Frist für Arbeitslosenmeldung?

Moderator: FDR-Team

comeasuare
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Frist für Arbeitslosenmeldung?

Beitrag von comeasuare »

Hallo,

meine Tochter hat heute eine Kündigung zum 30.06. persönlich vom Chef und Personaler erhalten.

Wann muss sie sich spätestens zum 1.7. arbeitslos melden?

Dankeschön.

LG
SusanneBerlin
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Re: Frist für Arbeitslosenmeldung?

Beitrag von SusanneBerlin »

Gleich morgen.

Man muss sich 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden, aber da bis zum 1.7. keine 3 Monate mehr sind, sollte sie sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur melden.
Grüße, Susanne
matthias.
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Re: Frist für Arbeitslosenmeldung?

Beitrag von matthias. »

Hallo, die Frist beträgt 3 Tage:

§ 38 Abs.1 SGB

bedeutet aber nicht, dass man dort innerhalb 3 Tage persönlich erscheinen muss.

Das geht auch telefonisch, ich glaub sogar über Mail oder die Website der Agentur.

Dann bekommt man einen Termin, den muss man wahrnehmen, dafür muss einem der AG aber auch frei stellen.

MfG
Matthias
comeasuare
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Re: Frist für Arbeitslosenmeldung?

Beitrag von comeasuare »

Ok, danke. 3 Tage ab heute gerechnet? Morgen (Fr) 1, übermorgen (Sa) 2, überübermorgen (So) 3. Also am Pfingstsonntag muss sie sich spästestens arbeitslos melden, per Mail an die Agentur für Arbeit, weil ist ja Sonntag und Montag ist auch noch Feiertag. Gilt dann eine andere Frist wegen Wochenende und Feiertag?
karli
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Re: Frist für Arbeitslosenmeldung?

Beitrag von karli »

comeasuare hat geschrieben: 06.06.19, 18:57 Also am Pfingstsonntag muss sie sich spästestens arbeitslos melden
Sie muß sich arbeitsuchend melden.
Das funktioniert auch ganz gut online. https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal
Falls man sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend meldet, gibt's 7 Tage Sperre.
Die Arbeitslosmeldung sollte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, persönlich beim Arbeitsamt, erfolgen.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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