Ausfall öffentlichen Verkehrs

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Celestro
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Re: Ausfall öffentlichen Verkehrs

Beitrag von Celestro »

SusanneBerlin hat geschrieben: der Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Sanktionen ergreifen, wenn Arbeitnehmer wegen dem Streik im öffentlichen Verkehr zu spät oder gar nicht kommen.
Darf ich fragen, wo man dies findet ?
FM
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Re: Ausfall öffentlichen Verkehrs

Beitrag von FM »

Celestro hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben: der Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Sanktionen ergreifen, wenn Arbeitnehmer wegen dem Streik im öffentlichen Verkehr zu spät oder gar nicht kommen.
Darf ich fragen, wo man dies findet ?
Es hängt eben vom Verschulden ab. Wenn z.B. in Berlin die U-Bahn-Fahrer streiken, der Weg aber auch mit der S-Bahn zu schaffen wäre, reicht die Entschuldigung "U-Bahn fuhr nicht" kaum aus. Ggf. muss man auch früher los, wenn der Streik vorher angekündigt war.
neologica
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Re: Ausfall öffentlichen Verkehrs

Beitrag von neologica »

Ja ist es also "Streitangelegenheit"?
Es ist schon klar, dass da keine naive "Schülerentschuldigung" gilt.
Es geht darum, wenn wirklich keine öffentlichen Verkehrsmittel in die Nähe der Schule bzw. der Arbeit fahren.
Grüße
neologica
windalf
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Re: Ausfall öffentlichen Verkehrs

Beitrag von windalf »

FM hat geschrieben:Es hängt eben vom Verschulden ab. Wenn z.B. in Berlin die U-Bahn-Fahrer streiken, der Weg aber auch mit der S-Bahn zu schaffen wäre, reicht die Entschuldigung "U-Bahn fuhr nicht" kaum aus. Ggf. muss man auch früher los, wenn der Streik vorher angekündigt war..
Wie ist das denn, wenn man diese Strecke zu Fuß oder per Fahrrad bewältigen könnte. Gilt da auch die Ausrede ich laufe nicht so gern 10 km?
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
SusanneBerlin
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Re: Ausfall öffentlichen Verkehrs

Beitrag von SusanneBerlin »

neologica hat geschrieben:Ja ist es also "Streitangelegenheit"?
Es ist schon klar, dass da keine naive "Schülerentschuldigung" gilt.
Es geht darum, wenn wirklich keine öffentlichen Verkehrsmittel in die Nähe der Schule bzw. der Arbeit fahren.
Also jetzt sind Sie wieder bei den Schülern und den Schulbussen, die nicht fahren.

Gibt es denn keine öffentlichen Bekanntmachungen, wie die Schüler zur Schule kommen sollen? Wenn man als Eltern keine Möglichkeit hat die Kinder hinzubringen, ruft man im Notfall eben bei der Schule an und entschuldigt seine Kinder wegen der fehlenden Beförderungsmöglichkeit.

Was ist daran "naiv"? Wenn es nicht geht, dann geht es eben nicht.
Grüße, Susanne
FM
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Re: Ausfall öffentlichen Verkehrs

Beitrag von FM »

windalf hat geschrieben: Wie ist das denn, wenn man diese Strecke zu Fuß oder per Fahrrad bewältigen könnte. Gilt da auch die Ausrede ich laufe nicht so gern 10 km?
Als Anhaltspunkt könnte man vielleicht die Entfernung nehmen, die im Schulwegkostenrecht als untere Grenze gilt (z.B. in Bayern 3 km, in NRW 5 km).
neologica
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Re: Ausfall öffentlichen Verkehrs

Beitrag von neologica »

ja es sind ja beide Fälle interessant... Schule und Arbeit.
Es gab keine Bekanntmachungen wegen der Schülerbeförderung und nicht mal Infos an den Bushaltestellen.

Wie ist denn das jetzt bei der Arbeit... also auch, wenn nichts in die Nähe der Arbeitsstelle fährt, sind es letztendlich "Minusstunden"?
Grüße
neologica
FM
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Re: Ausfall öffentlichen Verkehrs

Beitrag von FM »

neologica hat geschrieben: Wie ist denn das jetzt bei der Arbeit... also auch, wenn nichts in die Nähe der Arbeitsstelle fährt, sind es letztendlich "Minusstunden"?
Ja klar, die Arbeitsleistung wurde ja nicht erbracht. Wenn Du eine Ware bestellst und sie nicht geliefert wird weil der Zustelldienst streikt, bezahlst du die Ware ja auch nicht. Egal, ob der Versandhändler daran unschuldig ist (weil er es beim Versand noch nicht wusste) oder ob er es anders hätte organisieren können.
SusanneBerlin
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Re: Ausfall öffentlichen Verkehrs

Beitrag von SusanneBerlin »

Oder du bestellt einen Handwerker und der kommt wegen Schneechaos und Unpassierbarkeit der Straße nicht zu dir durch, stellt aber trotzdem 3 Arbeitsstunden in Rechnung. Sagst du dann, ja klar bezahl ich das, ist ja nicht die Schuld des Handwerkers dass er nicht kommen konnte?
Grüße, Susanne
karli
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Re: Ausfall öffentlichen Verkehrs

Beitrag von karli »

neologica hat geschrieben:Wie ist denn das jetzt bei der Arbeit... also auch, wenn nichts in die Nähe der Arbeitsstelle fährt, sind es letztendlich "Minusstunden"?
Ein nicht erbrachter Dienst muß auch nicht bezahlt werden.
Minusstunden kann es nur geben, wenn es ein Arbeitszeitkonto gibt.
Kulanterweise könnte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anbieten, die versäumte Arbeitsleistung nachzuholen.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Linus_Pauling
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Re: Ausfall öffentlichen Verkehrs

Beitrag von Linus_Pauling »

SusanneBerlin hat geschrieben: der Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Sanktionen ergreifen, wenn Arbeitnehmer wegen dem Streik im öffentlichen Verkehr zu spät oder gar nicht kommen.
Mich würde interessieren, wie Sie darauf kommen?

Darüber hinaus gibt es eigentlich eine einfache Regel, wann Gehalt ohne Arbeitsleistung weitergezahlt wird: In den arbeitsvertraglich, tariflich oder gesetzlich vorgesehenen Fällen. Sonst nicht. Und Streik ist in dieser Hinsicht eben nicht geregelt.
Keine Arbeit, kein Geld.
So simpel und so korrekt aus meiner Sicht...
SusanneBerlin
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Re: Ausfall öffentlichen Verkehrs

Beitrag von SusanneBerlin »

@Linus: Dass der Arbeitgeber die ausgefallene Zeit nicht bezahlen muss, habe ich doch in dem gleichen Beitrag, aus dem Sie mich zitiert haben, auch geschrieben.

Ein Nicht-Bezahlen der Zeit in der der AN gar nicht arbeitet (weil er sich wegen des Streiks der Verjegrsbetriebe verspätet hat), ist keine arbeitsrechtliche Sanktion.

Mit einer arbeitsrechtlichen Sanktion meint man eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung im Wiederholungsfall.
Grüße, Susanne
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