Fahrtzeit gleich Arbeitszeit?
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Fahrtzeit gleich Arbeitszeit?
Liebe User!
Ein AN soll auf einen anderen Posten gesetzt werden. Er soll zukünftig mit einem Homeoffice die Schüler und Auszubildenden einer Gruppe von Häusern betreuen, die in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen liegen. Wohnort des AN ist Niedersachsen.
Der AN arbeitet nun von zu Hause aus, macht von dort mit den Schülern/Azubis die Termine aus und fährt dann von seinem Wohnort in die entsprechende Einrichtung um dort den Schüler/Azubi zu betreuen/begleiten. Von der einen Einrichtung fährt er ggf. noch in eine oder zwei andere Einrichtungen oder trifft sich zwecks Absprache mit einem weiteren AN, der den gleichen Job hat. Da beide AN kein festes Büro haben können sie sich also in jeder beliebigen Einrichtung treffen.
Sind die Fahrzeiten zu der ersten Einrichtung (wo der AN den Schüler betreut) auch als Dienstreise = Arbeitszeit zu bewerten? Eine Einrichtung liegt z.B. gut 150 km vom Wohnort des AN entfernt. Da die Fahrtzeit dorthin nur über Landstraße geht ist die Fahrtzeit mind. 2 Stunden.
Die Fahrten zwischen den Einrichtungen würde ich als Arbeitszeit bewerten. Aber wie sieht es nach dem Treffen mit dem zweiten AN aus? Auch hier Fahrtzeit = Arbeitszeit oder "normale" Wegezeit wie bei der Fahrt zur/von der Arbeitsstätte?
Die Wege werden mit einem Firmenauto zurück gelegt. Wie gesagt: Homeoffice und keine Arbeitsstätte im Vertrag.
Ich würde ja sagen, dass es sich hier wie bei einem Bauleiter verhält, der mehrere Baustellen besucht und daher die Fahrtzeit auch Arbeitszeit darstellt.
Ein AN soll auf einen anderen Posten gesetzt werden. Er soll zukünftig mit einem Homeoffice die Schüler und Auszubildenden einer Gruppe von Häusern betreuen, die in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen liegen. Wohnort des AN ist Niedersachsen.
Der AN arbeitet nun von zu Hause aus, macht von dort mit den Schülern/Azubis die Termine aus und fährt dann von seinem Wohnort in die entsprechende Einrichtung um dort den Schüler/Azubi zu betreuen/begleiten. Von der einen Einrichtung fährt er ggf. noch in eine oder zwei andere Einrichtungen oder trifft sich zwecks Absprache mit einem weiteren AN, der den gleichen Job hat. Da beide AN kein festes Büro haben können sie sich also in jeder beliebigen Einrichtung treffen.
Sind die Fahrzeiten zu der ersten Einrichtung (wo der AN den Schüler betreut) auch als Dienstreise = Arbeitszeit zu bewerten? Eine Einrichtung liegt z.B. gut 150 km vom Wohnort des AN entfernt. Da die Fahrtzeit dorthin nur über Landstraße geht ist die Fahrtzeit mind. 2 Stunden.
Die Fahrten zwischen den Einrichtungen würde ich als Arbeitszeit bewerten. Aber wie sieht es nach dem Treffen mit dem zweiten AN aus? Auch hier Fahrtzeit = Arbeitszeit oder "normale" Wegezeit wie bei der Fahrt zur/von der Arbeitsstätte?
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Ich würde ja sagen, dass es sich hier wie bei einem Bauleiter verhält, der mehrere Baustellen besucht und daher die Fahrtzeit auch Arbeitszeit darstellt.
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Re: Fahrtzeit gleich Arbeitszeit?
Wenn man später nicht mit dem Arbeitgeber streiten will, wäre es am zweckdienlichsten JETZT im Änderungsvertrag zu vereinbaren, dass die Arbeitszeit mit dem Losfahren von zuhause aus beginnt und alle Fahrtzeiten = Arbeitszeit sind.
Grüße, Susanne
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Re: Fahrtzeit gleich Arbeitszeit?
Vielen Dank für die Antwort. Leider lässt sich der AG auf keine Diskussionen ein und ich würde gerne wissen, wie es sich rechtlich verhält, wenn im AV nichts vereinbart wird.
Im übrigen hatte mein PC gehangen und so wurde das Thema mehrfach gepostet. Habe den Admin um Löschung der anderen Posts gebeten.
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Re: Fahrtzeit gleich Arbeitszeit?
Ist im bisher gültugen Arbeitsvertrag auch kein Arbeitsort vereinbart worden? Gibt es keine schriftliche Vereinbarung darüber, dass der AN bislang im Homeoffice gearbeutet hat?
Grüße, Susanne
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Re: Fahrtzeit gleich Arbeitszeit?
Zitat aus dem Netz:
Sollte hier auch passen.Der EuGH hat zum Umfang der vergütungspflichtigen Arbeitszeit für Außendienstmitarbeiter ein wichtiges Urteil gefällt ([url=chrome-extension://oemmndcbldboiebfnladdacbdfmadadm/https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0099de.pdf]Urteil vom 10.09.15 – C 266/14[/url]). Somit ist die Zeit, die der Außendienstmitarbeiter für die Fahrt zu Beginn und am Ende des Tages aufwendet, als Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG anzusehen. In dieser Arbeitszeitrichtlinie wird als Arbeitszeit die Zeitspanne definiert, in der ein Arbeitnehmer arbeitet, er dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und in der er seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Die Fahrten der Arbeitnehmer zu bestimmten Kundenterminen zählen somit als Arbeitszeit, da sie dazu dienen, die geschuldete Hauptleistung des Außendienstmitarbeiters zu erbringen. Mit diesem Urteil wird demnach auch die nationale Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.04.2009 NRZ-RR 2010, 231) bestätigt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Fahrtzeit gleich Arbeitszeit?
@ Susanne: Doch, im bisherigen AV war eine Arbeitsstätte vereinbart. Aber an dieser Arbeitsstätte wurde eine andere Funktion ausgeübt. - Die neue Funktion soll mit einem Homeoffice verknüpft werden, damit der AN für die Fahrten zu einer bestimmten Arbeitsstätte keinen geldwerten Vorteil aus dem Firmenfahrzeug versteuern muss. Bisher wurde das Firmenfahrzeug ausschließlich für die Wege zur und von der Arbeitsstätte genutzt, sodass 0,03% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs versteuert werden muss. Eine private Nutzung des Firmenfahrzeugs will der AN nicht.
@ Tastenspitz: Dankeschön!
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Re: Fahrtzeit gleich Arbeitszeit?
Wenn es (außer dem Homeoffice) keinen festen Arbeitsort gibt, der AG dem AN nirgends einen Schreibtisch zur alleinigen Verwendung zur Verfügung stellt und damit der AN von zuhause zu wechselnden Einsatzorten fährt, schließe ich mich der Ansicht an, dass sämtliche Fahrtzeiten (ab zuhause /bis der AN wieder zuhause ankommt) als Arbeitszeit zu werten sind.
Grüße, Susanne
Re: Fahrtzeit gleich Arbeitszeit?
Das gibt doch nur Ärger wenn man es nicht definitiv regelt.Was weiß ich? hat geschrieben: ↑19.08.19, 14:02 Vielen Dank für die Antwort. Leider lässt sich der AG auf keine Diskussionen ein und ich würde gerne wissen, wie es sich rechtlich verhält, wenn im AV nichts vereinbart wird.
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