Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Moderator: FDR-Team
Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Hallo zusammen,
Arbeitnehmer AN1 arbeitet in einem Einzelhandelsbetrieb, in dem elektronisch die Arbeitszeit erfasst wird. Es werden Beginn und Ende der täglichen Anwesenheit gestempelt, Pausen werden nicht gestempelt, sondern es wird automatisch durch die Zeiterfassung die länge der gesetzlichen Ruhepause von der gestempelten Anwesenheitszeit abgezogen.
An Samstagen, bei denen die Anwesenheit 6h betragen soll, führt dies für den AN1 zu folgendem Problem: Es wird wenige Minuten vor Öffnung eingestempelt sowie wenige Minuten nach Ladenschluss ausgestempelt. Die Anwesenheit beträgt damit >6:00, aber <6:30. Die Zeiterfassung zieht automatisch 0:30 ab, was in <6:00 Arbeitszeit resultiert, wodurch AN1 nach und nach Minusstunden auf seinem Zeitkonto anhäuft.
AN2 kennt es von einem anderen Arbeitgeber ganz anders: Auch er hat elektronische Zeiterfassung, doch wenn AN2 länger als 6h Anwesenheit stempelt, dann "bleibt die Arbeitszeiterfassung für eine halbe Stunde stehen". Sprich, egal ob er 6:01, 6:15 oder 6:29 lang stempelt, in allen Fällen hat er 6h Arbeitszeit auf dem Konto. Erst, wenn er länger als 6:30 Anwesenheit stempelt, geht auch seine Arbeitszeit über 6h hinaus.
AN1 und AN2 unterhalten sich über die unterschiedlichen eingesetzten Modelle, und AN1 hält das Modell, das bei AN2 zum Einsatz kommt, natürlich für deutlich arbeitnehmerfreundlicher.
Wenn ich im Netz zum Thema Arbeitszeit und Ruhepausen suche, dann finde ich interessanterweise relativ wenige Beiträge zu exakt dieser Fragestellung. Daher meine Frage: Sind beide diese Modelle rechtens? Kann AN1 von seinem Arbeitgeber verlangen, die Arbeitszeit wie im Modell bei AN2 zu erfassen? Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Vielen Dank,
Mark/hespo.
Arbeitnehmer AN1 arbeitet in einem Einzelhandelsbetrieb, in dem elektronisch die Arbeitszeit erfasst wird. Es werden Beginn und Ende der täglichen Anwesenheit gestempelt, Pausen werden nicht gestempelt, sondern es wird automatisch durch die Zeiterfassung die länge der gesetzlichen Ruhepause von der gestempelten Anwesenheitszeit abgezogen.
An Samstagen, bei denen die Anwesenheit 6h betragen soll, führt dies für den AN1 zu folgendem Problem: Es wird wenige Minuten vor Öffnung eingestempelt sowie wenige Minuten nach Ladenschluss ausgestempelt. Die Anwesenheit beträgt damit >6:00, aber <6:30. Die Zeiterfassung zieht automatisch 0:30 ab, was in <6:00 Arbeitszeit resultiert, wodurch AN1 nach und nach Minusstunden auf seinem Zeitkonto anhäuft.
AN2 kennt es von einem anderen Arbeitgeber ganz anders: Auch er hat elektronische Zeiterfassung, doch wenn AN2 länger als 6h Anwesenheit stempelt, dann "bleibt die Arbeitszeiterfassung für eine halbe Stunde stehen". Sprich, egal ob er 6:01, 6:15 oder 6:29 lang stempelt, in allen Fällen hat er 6h Arbeitszeit auf dem Konto. Erst, wenn er länger als 6:30 Anwesenheit stempelt, geht auch seine Arbeitszeit über 6h hinaus.
AN1 und AN2 unterhalten sich über die unterschiedlichen eingesetzten Modelle, und AN1 hält das Modell, das bei AN2 zum Einsatz kommt, natürlich für deutlich arbeitnehmerfreundlicher.
Wenn ich im Netz zum Thema Arbeitszeit und Ruhepausen suche, dann finde ich interessanterweise relativ wenige Beiträge zu exakt dieser Fragestellung. Daher meine Frage: Sind beide diese Modelle rechtens? Kann AN1 von seinem Arbeitgeber verlangen, die Arbeitszeit wie im Modell bei AN2 zu erfassen? Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Vielen Dank,
Mark/hespo.
Re: Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Das Problem wäre auch schon gelöst, wenn er pünktlich stempelt, also nicht um einige Minuten verschoben.
Und falls er doch länger als 6 Stunden arbeitet, muss er die Pausen natürlich auch machen. Entgegen der Dienstanweisung einfach weiterzuarbeiten bewirkt keinen Gehaltsanspruch.
Und falls er doch länger als 6 Stunden arbeitet, muss er die Pausen natürlich auch machen. Entgegen der Dienstanweisung einfach weiterzuarbeiten bewirkt keinen Gehaltsanspruch.
Re: Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Geb ich Dir natürlich Recht, auf der anderen Seite kann ich schon verstehen, wenn - gerade bei einem Job, in dem man direkt Kunden berät oder betreut - das nicht immer möglich ist.
Mhhh... Ich denke, darum geht's nicht. AN1 möchte ja nur, wenn er 6h zu arbeiten hat, für exakt diese 6h (die ohne Pause möglich sind) bezahlt werden. Wenn er das Pech hat, nur eine Minute länger zu stempeln, wird er aber nicht mehr für die 6h, die er da sein *muss*, bezahlt, sondern nur noch für 5:31.Und falls er doch länger als 6 Stunden arbeitet, muss er die Pausen natürlich auch machen. Entgegen der Dienstanweisung einfach weiterzuarbeiten bewirkt keinen Gehaltsanspruch.
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Re: Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Hallo.
Man kann es auch anders ausdrücken: Bei bis zu 6:00 h wird keine Pause abgezogen, zwischen 6:01 und 6:29 h wird 1 Minute bis 29 Minuten abgezogen, (so dass genau 6:00 Stunden als Arbeitszeit gelten und der Rest gilt als Pause), ab 6:30 h werden 30 min Pause abgezogen.
Zum Arbeitbeginn ist das noch praktikabel, da kann man vor der Zeiterfassung warten bis zur richtigen Minute.
Aber am Ende der Schicht, wird der AN bestraft wenn er länger (!) (und sei es nur 1 Minute) arbeitet, indem ihm 30 Minuten abgezogen werden.
Und falls der AN vorsichtshalber 3 min zu früh an der Stechuhr steht, gibts wahrscheinlich auch Mecker, warum er zu früh aufhört.
So kenne ich das auch.hespo hat geschrieben:AN2 kennt es von einem anderen Arbeitgeber ganz anders: Auch er hat elektronische Zeiterfassung, doch wenn AN2 länger als 6h Anwesenheit stempelt, dann "bleibt die Arbeitszeiterfassung für eine halbe Stunde stehen". Sprich, egal ob er 6:01, 6:15 oder 6:29 lang stempelt, in allen Fällen hat er 6h Arbeitszeit auf dem Konto. Erst, wenn er länger als 6:30 Anwesenheit stempelt, geht auch seine Arbeitszeit über 6h hinaus.
Man kann es auch anders ausdrücken: Bei bis zu 6:00 h wird keine Pause abgezogen, zwischen 6:01 und 6:29 h wird 1 Minute bis 29 Minuten abgezogen, (so dass genau 6:00 Stunden als Arbeitszeit gelten und der Rest gilt als Pause), ab 6:30 h werden 30 min Pause abgezogen.
Naja. Ich vermute du hast noch nicht so oft versucht, bis zur letzten Minute zu arbeiten (also nicht mit Blick auf die Uhr die letzten Minuten absitzen) und dich trotzdem auf die Minute pünktlich am Zeiterfassungsgerät zu befinden.FM hat geschrieben:Das Problem wäre auch schon gelöst, wenn er pünktlich stempelt, also nicht um einige Minuten verschoben.
Und falls er doch länger als 6 Stunden arbeitet, muss er die Pausen natürlich auch machen. Entgegen der Dienstanweisung einfach weiterzuarbeiten bewirkt keinen Gehaltsanspruch.
Zum Arbeitbeginn ist das noch praktikabel, da kann man vor der Zeiterfassung warten bis zur richtigen Minute.
Aber am Ende der Schicht, wird der AN bestraft wenn er länger (!) (und sei es nur 1 Minute) arbeitet, indem ihm 30 Minuten abgezogen werden.
Und falls der AN vorsichtshalber 3 min zu früh an der Stechuhr steht, gibts wahrscheinlich auch Mecker, warum er zu früh aufhört.
Grüße, Susanne
Re: Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Gibt es für dieses Zeiterfassungsmodell eine vertragliche Vereinbarung, eine Betriebsvereinbarung oder eine Vereinbarung in einem anwendbaren Tarifvertrag und wurde ein Arbeitszeitkonto vereinbart??
Wie viele Mitarbeiter beschäftigt der AG?
Wie lange besteht das Beschäftigungsverhältnis?
Gibt es einen Betriebsrat?
Normalerweise muß der AN nach sechs Stunden eine Pause machen.
Wenn er also 6 Stunden und 2 Minuten arbeitet müsste er genaugenommen nach 6 Stunden 30 Minuten Pause machen, um anschliessend noch 2 Minuten zu arbeiten.
Der AG muß sicherstellen, daß die Pause auch gemacht wird.
Der AG kann nicht vorsorglich eine Pause abziehen, die er nicht gewährt hat. Wie er das technisch oder organisatorisch hinbekommt ist sein Problem.
Wie viele Mitarbeiter beschäftigt der AG?
Wie lange besteht das Beschäftigungsverhältnis?
Gibt es einen Betriebsrat?
Normalerweise muß der AN nach sechs Stunden eine Pause machen.
Wenn er also 6 Stunden und 2 Minuten arbeitet müsste er genaugenommen nach 6 Stunden 30 Minuten Pause machen, um anschliessend noch 2 Minuten zu arbeiten.
Der AG muß sicherstellen, daß die Pause auch gemacht wird.
Der AG kann nicht vorsorglich eine Pause abziehen, die er nicht gewährt hat. Wie er das technisch oder organisatorisch hinbekommt ist sein Problem.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Hallo,
unabhängig von der Praxis vieler Arbeitgeber kann der pauschale Abzug von Pausen, ohne Prüfung ob überhaupt eine Pause möglich war, rechtlich fehlerhaft sein, siehe Arbeitsgericht Hamm vom 30. Januar 2013, Az. Ca 1634/11.
Das Zeiten über 6 Stunden als Pause gewertet werden und erst ab 6 Std. und 30 Minuten wieder bezahlte Arbeitszeit läuft, dürfte aber nicht zu beanstanden sein. Im Gegensatz zu über 6 Stunden 30 Minuten Pause abziehen...
Viele Grüße
unabhängig von der Praxis vieler Arbeitgeber kann der pauschale Abzug von Pausen, ohne Prüfung ob überhaupt eine Pause möglich war, rechtlich fehlerhaft sein, siehe Arbeitsgericht Hamm vom 30. Januar 2013, Az. Ca 1634/11.
Das Zeiten über 6 Stunden als Pause gewertet werden und erst ab 6 Std. und 30 Minuten wieder bezahlte Arbeitszeit läuft, dürfte aber nicht zu beanstanden sein. Im Gegensatz zu über 6 Stunden 30 Minuten Pause abziehen...
Viele Grüße
Blaise
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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
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Re: Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Ich konnte in meinen Betrieben eigentlich immer nicht genommene Pausen auf einem Korrekturzettel rückbuchen lassen. Ich denke, man muss unterscheiden zwischen dem Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitsvertragsrecht.
Es funktioniert sowieso besser, wenn man die genommenen Pausen tatsächlich ausstempelt. Dann weiss der AG auch wer wirklich Pause gemacht hat...
Es funktioniert sowieso besser, wenn man die genommenen Pausen tatsächlich ausstempelt. Dann weiss der AG auch wer wirklich Pause gemacht hat...
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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Re: Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Was dann aber dem ArbZG widerspricht, nachdem bei Überschreitung der 6 Stunden eben 30 Minuten Pause zu machen sind und ein Pausenabschnitt mindestens 15 Minuten lang sein muss. https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.htmlSusanneBerlin hat geschrieben: ↑24.05.19, 13:54So kenne ich das auch.
Man kann es auch anders ausdrücken: Bei bis zu 6:00 h wird keine Pause abgezogen, zwischen 6:01 und 6:29 h wird 1 Minute bis 29 Minuten abgezogen,
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Re: Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Wenn es vom Arbeitgeber festgelegte Pausen sind. Der AG kann aber erlauben, dass die AN zusätzliche unbezahlte kürzere Pausen machen (beispielsweise 5 min zum Rauchen), die dann nicht zur gesetzlichen Mindestpausenzeit addiert werden.
Und wenn man innerhalb von 6:05 h Anwesenheit 5 min Pause gemacht hat, dann sind 6 h Arbeitszeit nicht überschritten.
Und wenn man innerhalb von 6:05 h Anwesenheit 5 min Pause gemacht hat, dann sind 6 h Arbeitszeit nicht überschritten.
Grüße, Susanne
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Re: Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Dann muss man eben dazu übergehen nach meinetwegen 4 h stumpf eine Pause mit 30 Min. einzulegen. Und wenn der AG hier muckt, kann man es ja mit dem Problem siehe oben begründen. Wetten, dass sich dann was ändert...hespo hat geschrieben: ↑24.05.19, 11:33AN2 kennt es von einem anderen Arbeitgeber ganz anders: Auch er hat elektronische Zeiterfassung, doch wenn AN2 länger als 6h Anwesenheit stempelt, dann "bleibt die Arbeitszeiterfassung für eine halbe Stunde stehen". Sprich, egal ob er 6:01, 6:15 oder 6:29 lang stempelt, in allen Fällen hat er 6h Arbeitszeit auf dem Konto. Erst, wenn er länger als 6:30 Anwesenheit stempelt, geht auch seine Arbeitszeit über 6h hinaus.

Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Das Gesetz schreibt halt halt nunmal bei mehr als 6 Std. Arbeit eine Pause von mind. 15 Minuten vor, und nicht "bei einer Arbeitszeit von so um die 6 Stunden".
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Re: Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Wenn ich um 5:55 Uhr einstemple, weil ich noch 2 Minuten von der Stempeluhr bis zu meinem Arbeitsplatz benötige, und dann doch 3 Minuten um meine Jacke aufzuhängen und einmal durch zuatmen, und somit die Zeiterfassung mich ab 11:55 Uhr mich in die Pause schickt, ist da eindeutig ein Fehler im System.
Re: Automatische Zeiterfassung - Pausenabzug
Das ist so nicht ganz richtig.
§4 ArbZG hat geschrieben:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Ist halt so ne Sache, eigenmächtig Pause zu machen.Tastenspitz hat geschrieben: ↑27.05.19, 07:23Dann muss man eben dazu übergehen nach meinetwegen 4 h stumpf eine Pause mit 30 Min. einzulegen.

Gescheiter wäre es doch, wenn der AN pünktlich beginnt und pünktlich Feierabend macht.
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