Hallo Experten,
nehmen wir einmal folgenden Fall:
A arbeitet als Kurierfahrer , gringfügig beschäftigt. Die Arbeitsstelle wird mit einem Kollegen geteilt, ebenfalls gb. Die Arbeitszeit ist jeweils montags bis freitags im wöchentlichen Wechsel.
Für die Tätigkeit stellt der AG ein Firmenfahrzeug, welches i.d.R. freitags nach Tourende dem Kollegen übergeben wird, welcher dann die Tour für die kommende Woche fährt.
A hat ein befristetes AV bis 31.3.2018; A und AG haben bereits einen weiteren befristeten AV vom 1.4.2018 bis 31.3.2019 unterzeichnet.
Der Kollege von A hat einen aggressiven Fahrstil, verliert in zwei Wochen jeweils eine Radabdeckung, ein anderes Mal einen Gummiabrieb von der Fahrertür bis zur hinteren Tür und bestreitet generell immer, dass er der Verursacher sei etc.,.
Während A eine 14tägige Vertretung in einer anderen Stadt hatte, hat der Kollege mit dem Fahrzeug einen größeren Schaden am hinteren Kotflügel verursacht; kein Parkrempler etc., sondern schon offensichtlich "Auffahrunfall" an Straßenlaterne etc.; Kotflügel massiv eingedrückt und Lackschaden bis zur Beifahrertür.
A übernimmt das Fahrzeug, wobei der Kollege entgegen bisheriger Regelung nicht mit zum Fahrzeug geht, sondern nur Schlüssel übergibt.
A stellt den Schaden fest und meldet diesen unverzüglich dem AG.
Der Kollege bestreitet offensichtlich einen Unfall und erklärt, dass das Fahrzeug angeblich unbeschädigt war, als er dies am Mittag abgestellt habe.
Der AG erklärt, dass er nicht wisse, wem er (hinsichtlich der Verursachung des Schadenss) vertrauen könne, allerdings sei ihm die Aggressivität des Kollegen und seiner bisherigen Fahrstilproblematik bekannt.
Bei erneutem Fahrzeugwechsel behauptet der Kollege, dass A sich strafbar gemacht habe, da er ihn als Verursacher beschuldigt hätte. Wenige Minuten später behauptet er nun, dass es kein neuer Schaden sei, sondern der Schaden schon seit einem Jahr bestehe.
A sieht keine vertrauensvolle Mitarbeit dem Kollegen gegenüber, sieht aber auch den AG in seiner Verantwortung A gegenüber, hier seine Fürsorgepflicht nachzukommen, nicht mehr gerechtfertigt.
A berücksichtigt hierbei, dass :
ein Schaden am FirmenPKW entstanden ist,
ein Fremdschaden bei Dritten, da der Schaden am Kotflügel massiv ist und nicht durch einen Pfahl bsp. verursacht worden sein kann,
der Fahrer sich der Unfallflucht/Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) schuldig gemacht hat und zudem ein versuchter Betrug A gegenüber, indem der Kollege versucht hat, A den Unfall "unterzujubeln".
Diskutiert wird hierbei, ob A aufgrund des "Fehlverhaltens " des AG, nämlich ihn von falschen Anschuldigen des Kollegen in Schutz zu nehmen, sowie der Tatsache, dass die Vertrauensbasis von A mit dem Kollegen unrüttbar zerstört ist, nunmehr die Möglichkeit hätte:
a) das zum 1.4.2018 beginnende befristete Arbeitsverhältnis nicht anzutreten
b) fristlos bzw. mit vertraglich vereinbarter KÜ-Frist von 14 Tagen kündigen kann
c) die 14-tägige KÜ erst am 1.4., also mit 1. Arbeitstag wirksam für den 14.4. aussprechen kann
oder
d), was in der Diskussionsrunde noch nicht bekannt wäre.
Danke für zahlreiche Antworten, Links und Kommentare,
lG
Kündigung des AV vor Vertragsbeginn?
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Re: Kündigung des AV vor Vertragsbeginn?
Kann man die Geschichte der As auf das Kernproblem reduzieren und für den Aussenstehenden Nicht-A verständlich darstellen?
Ich habe bei den ganzen Nebenkriegsschauplätzen die Übersicht verloren, welcher A nun wem was vorgeworfen hat.
Ich habe bei den ganzen Nebenkriegsschauplätzen die Übersicht verloren, welcher A nun wem was vorgeworfen hat.
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Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Kündigung des AV vor Vertragsbeginn?
Welches Fehlverhalten des AG?
Was steht im Arbeitsvertrag zur Kündigung?
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