Arbeitnehmer "abgetaucht", Pflichten des AG

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H.Lelele
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Arbeitnehmer "abgetaucht", Pflichten des AG

Beitrag von H.Lelele »

Folgender fiktiver Fall:

Im Kleinbetrieb des Arbeitgebers X (3 Mitarbeiter) befindet sich der Mitarbeiter Y seit nunmehr 1 Jahr ununterbrochen im Krankenstand, die AU-Bescheinigungen werden pünktlich in den Briefkasten des X eingeworfen. X hat im Laufe dieses Jahres wiederholt versucht, fernmündlich/schriftlich Kontakt zu Y herzustellen, leider ohne Erfolg. Y wohnt nicht mehr an seiner alten Adresse, Handynr./Mailadresse wurden offenbar abgemeldet/gewechselt. Vor ca. 6 Monaten erhielt X ein Formblatt der DRV, offenbar beantragte Y eine Kur und dieses Formular diente zur Berechnung des Übergangsgeldes. Ob diese Kur überhaupt absolviert wurde, weiss X nicht, lediglich die AU-Bescheinigungen landen weiterhin regelmäßig im Briefkasten.
Nun nähert sich ja der Termin, an dem Y kein Krankengeld mehr bekommt.
Es dürfte klar sein, daß X kein Interesse mehr an einer weiteren Mitarbeit des Y hat, auf der anderen Seite war Y früher ein guter Mitarbeiter, X will Ihm daher auch keine unnötigen Steine in den Weg legen, er möge unbehelligt sein Krankengeld ausschöpfen und dann ausscheiden.
X möchte gerne kündigen, das scheitert jedoch daran, daß er gar nicht weiß, wohin er die Kündigung schicken soll. Und es gibt ja noch dieses ominöse "betriebliche Wiedereingliederungsmanagement". Greift dies in so einem Fall überhaupt und wenn ja, gibt es ja das gleiche Problem wie mit der Kündigung: Wie an den Arbeitnehmer herankommen, wenn dieser "abgetaucht" ist ? Für alle Antworten/Vorschläge im voraus vielen Dank !
ktown
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Re: Arbeitnehmer "abgetaucht", Pflichten des AG

Beitrag von ktown »

Was steht den auf den AU-Bescheinigungen für eine Adresse?
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
H.Lelele
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Re: Arbeitnehmer "abgetaucht", Pflichten des AG

Beitrag von H.Lelele »

Leider steht dort noch die alte Adresse, offenbar verwendet der Arbeitnehmer noch die alte Versichertenkarte oder das Praxis-EDV-Programm des AU-feststellenden Arztes druckt halt weiter die gespeicherte alte Adresse auf die Formulare.
An dieser Adresse wohnt der AN aber definitiv nicht mehr, der AG ist dort mehrfach vorbeigefahren. Am Briefkasten ist kein Namensschild mehr, ein zufällig anwesender Hausbewohner hat zudem bestätigt, daß der AN dort schon "lange" (vor Monaten) ausgezogen ist.
Eine Nachfrage bei der AU-ausstellenden Arztpraxis ergab natürlich auch nichts ausser der Info, daß bereits die Tatsache, ob der AN überhaupt dort Patient sei, unter die Schweigepflicht falle. Folglich könne man keinerlei Auskunft erteilen.
Um es noch einmal zu verdeutlichen: Der AG hat mit dem AN abgeschlossen und will das Arbeitsverhältnis rechtzeitig zum Auslaufen des Krankengeldes rechtssicher beendet wissen. Reisende soll man nicht aufhalten. Der AG möchte jedoch vermeiden, daß er bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Fehler begeht. Nicht daß der Verschollene plötzlich "wiedergenesen" auftaucht und der AG dann erst die Kündigung übergeben kann. Selbstredend musste der AG in dem fiktiven Fall auf Grund der engen Personaldecke die Stelle des Verschollenen bereits nachbesetzen.
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Re: Arbeitnehmer "abgetaucht", Pflichten des AG

Beitrag von Dummerchen »

Der AG weiß nichts von der Existenz des Einwohnermeldeamts?
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Re: Arbeitnehmer "abgetaucht", Pflichten des AG

Beitrag von FM »

Wenn der AG Mitteilungen an die ihm offiziell mitgeteilte, nicht geänderte und durch die AU-Bescheinigungen sogar bestätigte Adresse schickt, dürfte er seine Pflicht erfüllt haben. Der Nachweis wäre das zurückkommende Schreiben mit dem Postvermerk "unzustellbar". Zumindest für nicht formbedürftige Mitteilungen wie das Angebot eines BEM dürfte das ausreichen. Eine Kündigung könnte man zusätzlich noch über den Gerichtsvollzieher öffentlich zustellen lassen.
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