Praktikum während Urlaub
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Praktikum während Urlaub
Hallo,
ist es einem Arbeitnehmer in seinem Urlaub erlaubt, ein unentgeltliches Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber zu machen, um herauszufinden, ob der Job etwas für ihn ist?
Oder gibt es andere "wasserdichte" Möglichkeiten, dass ein Arbeitnehmer bei anderen Arbeitgebern "reinschnuppert"?
Wie sähe es aus, wenn ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeitszeit bei einem anderen Arbeitgeber ein Praktikum macht?
Gruß
JB
ist es einem Arbeitnehmer in seinem Urlaub erlaubt, ein unentgeltliches Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber zu machen, um herauszufinden, ob der Job etwas für ihn ist?
Oder gibt es andere "wasserdichte" Möglichkeiten, dass ein Arbeitnehmer bei anderen Arbeitgebern "reinschnuppert"?
Wie sähe es aus, wenn ein Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeitszeit bei einem anderen Arbeitgeber ein Praktikum macht?
Gruß
JB
Re: Praktikum während Urlaub
"Unentgeltlich" dürfte hier aufgrund des Mindestlohngesetzes nicht zulässig sein, da das Praktikum offenbar nicht in Zusammenhang mit einer Ausbildung oder eines Studiums steht. Wenn es aber entgeltlich ist, darf es dem Urlaubszweck nicht widersprechen:
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/8.html
Findet es während der AU statt, könnte das den Anspruch auf Krankengeld reduzieren oder entfallen lassen. Außerdem könnten sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse dies als Indiz dafür sehen, dass die AU-Feststellung zweifelhaft ist und sie durch den MDK überprüfen lassen. Folge je nach Ergebnis.
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/8.html
Findet es während der AU statt, könnte das den Anspruch auf Krankengeld reduzieren oder entfallen lassen. Außerdem könnten sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse dies als Indiz dafür sehen, dass die AU-Feststellung zweifelhaft ist und sie durch den MDK überprüfen lassen. Folge je nach Ergebnis.
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Re: Praktikum während Urlaub
Hospitationen dürfen aber durchaus unentgeltlich sein.
Re: Praktikum während Urlaub
Ein Praktikum bis zu drei Monaten fällt meinem Wissen nach auch nicht unter das Mindestlohngesetz.
Allerdings bezweifle ich, dass Paragraph 8 Bundesurlaubsgesetz zwischen einem bezahlten und unbezahlten Praktikum unterscheidet.
Allerdings bezweifle ich, dass Paragraph 8 Bundesurlaubsgesetz zwischen einem bezahlten und unbezahlten Praktikum unterscheidet.
Re: Praktikum während Urlaub
Dabei auch die weiteren Bedingungen beachten:Pünktchen hat geschrieben:Ein Praktikum bis zu drei Monaten fällt meinem Wissen nach auch nicht unter das Mindestlohngesetz.
"um herauszufinden, ob der Job etwas für ihn ist" reicht also nur, wenn der geplante Job ein Berufsausbildungsverhältnis ist.2. ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten,
3. ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat,
http://www.buzer.de/gesetz/11256/a188685.htm
Die bloße Verwendung einer anderen Bezeichnung wird nicht ausreichen.Hospitationen dürfen aber durchaus unentgeltlich sein.
Bezweifle ich aufgrund des Wortlautes nicht.Allerdings bezweifle ich, dass Paragraph 8 Bundesurlaubsgesetz zwischen einem bezahlten und unbezahlten Praktikum unterscheidet.
Re: Praktikum während Urlaub
Wenn wir das Ding jetzt Einfühlungsverhältnis nennen, dann darf, besser gesagt müsste, das auch unentgeltlich erfolgen, denn eine konkrete Arbeitsleistung soll und darf hierbei eigentlich auch nicht erbracht werden.
Somit bestünde auch keine Erwerbstätigkeit, die dem § 8 BUrlG widerspräche.
Somit bestünde auch keine Erwerbstätigkeit, die dem § 8 BUrlG widerspräche.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Praktikum während Urlaub
Dann sollte man es doch eher Betriebsbesichtigung nennen, der Begriff ist besser verständlich.
Im Sachverhalt war allerdings ausdrücklich von einem Praktikum die Rede.
Im Sachverhalt war allerdings ausdrücklich von einem Praktikum die Rede.
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Re: Praktikum während Urlaub
Wenn Praktikum, dann bedeutet es , dass gearbeitet wird. Sonst ist es was anderes wie auch immer man das dann nennt.
Bei Arbeitsleistung ist das da
Ebenfalls problematisch ist
Eine
Bei Arbeitsleistung ist das da
nmE. schon mal ganz raus.Jimmy Bondi hat geschrieben:während einer Arbeitsunfähigkeitszeit
Ebenfalls problematisch ist
weil der vom AG bezahlt wird, damit der AN sich erholt.Jimmy Bondi hat geschrieben:in seinem Urlaub
Eine
ist mM. nach, wenn er sich für so ein Praktikum unentgeltlich freistellen lässt.Jimmy Bondi hat geschrieben:"wasserdichte" Möglichkeiten, dass ein Arbeitnehmer bei anderen Arbeitgebern "reinschnuppert"?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Praktikum während Urlaub
Nicht zwingend. Wer arbeitsunfähig als Briefträger ist, weil er sich den Fuß verstaucht hat und nur mit Krücken laufen kann, kann schon noch arbeitsfähig in der Telefonseelsorge sein. Deshalb mein Hinweis:Tastenspitz hat geschrieben:Wenn Praktikum, dann bedeutet es , dass gearbeitet wird. Sonst ist es was anderes wie auch immer man das dann nennt.
Bei Arbeitsleistung ist das danmE. schon mal ganz raus.Jimmy Bondi hat geschrieben:während einer Arbeitsunfähigkeitszeit
Je nach Diagnose des behandelnden Arztes müsste der MDK dann beurteilen, ob die tatsächlich ausgeübte andere Tätigkeit damit vereinbar ist und wenn nicht, ob dies die Diagnose überhaupt infrage stellt oder zu einer Verlängerung der AU (und damit Verschulden) führt.als Indiz dafür sehen, dass die AU-Feststellung zweifelhaft ist und sie durch den MDK überprüfen lassen. Folge je nach Ergebnis.
Re: Praktikum während Urlaub
Im Sachverhalt war gab es auch ausdrücklich die Frage:FM hat geschrieben:Im Sachverhalt war allerdings ausdrücklich von einem Praktikum die Rede.
Es ist auch gar nicht so schlimm, wenn man mal nicht Recht behält!Jimmy Bondi hat geschrieben:Oder gibt es andere "wasserdichte" Möglichkeiten, dass ein Arbeitnehmer bei anderen Arbeitgebern "reinschnuppert"?

Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Re: Praktikum während Urlaub
Ich sag ja, Betriebsbesichtigung dürfte möglich sein. Also so ca. 2 Stunden vielleicht.
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Re: Praktikum während Urlaub
Keine Regel ohne Ausnahme. Keine Ausnahme ohne Sonderfall. Kein Sonderfall ohne Regel.FM hat geschrieben:Nicht zwingend. Wer arbeitsunfähig als Briefträger ist, weil er sich den Fuß verstaucht hat und nur mit Krücken laufen kann, kann schon noch arbeitsfähig in der Telefonseelsorge sein. Deshalb mein Hinweis:

Als aufnehmender Betrieb würde ich mir das 3 x überlegen, jemanden zum Praktikum zuzulassen, der AU ist. Und bei allen drei Überlegungen käme "Nein" raus. Völlig Wurst was für eine Tätigkeit und warum der AU ist.
Bsp.: Der AU geschriebene AN stürzt auf dem Weg zum Seelsorge-Telefon in der Firma und bricht sich den schon lädierten Fuß.FM hat geschrieben:und nur mit Krücken laufen kann, kann schon noch arbeitsfähig in der Telefonseelsorge sein.
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