Liebes Forum,
eine ganz allgemeine Frage habe ich. Angenommen, eine Person soll auf Basis geringfügiger Beschäftigung an einem festen Tag in der Woche eingesetzt werden. Wäre es zulässig, vertraglich eine tägliche Sollarbeitszeit von 9 Stunden zu vereinbaren?
Vertragliche Sollarbeitszeit 9 Stunden?
Moderator: FDR-Team
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Re: Vertragliche Sollarbeitszeit 9 Stunden?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Vertragliche Sollarbeitszeit 9 Stunden?
Hallo,
m.E. Ja, wenn 30 min Pause gemacht wird und wenn es nicht mit einer eventuell vorhanderen anderweitigen Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber kollidiert (Einhaltung der Ruhezeiten und der durchschnittlichen Arbeitszeit von 48h pro Woche).
m.E. Ja, wenn 30 min Pause gemacht wird und wenn es nicht mit einer eventuell vorhanderen anderweitigen Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber kollidiert (Einhaltung der Ruhezeiten und der durchschnittlichen Arbeitszeit von 48h pro Woche).
Grüße, Susanne
Re: Vertragliche Sollarbeitszeit 9 Stunden?
Bei 9h Arbeitszeit sinds rechtlich gesehen sogar 45min zustehende Pause.
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Re: Vertragliche Sollarbeitszeit 9 Stunden?
Nein.MarcoW75 hat geschrieben:Bei 9h Arbeitszeit sinds rechtlich gesehen sogar 45min zustehende Pause.
Arbeitszeitgesetz hat geschrieben:§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Grüße, Susanne