Neue Gesellschaft für Nebenjobber gründen?
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Neue Gesellschaft für Nebenjobber gründen?
Moin zusammen,
ich bin AG-Vertreter und wir überlegen hier folgendes:
Ein Azubi bspw. möchte neben seiner Ausbildung noch stundenweise jobben und einen Minijob machen. Wir hätten ausreichend Arbeit für ihn.
Aus meiner Sicht können wir ihn aber nicht parallel als Minijobber beschäftigen.
Spricht etwas gegen eine "Nebenjob GmbH" mit AN-Überlassungserlaubnis, bei der wir den Azubi anstellen und ihn in unserer Firma arbeiten lassen?
Diese GmbH würde den Azubi dann auch als Minijobber abrechnen.
Nicht falsch verstehen, wir wollen keinen Schmu oder illegale Dinge, sondern suchen eine legale Möglichkeit, den Azubi bei uns arbeiten zu lassen.
Wir denken auch an andere normale MA, die einen Minijob machen wollen. Wir wollen diese MA allerdings nicht im Tarifgefüge haben, vor allem nicht in den Überstundenzuschlägen, das wäre zu teuer.
Ich bin für jede Anregung und/ oder Idee zum Thema dankbar.
Gruß
Linus
ich bin AG-Vertreter und wir überlegen hier folgendes:
Ein Azubi bspw. möchte neben seiner Ausbildung noch stundenweise jobben und einen Minijob machen. Wir hätten ausreichend Arbeit für ihn.
Aus meiner Sicht können wir ihn aber nicht parallel als Minijobber beschäftigen.
Spricht etwas gegen eine "Nebenjob GmbH" mit AN-Überlassungserlaubnis, bei der wir den Azubi anstellen und ihn in unserer Firma arbeiten lassen?
Diese GmbH würde den Azubi dann auch als Minijobber abrechnen.
Nicht falsch verstehen, wir wollen keinen Schmu oder illegale Dinge, sondern suchen eine legale Möglichkeit, den Azubi bei uns arbeiten zu lassen.
Wir denken auch an andere normale MA, die einen Minijob machen wollen. Wir wollen diese MA allerdings nicht im Tarifgefüge haben, vor allem nicht in den Überstundenzuschlägen, das wäre zu teuer.
Ich bin für jede Anregung und/ oder Idee zum Thema dankbar.
Gruß
Linus
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Re: Neue Gesellschaft für Nebenjobber gründen?
In erster Linie die Kosten und der Verwaltungsaufwand. Aber wenn man 30.000€ investieren will um den Azubi 5.000€ im Jahr mehr verdienen zu lassen, nur zu.Spricht etwas gegen eine "Nebenjob GmbH" mit AN-Überlassungserlaubnis, bei der wir den Azubi anstellen und ihn in unserer Firma arbeiten lassen?
Grüße, Susanne
Re: Neue Gesellschaft für Nebenjobber gründen?
Wie ganz ausdrücklich gesagt, soll es eine Umgehung tarif- und sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen sein.
Das kann man noch so schön konstruieren, ein Gericht kann es als Scheingeschäft für unwirksam erklären. Siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__117.html
Das kann man noch so schön konstruieren, ein Gericht kann es als Scheingeschäft für unwirksam erklären. Siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__117.html
Re: Neue Gesellschaft für Nebenjobber gründen?
Was auch im Blick behalten sollte ist das Arbeitszeitgesetz im Bezug auf die zulässigen Arbeitszeiten und Ruhezeiten.
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Re: Neue Gesellschaft für Nebenjobber gründen?
FM hat geschrieben:Wie ganz ausdrücklich gesagt, soll es eine Umgehung tarif- und sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen sein.
Schon, aber nicht im illegalen Sinne.
Wir möchten nur, dass der Azubi seinen Nebenjob bei uns machen kann und nicht im Supermarkt Regale einräumt.
Das geht aber bei demselben AG rechtlich nicht. Daher kommt die Überlegung.
Dasselbe gilt für reguläre AN bei uns, die sonst auch am Samstag in den Supermarkt gehen würden.
Auch die würden wir gern als Aushilfen in anderen Abteilungen beschäftigen. Das geht aber auch nicht, da man mit demselben AN keine 2 unterschiedliche Arbeitsverhältnisse schließen kann. Ich müsste dann dem AN für Aushilfstätigkeiten sein Facharbeitergehalt zahlen, da Tarifbindung besteht und es sich um ein Arbeitsverhältnis mit dem aktuellen hoch bezahlten Arbeitsvertrag handelt.
Die Leute würden sehr gern bei uns statt im Supermarkt Aushilfsjobs machen, wären auch mit einer niedrigeren Bezahlung als im Hauptjob einverstanden... aber es geht halt rechtlich so nicht.
Daher die Überlegung, diese AN legal in einer anderen Gesellschaft anzustellen und an uns zu verleihen.
Das machen wir ja heute sowieso schon bei Aushilfstätigkeiten. Keine Frage.ExDevil67 hat geschrieben:Was auch im Blick behalten sollte ist das Arbeitszeitgesetz im Bezug auf die zulässigen Arbeitszeiten und Ruhezeiten.
Wie kommen Sie auf 30.000 Euro?SusanneBerlin hat geschrieben:In erster Linie die Kosten und der Verwaltungsaufwand. Aber wenn man 30.000€ investieren will um den Azubi 5.000€ im Jahr mehr verdienen zu lassen, nur zu.
Die Kosten für die Gründung einer Gesellschaft sind überschaubar, ich kann es nicht genau beziffern.
Kosten für eine AÜ-Erlaubnis: Max. 2.500,--
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Re: Neue Gesellschaft für Nebenjobber gründen?
Diese GmbH würde den Azubi dann auch als Minijobber abrechnen.
wegen dem GmbH-Gesetz.Wie kommen Sie auf 30.000 Euro?
GmgHG hat geschrieben:§ 5 Stammkapital; Geschäftsanteil
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen.
Grüße, Susanne
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Re: Neue Gesellschaft für Nebenjobber gründen?
Ach soooo 
Ja, das nehmen wir (gelassen) hin

Ja, das nehmen wir (gelassen) hin

Re: Neue Gesellschaft für Nebenjobber gründen?
Das LAG Berlin-Brandenburg vertritt die Meinung, dass solche Konstruktionen zur Lohnkostensenkung unzulässig sind. Es vertritt auch die gegenteilige Meinung.
https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsg ... 328751.php
https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsg ... 328751.php