gehen wir mal davon aus, dass Tarifverträge o.Ä. nicht existieren. Es sind also nur Arbeitsvertrag & Arbeitsrecht relevant. Nehmen wir ferner an, es handelt sich um einen Teilzeitvertrag für einen Studenten.
"Ca. 30 Wochenstunden", da mündlich vereinbart wurde, in der vorlesungsfreien Zeit - zumindest nach etwaigen Prüfungen - 40 Wochenstunden zu arbeiten und während der vorlesungszeit im Semester - sofern notwendig für das Teilzeitstudium - ggf. auf 25 Wochenstunden zu reduzieren.Arbeitszeit
Die erwartete regelmäßige Arbeitszeit wird voraussichtlich ca. 30 Wochenstunden betragen. Lage und Verteilung der Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen (entsprechend Anweisungen des Arbeitgebers).
Zu Überstunden steht im Arbeitsvertrag ausschließlich folgendes:
(1) Ist dann, trotz der Formulierung "voraussichtlich ca. 30 Wochenstunden", jedwede Arbeit nach 30h/Woche als Überstunde zu werten?Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, Überstunden sowie Feiertags-, Sonntags-, und Nachtarbeit zu leisten, soweit dies von dem jeweiligen Vorgesetzten angeordnet wird und dies zu der Erbringung der Arbeitsleistung notwendig und gesetzlich zulässig ist.
(2) Die Vergütung ist nur in einem einzigen Satz "Vergütung beträgt X Eur pro Stunde" geregelt. Ergibt sich daraus dann ein rechtlicher Anspruch auf Vergütung jeder einzelnen, geleisteten Arbeitsstunde (also auch der Überstunden)? Zu dem vollen Satz von X Euro pro Stunde? Zum umgangssprachlichen "Abbummeln" von Überstunden (oder überhaupt irgendeiner anderen Lösung) steht im Arbeitsvertrag nichts.
(3) Sind Klauseln, die Feiertags-, Sonntags-, und Nachtarbeit einfordern, üblich und gesetzlich zulässig? Zu einer erhöhten Vergütung für "Feiertags-, Sonntags-, und Nachtarbeit" steht nichts im Arbeitsvertrag. Hätte man gesetzlich Anspruch auf erhöhte Vergütung für solche Fälle? Oder besondere Ruhezeit-Regelungen?