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Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 06.06.19, 23:33
von Evariste
ktown hat geschrieben: ↑06.06.19, 21:17
Betrachtet man die Richtwerte der Stellplatzverordnung die 1 Stellplatz pro 30-40m² Nutzfläche bei Bürogebäuden vorsieht und dann dagegenhält, dass ein Einzelbüro mit 8-10m² angesetzt wird, dann sieht man schon da, dass es nicht für jeden einen Stellplatz geben kann.
Das bedeutet, die Stellplatzverordnung hilft hier nicht weiter. Man fragt sich aber schon, wie konnte die Gemeinde so einen Bau genehmigen, wenn doch eigentlich offensichtlich war, dass es zu Problemen wegen fehlender Parkplätze kommen würde.
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 07.06.19, 09:56
von matthias.
Evariste hat geschrieben: ↑06.06.19, 23:33
Das bedeutet, die Stellplatzverordnung hilft hier nicht weiter. Man fragt sich aber schon, wie konnte die Gemeinde so einen Bau genehmigen, wenn doch eigentlich offensichtlich war, dass es zu Problemen wegen fehlender Parkplätze kommen würde.
Was interessiert es die Gemeinde wo die Leute parken, bzw. wie will sie das nicht genehmigen, wenn die Stellplatzverordnung eingehalten wird. Wie willst du ein genehmigungsfähiges Gebäude verhindern, als Gemeinde?
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 07.06.19, 10:18
von FM
Evariste hat geschrieben: ↑06.06.19, 23:33
ktown hat geschrieben: ↑06.06.19, 21:17
Betrachtet man die Richtwerte der Stellplatzverordnung die 1 Stellplatz pro 30-40m² Nutzfläche bei Bürogebäuden vorsieht und dann dagegenhält, dass ein Einzelbüro mit 8-10m² angesetzt wird, dann sieht man schon da, dass es nicht für jeden einen Stellplatz geben kann.
Das bedeutet, die Stellplatzverordnung hilft hier nicht weiter. Man fragt sich aber schon, wie konnte die Gemeinde so einen Bau genehmigen, wenn doch eigentlich offensichtlich war, dass es zu Problemen wegen fehlender Parkplätze kommen würde.
Wenn die Verordnung eingehalten ist, passt es doch. Man könnte dann höchstens die Verordnung selbst ändern (wofür wohl die Landesregierung zuständig wäre), aber das will niemand. In dicht besiedelten Gegenden müsste man dann um ein Bürohaus der genannten Größenordnung zu betreiben Nachbargrundstücke aufkaufen, die dortigen Häuser abreißen und durch Parkplätze ersetzen. Und bei einem Bau wie hier "auf der grünen Wiese" müsste man weitaus größere Flächen zubauen. Außerdem ist auch gar nicht davon auszugehen, dass alle Beschäftigten und Besucher mit dem Auto kommen.
Die Fehlplanung scheint hier eher beim ÖPNV zu liegen. Beispiel:
Art. 2 BayÖPNVG:
(2) Bei der Landes-, Regional- und Bauleitplanung ist eine angemessene Anbindung der Wohnbereiche an die Arbeitsstätten, öffentliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und an die Erholungsbereiche mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf möglichst kurzen Wegen sowie deren Anbindung an die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur anzustreben.
Ein Ämtergebäude mit 300 Arbeitsplätzen und Besucherverkehr sollte schon für eine Bushaltestelle ausreichen. Das ist zwar kein individuell einklagbarer Anspruch, aber es gibt die üblichen Möglichkeiten der politischen Teilhabe - Petitionen, Bürgerentscheid, Thematisierung im Wahlkampf, Kontakt zu Kommunalpolitikern, Öffentlichkeitsarbeit usw.
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 07.06.19, 10:58
von ExDevil67
FM hat geschrieben: ↑07.06.19, 10:18
Und bei einem Bau wie hier "auf der grünen Wiese" müsste man weitaus größere Flächen zubauen.
Das nicht zwingend. Alternativ könnte man die nötigen Stellplätze ja auch als Tiefgarage oder Parkhaus realisieren.
Das Problem dürfte eher sein das die entsprechende Verordnung dann so geschrieben werden müsste das die auch in ihrem gesamten räumlichen Geltungsbereich passt bzw über entsprechende Tatbestände für alle passend wird. Die wird wenn ja nicht für Bauten auf der grünen Wiese gelten, sondern auch für Bauten mitten in der Innenstadt. Und da wird man weder die nötigen Flächen nebenan bekommen noch beliebig hoch oder tief bauen dürfen.
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 07.06.19, 11:21
von Zafilutsche
Vielleicht kauft mietet oder pachtet man ein Nachbargrundstück und spekuliert gleichzeitig auf steigende Preise.
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 07.06.19, 15:07
von ktown
Es hakt doch an der grundsätzlichen Vorgehensweise bezüglich einer Parkraumbewirtschaftung. Der Gesetzgeber musste damals was tun um das Chaos im Verkehrsraum zu entwirren. Hätte man die Gesetzeslage so vereinbart, dass jeder Bauherr für das max. zu erwartende Verkehrsaufkommen hätte planen und bauen müssen, dann hätte man jeglichen Bauboom abgewürgt und man hätte einen überdimensionierten Parkraum der unterhalten werden muss (was sich letztlich auch wieder auf die Miete niederschlägt). Ergo hat man versucht ein notwendiges Maß in die Verordnung auf zu nehmen.
Über die Fremdnutzung der Ablösebeiträge und die fehlende Kontrolle nach Bauabnahme durch die Bauordnungsbehörde und der damit verbundene Verlust an privatem Parkraum reden wir hier lieber mal nicht.
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 11.06.19, 14:24
von DefPimp
Tach zusammen,
vor der Errichtung des Komplexes wurde der Personalrat von der Behördenleitung ignoriert, Beteiligungs- und Informationspflichten wurden nicht eingehalten. Der PR hat "um des Friedens willen" irgendwann eingelenkt, weil die Behördenleitung rigoros mit Abmahnungen gedroht hat. Die Behördenleitung vertritt bei offensichtlichen Rechtsbrüchen die Devise (Zitat!) "Wer soll mich denn daran hindern? Den putz ich einfach weg."
FM hat geschrieben: ↑05.06.19, 10:06
Relevant könnte es sein, falls die Behörde vorher woanders war und sich somit die Arbeitsbedingungen geändert haben. Da käme es darauf an, ob der (frühere) Arbeitsort vertraglich festgelegt war. Allerdings ist es im ö.D. meist üblich, eine Versetzungsmöglichkeit im ganzen Bezirk des Trägers (z.B. Bundesland) festzulegen.
Ob die Kommune als ÖPNV-Träger verpflichtet wäre eine andere Busverbindung anzubieten oder ob baurechtlich genügend Parkplätze festgelegt wurden, könnte man prüfen; hier dürfte Landesrecht gelten.
Die Behörde hatte vorher mehrere Standorte im Innenstadtbereich mit ausreichend Parkplätzen. Da von der kommunalen Leitung der Wunsch bestand, das unliebsame Klientel des Jobcenters aus dem Stadtbild zu verbannen, wurde außerhalb gebaut. Der grüne Stadtbaurat hat die Parkplatzsatzung der Stadt locker ausgelegt und dem Bauunternehmer pro nicht errichtetem Stellplatz eine Ablöse von 2.000,-€ abgeknöpft. Hierfür wurde bereits, meines Erachtens nach, Recht zumindest stark gebogen. Rechnerisch müssten nach Parkplatzsatzung bei der Größe und dem durchschnittlichen Besuchervolumen der Behörde knapp 250 Parkplätze vorhanden sein. Realistisch ist es nicht mal die Hälfte. Und nein, in dieser Stadt lehnt man sich dagegen besser nicht auf, wenn man noch mal Arbeit finden möchte.
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 11.06.19, 14:50
von matthias.
DefPimp hat geschrieben: ↑11.06.19, 14:24
Und nein, in dieser Stadt lehnt man sich dagegen besser nicht auf, wenn man noch mal Arbeit finden möchte.
Wenn sich keiner traut was zu sagen oder zu machen, ist die ganze Diskussion aber sinnlos.
Was erwartest du dir dann von hier?
Ansonsten kann ich das Verhalten der Beschäftigten und des PR aber auch nicht wirklich verstehen.Zugegebenermassen gibt es keinen absoluten Kündigungsschutz im ÖD wie das manch einer hin und wieder denkt, rein praktisch aber, was will eine Behördenleitung wirklich gegen einen aufsässigen PR machen?
Und wenn der PR nichts macht, der ja nochmal den zusätzlichen Kündigungsschutz nach Personalvertretungsgesetz hat, dann erübrigt sich doch die ganze Fragerei.
Das Kind ist aber in den Brunnen gefallen, als der PR nichts gegen den Neubau gemacht hat und da seine Beteiligung nicht eingefordert hat. Dann muss man das halt durchsetzen, im Notfall Bau einstellen bei fehlender Beteiligung über Einstweilige Verfügung, das ist aber alles hinfällig mittlerweile. Es sind Tatsachen geschaffen, ein Recht auf ein Parkplatz hat kein Mitarbeiter im ÖD.
Falls man dem AG jetzt noch was abhandeln wollte, könnte man über ein Parkhausbau z.b. nachdenken, da werden die Kolleginnen und Kollegen aber für den Parkplatz letztlich zahlen müssen. Hier in der Stadt bezahlen die städtischen Mitarbeiter auch für ihren Parkplatz, wenn sie einen wollen, weil es natürlich viel zu wenig gibt. Aber zumindest hält der Bus vor dem Rathaus.
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 11.06.19, 17:06
von FM
Nachdem nun bestätigt wurde, dass es ein Jobcenter ist: wie kommen denn die Leistungsempfänger zu ihren Meldeterminen? Das ist ja eine Bevölkerungsgruppe, in der nicht jeder einen PKW hat.
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 12.06.19, 21:48
von Gaia
matthias. hat geschrieben: ↑11.06.19, 14:50Das Kind ist aber in den Brunnen gefallen, als der PR nichts gegen den Neubau gemacht hat und da seine Beteiligung nicht eingefordert hat. Dann muss man das halt durchsetzen, im Notfall Bau einstellen bei fehlender Beteiligung über Einstweilige Verfügung, das ist aber alles hinfällig mittlerweile.
Ich kenne mich mit den Mitbestimmungsrechten im ÖD nicht so aus, deshalb: der Personalrat einer Behörde hat tatsächlich ein Recht auf Beteiligung bei der Planung eines Neubaus dieser Behörde?
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 12.06.19, 22:21
von FM
Gaia hat geschrieben: ↑12.06.19, 21:48
Ich kenne mich mit den Mitbestimmungsrechten im ÖD nicht so aus, deshalb: der Personalrat einer Behörde hat tatsächlich ein Recht auf Beteiligung bei der Planung eines Neubaus dieser Behörde?
Dazu gibt es in Deutschland 17 verschiedene Rechtslagen (eine für den Bund und 16 für die Bundesländer einschließlich ihrer Kommunen). Man müßte also erst mal wissen, um welches Land es geht. Erschwerend kommt hinzu, dass in einem Jobcenter sowohl Beschäftigte der bundesunmittelbaren BA als auch der jeweiligen Kommune arbeiten.
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 14.06.19, 20:09
von Gaia
Mir würde die entsprechende Regelung eines Landes reichen.
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 14.06.19, 22:31
von Blaise
Gaia hat geschrieben: ↑14.06.19, 20:09
Mir würde die entsprechende Regelung eines Landes reichen.
Ok, Personalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz!
§ 80 Mitbestimmung in sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
(1) Der Personalrat bestimmt insbesondere bei den nachfolgend aufgeführten sozialen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten mit:
1. ... 5.
6. Gestaltung der Arbeitsplätze,
§ 84 Beteiligung bei organisatorischen Maßnahmen
Die Dienststellenleitung hat mit dem Personalrat rechtzeitig und eingehend zu erörtern:
1. ... 5.
6. Neu-, Aus- und Umbau von Dienstgebäuden,
Auszug aus einer Kommentierung dazu:
Auch durch Neu-, Aus- und Umbau von Dienstgebäuden wird in der Regel in die Gestaltung der Arbeitsplätze eingegriffen. Dadurch ergibt sich, wenn die Voraussetzungen vorliegen, neben dem Mitbestimmungsrecht nach § 80 Abs. 1
Satz 1 Nr. 6 ein Erörterungsrecht nach § 84 Satz 1 Nr. 6. Dieses schwächere Beteiligungsrecht wurde dem Personalrat eingeräumt, weil mit den Neu-, Aus-
und Umbauten von Dienstgebäuden häufig auch organisatorische Vorstellungen der Dienststelle verwirklicht werden sollen, was erhebliche Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung der Dienststelle und damit auf die Funktionsfähigkeit der Verwaltung haben kann. In diesen Fällen verdrängt das weniger weitgehende Erörterungsrecht nach § 84 Satz 1 Nr. 6 das stärkere Mitbestimmungsrecht nach § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, wenn mit der Planung und Durchführung von Neu-, Aus- und Umbau von Dienstgebäuden organisatorische Vorstellungen mit nicht unerheblichen Auswirkungen auf die nach außen zu erfüllenden Aufgaben der Dienststelle verwirklicht werden.
Also ganz einfach ... ob es Dir hilft? Wohl eher nicht.
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 14.06.19, 22:49
von FM
Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz
Verfasst: 15.06.19, 08:58
von Gaia
Danke. Ich konnte es echt nicht glauben...