Hallo,
folgender fiktiver Fall zur Diskussion:
Arbeitgeber A läd die Mitarbeiter zu einer einmal jährlich stattfindenen Veranstaltung ein. Diese Veranstaltung ist als Pflichtveranstaltung klassifiziert und findet an einem Freitag statt. Nun zu den Eckdaten:
Veranstaltung ist im Auland: Fahrzeit mit dem Auto ca. 5,5h. Alternativ kann man mit dem Bus mitfahren. Hier stellt der Veranstalter einen zur Verfügung. Abfahrt: 06:00 Uhr.
Beginn der Veranstaltung: 12:30.
Voraussichtliches Ende: 22:00 Uhr (dazwischen Pause).
Rückfahrt (mit dem Bus): Samstag: 10:30. Fahrzeit mit dem Bus: Ca. 6h.
Frage: Ist es zulässig, diese Art von Veranstaltung als Pflichtveranstaltung zu klassifizieren? Zumal der Samstag nicht als Arbeitszeit gerechnet werden darf(da "nur" Rückfahrt).
Pflichtveranstaltung zulässig?
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Re: Pflichtveranstaltung zulässig?
Meiner Ansicht können Mitarbeiter, die vertraglich nicht dazu verpflichtet sind Dienstreisen zu unternehmen, auch nicht verpflichtet werden zu einer Veranstaltung ins Ausland zu reisen.
Es hängt also m.E. davon ab, was vertraglich zur Teilnahme an Dienstreisen vereinbart ist.
Es hängt also m.E. davon ab, was vertraglich zur Teilnahme an Dienstreisen vereinbart ist.
Grüße, Susanne
Re: Pflichtveranstaltung zulässig?
außerdem müsste die Rückfahrt mMn auch Arbeitszeit sein, wenn der Chef alle zur Teilnahme verpflichtet.
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Re: Pflichtveranstaltung zulässig?
Welcher Art die Veranstaltung ist, haben Sie nicht dargestellt. Ob aus "der Art der Veranstaltung" ein Verweigerungsrecht der Mitarbeiter resultiert, kann deshalb nicht beantwortet werden.Starwars2001 hat geschrieben:Frage: Ist es zulässig, diese Art von Veranstaltung als Pflichtveranstaltung zu klassifizieren?
Grüße, Susanne
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Re: Pflichtveranstaltung zulässig?
Es handelt sich um eine Veranstaltung, wo die neue Ausrichtung bestimmter Untenehmensbereiche vorgestellt wird.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑02.09.19, 14:21Welcher Art die Veranstaltung ist, haben Sie nicht dargestellt. Ob aus "der Art der Veranstaltung" ein Verweigerungsrecht der Mitarbeiter resultiert, kann deshalb nicht beantwortet werden.Starwars2001 hat geschrieben:Frage: Ist es zulässig, diese Art von Veranstaltung als Pflichtveranstaltung zu klassifizieren?
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Re: Pflichtveranstaltung zulässig?
Das ist als Pflichtveranstaltung zulässig. Ein Arbeitgeber darf seine Arbeitnehmer zu Firmeninformations- und "Selbstbeweihräucherungs"-veranstaltungen beordern.Starwars2001 hat geschrieben: ↑02.09.19, 15:46Es handelt sich um eine Veranstaltung, wo die neue Ausrichtung bestimmter Untenehmensbereiche vorgestellt wird.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑02.09.19, 14:21Welcher Art die Veranstaltung ist, haben Sie nicht dargestellt. Ob aus "der Art der Veranstaltung" ein Verweigerungsrecht der Mitarbeiter resultiert, kann deshalb nicht beantwortet werden.Starwars2001 hat geschrieben:Frage: Ist es zulässig, diese Art von Veranstaltung als Pflichtveranstaltung zu klassifizieren?
Grüße, Susanne
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