Zusage PR = unterschriebener AV?
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Zusage PR = unterschriebener AV?
Hallo,
A hat vom Personaler des potentiellen neuen AGs mitgeteilt bekommen, dass er lt. "Vorstellungsgesprächsgremium" eingestellt werden soll, auch der PR hätte seine Zusage erteilt.
Daraufhin hat A mit dem aktuellen AG einen Auflösungsvertrag geschlossen.
B sagt A, dass das doch total dumm wäre, da A noch keinen AV zur Unterzeichnung erhalten hat. A meint aber, dass die Mitteilung des Personalers des neuen AGs auch verbindlich wäre.
Ist es doch nicht oder gibts da was Neues oder Ausnahmen? Wobei das ja vielleicht doch sein könnte, da man ja auch ein AV per Handschlag besiegeln kann, oder!?
Grüße
A hat vom Personaler des potentiellen neuen AGs mitgeteilt bekommen, dass er lt. "Vorstellungsgesprächsgremium" eingestellt werden soll, auch der PR hätte seine Zusage erteilt.
Daraufhin hat A mit dem aktuellen AG einen Auflösungsvertrag geschlossen.
B sagt A, dass das doch total dumm wäre, da A noch keinen AV zur Unterzeichnung erhalten hat. A meint aber, dass die Mitteilung des Personalers des neuen AGs auch verbindlich wäre.
Ist es doch nicht oder gibts da was Neues oder Ausnahmen? Wobei das ja vielleicht doch sein könnte, da man ja auch ein AV per Handschlag besiegeln kann, oder!?
Grüße
Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Verabredet wurde es vermutlich (da im ö.D. schon tariflich geregelt). Besteht denn ein Zweifel?§ 154 Abs. 2 BGB
(2) Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden, so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist.
Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Also ja ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich (per Handschlag) geschlossen werden. Hat aber den Nachteil das im Zweifelsfall der Inhalt nicht beweisbar ist.
Wurden denn schon alle(!) Details des Vertrages besprochen??
Wurden denn schon alle(!) Details des Vertrages besprochen??
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Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Zweifel bestehen keine.
Einsatzbereich, Bezahlung ... wurde alles besprochen. Andere Dinge (Urlaub, Probezeit, Kündigungsfrist ...) stehen im TVöD VKA.
Einsatzbereich, Bezahlung ... wurde alles besprochen. Andere Dinge (Urlaub, Probezeit, Kündigungsfrist ...) stehen im TVöD VKA.
Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Ein Zweifel wäre: "lt. "Vorstellungsgesprächsgremium". Denn dieses ist oft nur mit einem Vorschlag beauftragt, aber nicht mit zur letzten Entscheidung bevollmächtigt. Der Personalrat ebenfalls nicht.
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Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Gremium = Magistrat inkl. Bürgermeister plus Personaler, Gleichstellungsbeauftragter, Schwerbehindertenbeauftragter, Frauenbeauftragte, fachliche Ansprechpartner/Vorgesetzte
Wenn die jetzt eine Auswahl getroffen haben und der PR sein ok gegeben hat, wer oder was denn noch?
Wenn die jetzt eine Auswahl getroffen haben und der PR sein ok gegeben hat, wer oder was denn noch?
Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Der gesamte Magistrat? Das sind in Frankfurt z.B. 26 Personen, in Offenbach immer noch 12, dazu die genannten anderen - schon ungewöhnlich viele für ein Vorstellungsgespräch.
Der Begriff Magistrat konmmt m.W. nur noch in hessischen Städten ab einer gewissen Größe vor.
Der Begriff Magistrat konmmt m.W. nur noch in hessischen Städten ab einer gewissen Größe vor.
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Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Meinetwegen Stadtrat. In kleinen Städten ist das keine Seltenheit. Hatte A schon mehrfach.
Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Die 2. Antwort in Verbindung mit dem Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes die die Schriftform vorsehen, ist die Zusage nicht verbindlich.
MfG
Matthias
MfG
Matthias
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Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Ok. D. h. aber auch, dass es neben der E-Mail-Zusage nicht ausreicht, wenn ein Schreiben vorliegt, aus dem hervorgeht, dass beabsichtigt ist, A einzustellen, und dass man zwecks Einstellung folgende Unterlagen benötigt (Steuer-Id, SV-Ausweis ...)?
Mit schriftlicher Beurkundung ist also "nur" der Arbeitsvertrag an sich gemeint?
Das mit dem AV wird auch noch dauern, so wie A vom Arbeitsvermittler erfahren hat, weil der neue AG Eingliederungszuschüsse aufgrund des vorliegenden Förderschecks beantragt hat. Voraussetzungen dafür sind erfüllt.
A steckt jetzt son bisschen in der Zwickmühle. Kündigungsfrist beim aktuellen AG zum geplanten Ausstieg bzw. Einstieg abgelaufen. Aufhebungsvertrag lt. vorangegangenen Gesprächen mit der aktuellen Personalabteilung sozusagen von heute auf morgen möglich, aber was wäre, wenn der aktuelle AG auf einmal sagt, dass Aufhebungsvertrag zum 31.12. doch nicht geht, dann könnte A auch nicht, wie besprochen, zum 1.1. beim neuen AG anfangen. Und wenn das möglich wäre, hätte A noch deutlich mehr Resturlaubsanspruch, als Restarbeitstage. Nur arbeiten wollte A dann eigentlich nicht mehr beim aktuellen AG, da dafür zu viel vorgefallen ist. Nur, wenn A jetzt einen Aufhebungsvertrag schließt und der neue AG plötzlich doch Nein sagt, dann hat A ein paar Monate, die er noch beim aktuellen AG hätte, in den Wind geschossen.
Mit schriftlicher Beurkundung ist also "nur" der Arbeitsvertrag an sich gemeint?
Das mit dem AV wird auch noch dauern, so wie A vom Arbeitsvermittler erfahren hat, weil der neue AG Eingliederungszuschüsse aufgrund des vorliegenden Förderschecks beantragt hat. Voraussetzungen dafür sind erfüllt.
A steckt jetzt son bisschen in der Zwickmühle. Kündigungsfrist beim aktuellen AG zum geplanten Ausstieg bzw. Einstieg abgelaufen. Aufhebungsvertrag lt. vorangegangenen Gesprächen mit der aktuellen Personalabteilung sozusagen von heute auf morgen möglich, aber was wäre, wenn der aktuelle AG auf einmal sagt, dass Aufhebungsvertrag zum 31.12. doch nicht geht, dann könnte A auch nicht, wie besprochen, zum 1.1. beim neuen AG anfangen. Und wenn das möglich wäre, hätte A noch deutlich mehr Resturlaubsanspruch, als Restarbeitstage. Nur arbeiten wollte A dann eigentlich nicht mehr beim aktuellen AG, da dafür zu viel vorgefallen ist. Nur, wenn A jetzt einen Aufhebungsvertrag schließt und der neue AG plötzlich doch Nein sagt, dann hat A ein paar Monate, die er noch beim aktuellen AG hätte, in den Wind geschossen.
Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Liegt denn schon ein schriftliches Einstellungsangebot der zuständigen Personalstelle vor? Dies wird üblicherweise im ÖD versandt, sobald die formalen Zustimmungen vorliegen.
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Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Leider noch nicht!webelch hat geschrieben:Liegt denn schon ein schriftliches Einstellungsangebot der zuständigen Personalstelle vor? Dies wird üblicherweise im ÖD versandt, sobald die formalen Zustimmungen vorliegen.
A kennt sich mit ÖD (noch) nicht so aus. Muss "Einstellungsangebot" explizit drinstehen oder wie ist ein solches zu erkennen? Was muss drinstehen?
Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Erkennen wird man es spätestens daran das einem ein Vertrag zum unterschreiben zugeschickt wird.Jimmy Bondi hat geschrieben:Muss "Einstellungsangebot" explizit drinstehen oder wie ist ein solches zu erkennen? Was muss drinstehen?
Wobei ich mal vermute das da nur noch eine Frage der Zeit sein dürfte. Wenn "Findungskommission" und Personalrat schon zugestimmt haben, wüsste ich nicht wer da noch was gegen haben sollte. Oder ist das eine herausragende Stelle bei der noch die Politik zustimmen muss und ggf man das "falsche" Parteibuch haben kann?
Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Der AV wird im ÖD üblicherweise nicht per Post verschickt. Der Bewerber erhält das Angebot zur Einstellung, er nimmt dieses an, erhält dann eine Info wo und wann er den AV unterzeichnen kann.ExDevil67 hat geschrieben:Erkennen wird man es spätestens daran das einem ein Vertrag zum unterschreiben zugeschickt wird.
Re: Zusage PR = unterschriebener AV?
Ich sitze in einer Kommune häufig in Einstellungsgremien. Wir sagen unseren "Siegern" im Verfahren immer nur unter Vorbehalt telefonisch zu.
1. Schritt: Das Gremium ist sich einig, die Person soll eingestellt werden (ggf. Nachrücker)
2. Schritt: Die Personalabteilung prüft rechtlich ob z.B. Einstellung und Eingruppierung möglich sind, fordert das Führungszeugnis an etc.
3. Schritt: Die Einstellung wird dem Personalratsgremium vorgelegt. Im Normalfall folgen diese dem Besetzungsvorschlag wenn ein Mitglied dabei war und ein faires Verfahren bescheinigt.
Parallel bekommen Gleichstellungsbeauftragte und ggf Schwerbehindertenvertretung den Vorgang für eine Stellungnahme.
4. Schritt der Vertrag wird gefertigt
1. Schritt: Das Gremium ist sich einig, die Person soll eingestellt werden (ggf. Nachrücker)
2. Schritt: Die Personalabteilung prüft rechtlich ob z.B. Einstellung und Eingruppierung möglich sind, fordert das Führungszeugnis an etc.
3. Schritt: Die Einstellung wird dem Personalratsgremium vorgelegt. Im Normalfall folgen diese dem Besetzungsvorschlag wenn ein Mitglied dabei war und ein faires Verfahren bescheinigt.
Parallel bekommen Gleichstellungsbeauftragte und ggf Schwerbehindertenvertretung den Vorgang für eine Stellungnahme.
4. Schritt der Vertrag wird gefertigt
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