krankrscheibung

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Zith
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krankrscheibung

Beitrag von Zith »

hallo,

ich bin seit samstag krank und war heute früh beim artzt um mich durch checken zulassen.
anschliesend bin ich auf meine arbeit gefahren. mein chef erzählt mir das ich mich schon am wochenende per mail oder sms melden hätten sollte das ich montag nicht auf arbeit erscheinen kann und trot mir mit einer abmahnung, nun hat er mir aber ein angebot gemacht entweder nehme ich die 3 kranken tage auf meine überstunden oder ich geh morgen wieder arbeiten, darf er das so einfach machen ????


gruß
Dig
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Re: krankrscheibung

Beitrag von Dig »

Hier ist einiges unklar:
1. Ist ihre Shift-Taste defekt?
2. Arbeiten sie normalerweise an den Wochenenden?
3. Sind sie heute krank geschrieben?
4. Welche drei Tage meint ihr Chef?
Viele Grüße Dig
SusanneBerlin
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Re: krankrscheibung

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
mein chef erzählt mir das ich mich schon am wochenende per mail oder sms melden hätten sollte
Wenn von Mo - Fr gearbeitet wird, kann man ja nicht wissen, dass der Chef bereits am WE über die Krankheit informiert sein will. Man kann das also beim nächstenmal berücksichtigen, für dieses Mal kann man dem Arbeitnehmer das mMn. nicht ankreiden, wenn der Chef das nicht vorher gesagt hat.
und trot mir mit einer abmahnung,
Mit einer Abmagnung wird ledigluch ein Falschverhalten aus der Sicht des Chefs mitgeteilt und im Wiederholungsfall Konsequenzen angedroht.
nun hat er mir aber ein angebot gemacht entweder nehme ich die 3 kranken tage auf meine überstunden oder ich geh morgen wieder arbeiten, darf er das so einfach machen ????
Anbieten darf der Chef alles mögliche, man muss ja nicht darauf eingehen.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: krankrscheibung

Beitrag von ktown »

SusanneBerlin hat geschrieben:für dieses Mal kann man dem Arbeitnehmer das mMn. nicht ankreiden
Warum nur für dieses Mal? Woher soll ich Sonntags wissen, dass ich am Montag Arbeitsunfähig sein werde? Ich weis das meistens am Montagmorgen. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
matthias.
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Re: krankrscheibung

Beitrag von matthias. »

Zith hat geschrieben:hallo,

ich bin seit samstag krank und war heute früh beim artzt um mich durch checken zulassen.
anschliesend bin ich auf meine arbeit gefahren.
Wieso bist du dann auf die Arbeit gefahren?

Wolltest du auch arbeiten oder nur die AU abgeben?

Hast du Heute Morgen bevor du zum Arzt bist, beim AG angerufen, dass du nicht zum Arbeitsbeginn da bist?


Grundsätzlich wenn man Samstags schon krank ist, was spricht dagegen dem AG mitzuteilen, dass man wahrscheinlich am Montag nicht kommt? Im Grunde steht das sogar im Gesetz so drin, dass man das muss.
§5 EntgFG
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Da steht nicht, dass man erst 5 min vor Arbeitsbeginn anrufen muss oder soll, sondern da steht, dass man anrufen muss, wenn man weiß dass man nicht arbeiten kann, das kann auch 2 Tage vorher sein.

Problem des AGs ist natürlich, dass er das ja gar nicht nachweisen kann, dass man Samstag schon krank war, ausser man erzählt es ihm dummerweise. In so fern, sollte man das auch so nicht erzählen oder dann halt wirklich Samstag oder Sonntag z.b. schon ne Mail schicken.
SusanneBerlin
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Re: krankrscheibung

Beitrag von SusanneBerlin »

ktown hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:für dieses Mal kann man dem Arbeitnehmer das mMn. nicht ankreiden
Warum nur für dieses Mal? Woher soll ich Sonntags wissen, dass ich am Montag Arbeitsunfähig sein werde? Ich weis das meistens am Montagmorgen. :wink:
Ich schrieb ja auch nicht von Ihnen und "meistens", sondern ich antwortete auf den Beitrag des TE. Und darin beschrieb er den konkreten Fall, auf den ich mit "dieses Mal" einging. Nicht nur die letzte Antwort lesen, sondern v.a. auch den Eingangsbeitrag lesen, bevor man fragt, wieso eine Antwort so und nicht anders ausfällt. :wink:

Aber ich werde Ihnen gern noch mal die Details darstellen, wieso meine Antwort auf den Fall des TE bezogen, so war wie sie war:
Wegen 5 Abs 1 EntgFG "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."

Und der Einlassung des TE: "ich bin seit samstag krank".
Grüße, Susanne
zimtrecht
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Re: krankrscheibung

Beitrag von zimtrecht »

matthias. hat geschrieben:
§5 EntgFG
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Da steht nicht, dass man erst 5 min vor Arbeitsbeginn anrufen muss oder soll, sondern da steht, dass man anrufen muss, wenn man weiß dass man nicht arbeiten kann, das kann auch 2 Tage vorher sein.
Jo, dann ruft man Samstag an, geht keiner ran weil Firma zu ist. Also zweiter Versuch am Montag. Einen Zwang, jeden irgendwie verfügbaren Kommunikationsweg (E-Mail, Messenger, Brieftaube) zu nutzen gibt es nicht.
Zuletzt geändert von ktown am 19.02.18, 13:34, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarname enfernt
matthias.
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Re: krankrscheibung

Beitrag von matthias. »

zimtrecht hat geschrieben: Jo, dann ruft man Samstag an, geht keiner ran weil Firma zu ist. Also zweiter Versuch am Montag. Einen Zwang, jeden irgendwie verfügbaren Kommunikationsweg (E-Mail, Messenger, Brieftaube) zu nutzen gibt es nicht.

Klar, man muss auch mitdenken :-)


Deshalb schrieb ich oben per Mail, da muss nämlich keiner da sein um die Mail entgegen zu nehmen.


Sinnvollerweise sollte der AG einen entsprechenden Weg vorgeben. Wenn er verlangt, dass man anruft und das Telefon ist nur Mo-Fr. von 8.00-17.00 besetzt, dann kann er auch nicht verlangen, dass man ausserhalb der Zeiten anruft, bzw. es ist sinnlos.
ktown
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Re: krankrscheibung

Beitrag von ktown »

Was hat ein AG davon, wenn Samstags bzw. Sonntags eine Mail im Postfach liegt, dass man Montags nicht kommen kann? Wenn ich Montags zum offiziellen Dienstbeginn des Betriebes mich melde, dann entsteht dem AG doch kein Nachteil?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Froggel
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Re: krankrscheibung

Beitrag von Froggel »

Wenn jemand am Samstag krank ist, ist doch gar nicht gesagt, dass er es am Montag immer noch ist. Ich hatte das selbst schon oft genug, dass ich mich am Wochenende ordentlich auskuriert habe und dann am Wochenanfang in der Firma wieder auf der Matte stand. Was ich am Wochenende mache, geht den AG im Grunde nichts an, sofern ich nichts mache, was meiner Arbeitsfähigkeit entgegenwirkt. Wichtig ist für ihn lediglich die Zeit, die ich arbeite. Ich wüsste keinen Grund, warum ich bereits am Samstag die Pferde scheu machen sollte, wenn gar nicht sicher ist, ob man am Montag fehlt.
Natürlich sollte man, sofern im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung eine sofortige Krankmeldung geregelt ist, dieser auch nachkommen. Steht dort nichts dergleichen, ist die Krankmeldung dann, wenn klar ist, dass die Krankheit länger dauert und in die Arbeitszeit hineinreicht, unverzüglich genug. Das kann auch am Sonntag oder Montag vor Arbeitsantritt sein.
Zith hat geschrieben:nun hat er mir aber ein angebot gemacht entweder nehme ich die 3 kranken tage auf meine überstunden oder ich geh morgen wieder arbeiten
Welche 3 Krankentage? Sind Sie nun bis Mittwoch krankgeschrieben? Dann hat er diese Tage auch zu bezahlen, egal ob Sie sich nun am Samstag bereits gemeldet haben oder nicht. Eine Abgeltung durch Überstunden ist nicht möglich. Einer Aufforderung, trotz der Krankschreibung zu arbeiten, muss man auch nicht folgen.
Ich bin kein Jurist.
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SusanneBerlin
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Re: krankrscheibung

Beitrag von SusanneBerlin »

ktown hat geschrieben:Was hat ein AG davon, wenn Samstags bzw. Sonntags eine Mail im Postfach liegt, dass man Montags nicht kommen kann? Wenn ich Montags zum offiziellen Dienstbeginn des Betriebes mich melde, dann entsteht dem AG doch kein Nachteil?
Nicht jeder Arbeitgeber hat etwas davon, das ist richtig. Wenn "der Arbeitgeber" eine GmbH ist, die ausschließlich von Angestellten geführt wird, die samstags und sonntags keinen Finger krumm machen, wird es keinen Vorteil ergeben bereits am Samstag eine e-mail zu senden die erst am Montag gelesen wird.

Wenn aber der Chef des TE gerne am Samstag schon Bescheid wissen möchte falls ein AN am Samstag bereits weiß, dass er am Montag nicht kommen kann, dann unterstelle ich nicht sofort, dass der das aus Schikane verlangt, sondern er wird sich was dabei gedacht haben.
Es gibt ja auch z.B. Handwerksbetriebe, wo der Chef gleichzeitig Firmeninhaber (Alleinunternehmer) ist und sich durchaus am Wochenende mit seinem Betrieb beschäftigt, Abrechnungen schreibt, die nächste Arbeitswoche plant etc., und so ein Selbständiger (das kommt ja bekanntlich von "selbst" und "ständig") liest auch am WE seine em-mails und dem könnte eben auch daran gelegen sein, bereits am Samstag zu erfahren, dass einer seiner Angestellten erkrankt ist und am Montag nicht kommen wird, damit er sich überlegen kann, wie er umplanen kann.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: krankrscheibung

Beitrag von ktown »

SusanneBerlin hat geschrieben:Es gibt ja auch z.B. Handwerksbetriebe, wo der Chef gleichzeitig Firmeninhaber (Alleinunternehmer) ist und sich durchaus am Wochenende mit seinem Betrieb beschäftigt, Abrechnungen schreibt, die nächste Arbeitswoche plant etc., und so ein Selbständiger (das kommt ja bekanntlich von "selbst" und "ständig") liest auch am WE seine em-mails und dem könnte eben auch daran gelegen sein, bereits am Samstag zu erfahren, dass einer seiner Angestellten erkrankt ist und am Montag nicht kommen wird, damit er sich überlegen kann, wie er umplanen kann.
Alles völlig OK und auch nachvollziehbar. Aber gibt die gesetzliche Grundlage dies automatisch her, oder müsste dies individuell auf Grundlage der Gesetze zusätzlich vereinbart werden?
Klar sagt der §5 EntgFG unverzüglich, aber wie ist dies definiert bzw. durch Gerichte ausgeurteilt worden, ob dies auch den Samstag und Sonntag mit einschließt, wenn diese Tage keine Arbeitstage im Betrieb sind.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Evariste
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Re: krankrscheibung

Beitrag von Evariste »

Das hier habe ich gefunden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31. 08.1989, 2 AZR 13/89.
Es wird daher zu Recht verlangt, es müsse sichergestellt sein, daß der Arbeitgeber jedenfalls am ersten Tage unterrichtet werde, und zwar durch Zugang der Anzeige, so daß das bloße Absenden einer Erklärung nicht genügt (vgl. Bauer/Röder, Krankheit im Arbeitsverhältnis, 1987, S. 52: Briefliche Anzeige in der Regel zu spät; Dötsch/Schnabel/Paulsdorff, LohnFG, 6. Aufl., § 3 Rz 2; Feichtinger, aa0, S. 81; Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl., § 3 Rz 2; Lepke, Kündigung bei Krankheit, 7. Aufl., S. 116: In den ersten Arbeitsstunden; Marienhagen, LohnFG, Stand Dezember 1988, § 3 Rz 3; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 98 VI, S. 646 f.: In den ersten Arbeitsstunden am ersten Tag; Schmatz/Fischwasser, Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit und Mutterschaft, § 3 LFZG Rz 9).
Ich denke aber, wenn es triftige Gründe gibt, kann auch eine Vorab-Information am Wochenende durchaus sinnvoll sein. Allerdings muss das vorab besprochen werden, so wie hier, im Nachhinein mit einer Abmahnung zu drohen, das geht nicht.
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