Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
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Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
Hallo,
wenn man i. R. einer sachgrundlosen Befristung bei einer Landesbehörde für ein Jahr und 5,5 Monate angestellt war und das Ende dieser Beschäftigung länger als sechs Monate in der Vergangenheit liegt, darf man wann wieder sachgrundlos bei einer anderen Landesbehörde desselben Landes angestellt werden?
Danke.
Gruß
wenn man i. R. einer sachgrundlosen Befristung bei einer Landesbehörde für ein Jahr und 5,5 Monate angestellt war und das Ende dieser Beschäftigung länger als sechs Monate in der Vergangenheit liegt, darf man wann wieder sachgrundlos bei einer anderen Landesbehörde desselben Landes angestellt werden?
Danke.
Gruß
Re: Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
Das Bundesverfassungsgericht hat bei derzeitiger Rechtslage einige Fälle für möglich gehalten, z.B. wenn man früher studentische Hilfskraft an einer Uni war und jetzt etwas ganz anderes macht. Zumindest dem Freistaat Bayern ist das aber zu riskant, das Finanzministerium gab an alle Behörden die Anweisung, bei jemals früherer Beschäftigung in keinem Fall sachgrundlos anzustellen, egal was vorher war und wie lange her.
Das wird vermutlich bei anderen Ländern ähnlich sein.
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Re: Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
Nach dem Gesetzeswortlaut gilt die Unmöglichkeit eines sachgrundlosen Befristung wenn vorher bereits ein befristetes Arbeitsverhältnis bestand, ohne zeitliche Beschränkung (§ 14 Abs 2 Satz 2 TzBfG), d.h. es wäre beim selben Arbeitgeber überhaupt nie mehr möglich.
Grüße, Susanne
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Re: Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
So wird es idR. auch gehandhabt. Diese befristete Stelle kann dann eben mit so einer Person nicht besetzt werden, weil diese Befristung unwirksam wäre. Daher wird bei befristeten Einstellungen speziell älterer Semester auch genau geprüft, ob die nicht vllt. doch schon mal vor zig Jahren da tätig waren.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑21.07.19, 13:50es wäre beim selben Arbeitgeber überhaupt nie mehr möglich.
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Re: Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
Hintergrund: das Bundesarbeitsgericht hatte vor Jahren geurteilt "niemals vorher" bedeutet "in den letzten 3 Jahren nicht". Das Bundesverfassungsgericht erinnerte dann aber das BAG daran "ihr dürft Gesetze nur anwenden, erlassen und ändern kann sie nur der Bundestag".
Allerdings ließ auch das BVerfG einige Ausnahmen zu. Deshalb könnte man mit einer arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage nun schon Erfolg haben. Man müsste allerdings nachweisen:
1. Ich bin besser als der ausgewählte Bewerber
2. Die Vorbeschäftigung war eine der vom BVerfG erlaubten Ausnahmen
Die "große" Koalition will das aber ändern und die 3 Jahre ins Gesetz schreiben. Hat es aber noch nicht getan.
Allerdings ließ auch das BVerfG einige Ausnahmen zu. Deshalb könnte man mit einer arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage nun schon Erfolg haben. Man müsste allerdings nachweisen:
1. Ich bin besser als der ausgewählte Bewerber
2. Die Vorbeschäftigung war eine der vom BVerfG erlaubten Ausnahmen
Die "große" Koalition will das aber ändern und die 3 Jahre ins Gesetz schreiben. Hat es aber noch nicht getan.
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Re: Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
Hmmm ... also gäbe es seitens des AN keine Möglichkeit, doch bei einer anderen Landesbehörde sachgrundlos angestellt zu werden, wenn man der anderen Landesbehörde z. B. mitteilt, dass man auf evtl. Rechte verzichtet ... dieses "sachgrundlos" ist i. d. R. einfach ausschlaggebend und nicht umgehbar?
Re: Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
Was spricht gegen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?
Es gibt auch viele Gründe für eine Befristung mit Sachgrund.
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Re: Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
Mutmaßlich die Stellenausschreibung...
Den kann man sich manchmal eben nicht aus den Fingern saugen. Insbesondere eine Behörde dürfte hier wenig variabel sein.
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Re: Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
In der Stellenausschreibung steht:
"Die Befristung für 1,5 Jahre erfolgt nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Ausschreibung richtet sich daher ausschließlich an Bewerber (w/m/d), die zuvor nicht in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Land ... gestanden haben."
"Die Befristung für 1,5 Jahre erfolgt nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Ausschreibung richtet sich daher ausschließlich an Bewerber (w/m/d), die zuvor nicht in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Land ... gestanden haben."
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Re: Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
Was ist daran jetzt noch unklar?
Grüße, Susanne
Re: Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
So ist es, wobei das z.b. im Hochschulbereich jede Hochschule selber entscheidet, ob sie das Risiko eingeht. Die meisten dürften es nicht mehr machen.FM hat geschrieben: ↑21.07.19, 13:33 Das Bundesverfassungsgericht hat bei derzeitiger Rechtslage einige Fälle für möglich gehalten, z.B. wenn man früher studentische Hilfskraft an einer Uni war und jetzt etwas ganz anderes macht. Zumindest dem Freistaat Bayern ist das aber zu riskant, das Finanzministerium gab an alle Behörden die Anweisung, bei jemals früherer Beschäftigung in keinem Fall sachgrundlos anzustellen, egal was vorher war und wie lange her.
Das wird vermutlich bei anderen Ländern ähnlich sein.
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Re: Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
Damit ist der genannte Bewerber raus. Punkt.comeasuare hat geschrieben: ↑22.07.19, 07:23 Die Ausschreibung richtet sich daher ausschließlich an Bewerber (w/m/d), die zuvor nicht in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Land ... gestanden haben."
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Re: Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
Weil die Befristungen nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz seit 2016 genauer überprüfbar sind als vorher. Und weil die "Sachgründe" eben oft auch nicht so gerichtsfest sind. Man meint derzeit, mit "2 Jahre" ginge es dann doch wieder einfach. Aber ich bin in dem Bereich für Mandanten tätig und hab da schon noch einiges in Reserve

Re: Wann ist wieder eine sachgrundlose Anstellung möglich?
Weil es ein einfacher Weg ist.
Solange kein Vorbeschäftigung bestand ist das ja auch sicher.
Das Problem entsteht im Akademikerbereich. Viele Akdemiker die dann nach bestandenem Bachelor/Master an der Hochschule ne Stelle annehmen wollen, hatten vorber schon ne Hiwitätigkeit, damit geht sachgrundlos nicht mehr, weil ne Hiwitätigkeit halt arbeitsrechtlich ne Anstellung ist.
Das ist auch hier beim Fragesteller der Fall.
Kein Problem gibt es bei Doktoranden, die können nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz eingestellt werden (6 Jahre lang) oder Assistenten an Universitäten, weil auch denen wissenschaftliche Tätigkeit zugesprochen werden.
Hinten runter fallen Assistenen an Fachhochschulen, da ist die wissenschaftlichen Tätigkeit zumindest nicht eindeutig gegeben und es besteht das Risiko, dass ein Arbeitsrichter meint, die würden nicht wissenschaftlich arbeiten dort.
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