Laut AV müssen Rufbereitschaften geleistet werden, dabei muss der Einsatzort innerhalb von max. 30 min erreicht sein.
Die RB beginnt und endet um 6:00
Bis vor wenigen Monaten sah das so aus:
RB hatte grundsätzlich der Mitarbeiter, der geteilten (Früh- und Abend-) Dienst sowie einen kurzen Wechsel hatte (Frühdienst am folgenden Morgen)
Bezahlt wurde die Zeit von 21:00 bis 6:00 mit 12,5%, die Dienstzeit sowie Einsätze während der RB mit dem normalen Stundensatz. Telefonberatungen tagsüber gar nicht, nachts fielen sie unter die Pauschale.
Durch interne Änderungen beim AG fallen inzwischen aber immer häufiger RB an Tagen an, an denen der betroffene Mitarbeiter nur 2,5 bis 4,5 Stunden arbeitet (also regulär bezahlt bekommt), außerdem wurde die Zeit, in der der Einsatzort erreicht werden muss, auf 15 min verkürzt. Fünf bis zehn solcher RB in Folge sind keine Seltenheit.
Vergütet wird weiterhin wie oben beschrieben

Auf Nachfrage eines Mitarbeiters erklärte der AG, dass der AVR das 'so vorgäbe'

Was ich im Netz dazu gefunden habe, liest sich anders - aber ich bin kein Experte, was die Deutung solcher Texte angeht.
Ganz abgesehen davon, dass besagter Mitarbeiter sich gerade in Verhandlungen mit einem anderen AG befindet, würde es mich interessieren: ist der AG tatsächlich im Recht oder werden die Mitarbeiter übers Ohr gehauen?