich so oft Dienstags krank melden wie sie will. Bezahlen muss ich dennoch.
Versteht mich nicht falsch: ich zahle guten Lohn für geleistete Arbeit. Unsere Haushaltshilfe arbeitet gerne für uns und wir sind ein angenehmer AG mit vielen Hygienefaktoren (flex. Arbeitszeit, Mahlzeiten & Getränke inkl.). Ich bin aber eben auch nur eine Privatperson die eine Haushaltshilfe von ihrem versteuerten Nettolohn bezahlen muss. Wenn die gesetzliche Regulatorik mich wie einen kommerziellen AG behandelt (also jemand mit Gewinnerzielungsabsicht), dann muss ich das Prinzip des Minijobs in Frage stellen. Denn für mich entstehen dann nicht nur Kosten in Form von Lohn + AG-Abgaben an die Minijobzentrale, ich muss auch noch bezahlten Urlaub + Krankheitsrisiko schultern.
ich hatte gerade ein irritierendes Telefonat mit der Minijobzentrale und benötige mal Eure Darlegung der Rechtslage:
Kurz zur Sachlage:
Ich habe eine Haushaltshilfe eingestellt. Sie soll 1x die Woche Dienstags für 4 Stunden Reinigungsarbeiten durchführen. Es wurde ein Stundenlohn vereinbart. Daraufhin habe ich den Haushaltscheck ausgefüllt, an die Minijobzentrale geschickt. Ich habe nun offiziell eine Betriebsstättennummer und führe im Halbjahres-Verfahren eine Abrechnung durch, da die Bezahlung unregelmäßig ist (Mal haben Monate 4 oder 5 Wochen). Die angestellte Haushaltshilfe geht bereits einer steuer- und sozialversicherungspflichtigen Primärbeschäftigung nach.
Nun zur Frage:
Die Minijobzentrale sagte mir, der Haushaltshilfe stehen 4 Wochen bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Ich möchte ihr jedoch nur die geleistete Arbeit bezahlen. Ich denke die Logik ist nachvollziehbar:
Kommen & Arbeiten = Geld
Nicht kommen (Gründe egal) = kein Geld
Bin ich hier auf dem Holzweg? Was bedeutet das für mich? Wie gestalten sich 4 Wochen Urlaub? 4x bezahlt fernbleiben bei gleichem Lohn? Was passiert wenn sie Dienstag krank ist? Kann ich die Reinigung ein paar Tage später wenn sie genesen ist einfordern?
Für mich stellt sich die Rechtslage derzeit wie folgt da: 4x Dienstags fernbleiben bei vollem Lohn (Urlaub) und sie kann sich zusätzlich so oft Dienstags krank melden wie sie will. Bezahlen muss ich dennoch.
Versteht mich nicht falsch: ich zahle guten Lohn für geleistete Arbeit. Unsere Haushaltshilfe arbeitet gerne für uns und wir sind ein angenehmer AG mit vielen Hygienefaktoren (flex. Arbeitszeit, Mahlzeiten & Getränke inkl.). Ich bin aber eben auch nur eine Privatperson die eine Haushaltshilfe von ihrem versteuerten Nettolohn bezahlen muss. Wenn die gesetzliche Regulatorik mich wie einen kommerziellen AG behandelt (also jemand mit Gewinnerzielungsabsicht), dann muss ich das Prinzip des Minijobs in Frage stellen. Denn für mich entstehen dann nicht nur Kosten in Form von Lohn + AG-Abgaben an die Minijobzentrale, ich muss auch noch bezahlten Urlaub + Krankheitsrisiko schultern.
Re: Urlaub/Krank bei Minijob
Ja bist du, wenn du das auf dem Weg machen willst.Kannichtklagen hat geschrieben: Kommen & Arbeiten = Geld
Nicht kommen (Gründe egal) = kein Geld
Bin ich hier auf dem Holzweg?
Die Alternative ist du stellst keine Haushaltshilfe direkt ein, sondern beauftragst ein Reinigungsunternehmen. Die schicken dann jemand und du bezahlst an das Unternehmen 4 h / pro Woche, zu einem festgelegten Preis und es kommt immer jemand (wobei auch nicht unbedingt immer dieselbe Person). Schicken die keinen musst du auch nichts zahlen.
So wie du es machen willst ist die Haushaltshilfe aber deine Arbeitnehmerin und du bist der Arbeitgeber und du hast Pflichten. Ich denke du bist evtl. auch Arbeitnehmer und willst ja auch Urlaub und Entgeltfortzahlung wenn du krank bist oder nicht?
Urlaub wie du sagst. Wann die Haushaltshilfe Urlaub machen will, kann im übrigen sie festlegen.Kannichtklagen hat geschrieben: Was bedeutet das für mich? Wie gestalten sich 4 Wochen Urlaub? 4x bezahlt fernbleiben bei gleichem Lohn? Was passiert wenn sie Dienstag krank ist? Kann ich die Reinigung ein paar Tage später wenn sie genesen ist einfordern?
Bei Krank: Sie kommt immer Dienstags?
Wenn sie dann Dienstag krank ist muss sie die Zeit natürlich nicht hachholen. Musst du als Arbeitnehmer die Zeit nachholen wenn du krank bist?
Im Ergebnis richtig, in der Darstellung ein bisschen negativ.Kannichtklagen hat geschrieben: Für mich stellt sich die Rechtslage derzeit wie folgt da: 4x Dienstags fernbleiben bei vollem Lohn (Urlaub) und sie kann sich zusätzlich so oft Dienstags krank melden wie sie will. Bezahlen muss ich dennoch.
Aber so ändern sich Einstellungen wenn man plötzlich auf der anderen Seite steht.

Im übrigen:
Krank melden kann sie sich wenn sie krank ist, nicht so oft sie will.
Du kannst in den Vertrag schreiben, dass sie ab dem ersten Tag eine AU vorlegen muss, dann muss sie dir zumindest immer ein Attest geben. Sie kann also nicht, ohne zum Arzt zu gehen einfach morgens anrufen: "Ich komme nicht."
Dazu, da sie deine einzige Arbeitnehmerin ist hat sie keinen Kündigungsschutz, wenn sie das also ausnutzt kannst du sie jederzeite mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende grundlos kündigen. Zumindest in den ersten 2 Jahren, danach erhöhen sich die Fristen nach und nach §622 BGB.
Kündigung immer schriftlich!
Beim Minijob geht es aber nicht um diese Fragen.Wenn die gesetzliche Regulatorik mich wie einen kommerziellen AG behandelt (also jemand mit Gewinnerzielungsabsicht), dann muss ich das Prinzip des Minijobs in Frage stellen.
Im übrigen z.b. der öffentliche Dienst hat auch keine kommerziellen Gewinnabsichten, also müsste er deiner Meinung nach auch von Arbeitgeberpflichten befreit werden? Die Argumentation ist nicht wirklich logisch.
MfG
Matthias
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 256
- Registriert: 02.10.12, 09:58
Re: Urlaub/Krank bei Minijob
Hm. Dann greife ich mal in die Trickkiste und frage:
Was wäre, wenn ich einen Arbeitsvertrag mit 1h Stunde im Monat vereinbare und sie dann die Sollarbeitszeit als "Überstunden" leistet? Im Krankheit- und Urlaubsfall greift doch dann die vertragliche Vereinbarung, oder?
Was wäre, wenn ich einen Arbeitsvertrag mit 1h Stunde im Monat vereinbare und sie dann die Sollarbeitszeit als "Überstunden" leistet? Im Krankheit- und Urlaubsfall greift doch dann die vertragliche Vereinbarung, oder?
Re: Urlaub/Krank bei Minijob
Sie sind ja ein ganz schlauer Ausbeuter. Und diese sehr regelmässigen "Überstunden" fallen im Zweifel dem Arbeitsgericht nicht auf? Viel Spaß 

Re: Urlaub/Krank bei Minijob
Wie webelch sagt.
Wenn du sie z.b. 2 Jahre lang mit 4h/ Woche und nicht mit den vertraglich vereinbarten 1h/Monat beschäftigt hast, dann ist das die neue regelmässige Arbeitszeit.
Ansonsten musst du die Zeiten ja auch vorplanen.
Wenn für Dienstag 4h geplant sind, dann sind die auch bei Krankheit zu bezahlen, egal was im Vertrag zur regelm Arbeitszeit steht.
Wenn du eine Arbeitnehmer beschäftigst behandle ihn als Arbeitnehmer, wie du ja (aus der anderen Anfrage ersichtlich) auch als AN behandelt werden willst und deine Rechte in Anspruch nimmst.
Willst du das nicht, beauftrage einen Dienstleister. Das hat beides Vor- und Nachteile.
Wenn du sie z.b. 2 Jahre lang mit 4h/ Woche und nicht mit den vertraglich vereinbarten 1h/Monat beschäftigt hast, dann ist das die neue regelmässige Arbeitszeit.
Ansonsten musst du die Zeiten ja auch vorplanen.
Wenn für Dienstag 4h geplant sind, dann sind die auch bei Krankheit zu bezahlen, egal was im Vertrag zur regelm Arbeitszeit steht.
Wenn du eine Arbeitnehmer beschäftigst behandle ihn als Arbeitnehmer, wie du ja (aus der anderen Anfrage ersichtlich) auch als AN behandelt werden willst und deine Rechte in Anspruch nimmst.
Willst du das nicht, beauftrage einen Dienstleister. Das hat beides Vor- und Nachteile.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Urlaub/Krank bei Minijob
Krankheits- und Urlaubsentgelt richtet sich nicht danach, was im Vertrag steht, sondern was tatsächlich gearbeitet wird.
Bei Urlaub das Durchschnittsentgelt der Vergangenheit,
bei Krankheit, wieviele Stunden an dem betreffenden Tag geplant waren. D.h. wenn die Angestellte den Rechtsweg geht und vor der Krankheit immer 4 Stunden gearbeitet hat, muss der Richter dir abnehmen, dass ausgerechnet an dem Tag als sie sich krank meldete, nur Bedarf für 1h war.
Dann müsstest du auch eine Putzkraft finden, die sich darauf einlässt, sich 4 Stunden frei zu halten auf die Gefahr hin, dass du sie nach 1h wieder weg schickst. Denn das könntest du tun wenn der Vertrag nur auf 1h/Woche lautet.
Umgekehrt kannst du sie auch nicht zwingen soviel Überstunden zu machen, d.h. wenn sie nach 1,5 bis 2 Stunden geht kannst du den Rest selber machen, denn eine Verpflichtung zu 300% Überstunden dürfte nicht machbar sein.
Bei Urlaub das Durchschnittsentgelt der Vergangenheit,
bei Krankheit, wieviele Stunden an dem betreffenden Tag geplant waren. D.h. wenn die Angestellte den Rechtsweg geht und vor der Krankheit immer 4 Stunden gearbeitet hat, muss der Richter dir abnehmen, dass ausgerechnet an dem Tag als sie sich krank meldete, nur Bedarf für 1h war.
Dann müsstest du auch eine Putzkraft finden, die sich darauf einlässt, sich 4 Stunden frei zu halten auf die Gefahr hin, dass du sie nach 1h wieder weg schickst. Denn das könntest du tun wenn der Vertrag nur auf 1h/Woche lautet.
Umgekehrt kannst du sie auch nicht zwingen soviel Überstunden zu machen, d.h. wenn sie nach 1,5 bis 2 Stunden geht kannst du den Rest selber machen, denn eine Verpflichtung zu 300% Überstunden dürfte nicht machbar sein.
Grüße, Susanne
Re: Urlaub/Krank bei Minijob
Dann greife ich als AN mal in die Trickkiste und arbeite am ersten Dienstag im Monat genau 1 Stunde und habe den Rest des Monats "leider" keine Zeit mehr.Kannichtklagen hat geschrieben:Hm. Dann greife ich mal in die Trickkiste und frage:
Was wäre, wenn ich einen Arbeitsvertrag mit 1h Stunde im Monat vereinbare und sie dann die Sollarbeitszeit als "Überstunden" leistet? Im Krankheit- und Urlaubsfall greift doch dann die vertragliche Vereinbarung, oder?
Re: Urlaub/Krank bei Minijob
Weil man sich mittlerweile nen gescheiten AG gesucht hat.ExDevil67 hat geschrieben: Dann greife ich als AN mal in die Trickkiste und arbeite am ersten Dienstag im Monat genau 1 Stunde und habe den Rest des Monats "leider" keine Zeit mehr.
Re: Urlaub/Krank bei Minijob
Allerdings ohne das Entgelt für Überstunden; § 11 Absatz 1 Satz 1 BUrlG. Ich glaube auf diese Regelung stellt der "Arbeitgeber" hier ab. Oder versucht es zumindest.SusanneBerlin hat geschrieben:Bei Urlaub das Durchschnittsentgelt der Vergangenheit,
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Urlaub/Krank bei Minijob
Ach so, das hab ich überlesen, dass der Vertrag sogar nur auf 1h pro Monat lauten soll. Und wenn im Vertrag nichts über Mehrarbeit steht, ist der AN auch nicht zu Mehrarbeit verpflichtet, kann also nach der einen Stunde den Putzlappen und Besen wegstellen.
Grüße, Susanne
Re: Urlaub/Krank bei Minijob
Oder zumindest den Putzlappen noch dem "Chef" um die Ohren hauen 

-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 256
- Registriert: 02.10.12, 09:58
Re: Urlaub/Krank bei Minijob
Ok. Dann vertraglich 1h pro Monat und vertraglich zur Mehrarbeit verpflichten?
Re: Urlaub/Krank bei Minijob
webelch hat geschrieben:Allerdings ohne das Entgelt für Überstunden; § 11 Absatz 1 Satz 1 BUrlG. Ich glaube auf diese Regelung stellt der "Arbeitgeber" hier ab. Oder versucht es zumindest.SusanneBerlin hat geschrieben:Bei Urlaub das Durchschnittsentgelt der Vergangenheit,
Allerdings sind das keine Überstunden mehr, wenn dauerhaft 16+ h im Monat gearbeitet werden.
Es geht um die regelm. Arbeitszeit, bzw. dauerhaft Überstunden sind keine Überstunden mehr.
Re: Urlaub/Krank bei Minijob
Hilft dir nichts bei deinen Ausbeuterversuchen.Kannichtklagen hat geschrieben:Ok. Dann vertraglich 1h pro Monat und vertraglich zur Mehrarbeit verpflichten?
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 256
- Registriert: 02.10.12, 09:58
Re: Urlaub/Krank bei Minijob
Geht ja nicht ums ausbeuten. Es geht darum, für geleistete Arbeit zu bezahlen unter Ausschöpfung rechtlicher Möglichkeiten.
Zuletzt geändert von Kannichtklagen am 02.01.18, 13:11, insgesamt 1-mal geändert.