mündliche Kündigung ungültig?
Moderator: FDR-Team
mündliche Kündigung ungültig?
afaik muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen. So können sich z.B. Arbeitnehmer gegen eine
mündlich ausgesprochene Kündigung wehren.
Wie aber sähe das in folgendem Fall aus:
Auf einer Betriebsfeier verkrachen sich Arbeitgeber A und Arbeitnehmer B gewaltig.
A spricht feierlich : "Ich kündige Ihnen hiermit fristlos ihr Arbeitsverhältnis"
Am Tag darauf findet er den Arbeitnehmer im Betrieb nicht mehr vor. Dafür ein Schreiben von
Herrn B:
"Ihre fristlose Kündigung von gestern nehme ich an" (Es ist Herrn B grad recht, er hat etwas besseres gefunden)
Jetzt fällt Herrn A ein, dass er Herrn B im Betrieb dringend braucht! Ein Anruf bei Herrn B kann diesen nicht umstimmen.
Da versucht Herr A so zu argumentieren:
"Die Kündigung habe ich nur mündlich, nicht schriftlich ausgesprochen. Also gilt sie nicht.
folglich muss Herr B zur Arbeit erscheinen! Wenn er weg will, muss er selbst fristgemäß (und formgemäß) kündigen."
Wird Herr A damit Erfolg haben?
mündlich ausgesprochene Kündigung wehren.
Wie aber sähe das in folgendem Fall aus:
Auf einer Betriebsfeier verkrachen sich Arbeitgeber A und Arbeitnehmer B gewaltig.
A spricht feierlich : "Ich kündige Ihnen hiermit fristlos ihr Arbeitsverhältnis"
Am Tag darauf findet er den Arbeitnehmer im Betrieb nicht mehr vor. Dafür ein Schreiben von
Herrn B:
"Ihre fristlose Kündigung von gestern nehme ich an" (Es ist Herrn B grad recht, er hat etwas besseres gefunden)
Jetzt fällt Herrn A ein, dass er Herrn B im Betrieb dringend braucht! Ein Anruf bei Herrn B kann diesen nicht umstimmen.
Da versucht Herr A so zu argumentieren:
"Die Kündigung habe ich nur mündlich, nicht schriftlich ausgesprochen. Also gilt sie nicht.
folglich muss Herr B zur Arbeit erscheinen! Wenn er weg will, muss er selbst fristgemäß (und formgemäß) kündigen."
Wird Herr A damit Erfolg haben?
Re: mündliche Kündigung ungültig?
Meiner Meinung nach, JA! Denn wie Du richtig sagst, muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Der AN dürfte hier wissen, dass die Kündigung entweder einer vorherigen Abmahnung bedarf, oder halt rein mündlich eh nicht wirksam ist.
Da nach § 623 BGB auch für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag Schriftform vorgeschrieben ist, kann eine mangels Schriftform unwirksame mündliche Kündigungserklärung auch nicht als Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags angesehen werden, dem der Erklärungsempfänger zustimmen könnte.
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 20572.html
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Re: mündliche Kündigung ungültig?
Welchen Erfolg erwartet Herr A von einem Selbstgespräch?Da versucht Herr A so zu argumentieren:
"Die Kündigung habe ich nur mündlich, nicht schriftlich ausgesprochen. Also gilt sie nicht.
folglich muss Herr B zur Arbeit erscheinen! Wenn er weg will, muss er selbst fristgemäß (und formgemäß) kündigen."
Wird Herr A damit Erfolg haben?
Man kann niemanden zum Arbeiten zwingen.
Grüße, Susanne
Re: mündliche Kündigung ungültig?
Das stimmt sicherlich.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑24.09.19, 15:22Welchen Erfolg erwartet Herr A von einem Selbstgespräch?
Man kann niemanden zum Arbeiten zwingen.
Einziges Druckmittel wäre dann wohl eine formgerechte fristlose Kündigung wg.Arbeitsverweigerung.
Dazu ein entsprechendes Arbeitszeugnis.(Welches Herr B so nicht bekommen möchte)
Dagegen könnte sich der Herr B wehren mit dem Argument, dass er ja schon fristlos gekündigt wurde, er die Kündigung angenommen hat und
es darum auch keine Arbeitsverweigerung geben könnte.
Damit sind wir wieder bei der Eingangsfrage:
- Kann Herr B sich auf die Wirksamkeit der Kündigung berufen!
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Re: mündliche Kündigung ungültig?
Sicher "kann" er das. Er hat doch schon zu verstehen gegeben, dass er die Kündigung annimmt und nicht mehr kommt. Den nächsten Anruf Herrn As nimmt B einfach nicht mehr an. Herr B hat mit Herrn A nichts mehr zu besprechen und ein Zeugnis verlangt er nicht.
Oder es geht so weiter wie in Ihrem Szenario:
Oder: Herr A hat ein Einsehen, zahlt Herrn B noch 2 Monate Gehalt und schreibt ihm ein super Zeugnis. Herr B schaut ab und zu in der Firma von Herrn A vorbei (wenn seine Zeit es zu lässt) und fängt übernächsten Monat bei seinem neuen Arbeitgeber an, wo er das doppelte verdient. Alle vertragen sich wieder und schreiben sich zu zu Weihnachten besinnliche Happy X-Mas-Karten.
Oder es geht so weiter wie in Ihrem Szenario:
Herr B wehrt sich gegen die zweite fristlose Kündigung mit dem Argument, dass er schon mündlich fristlos gekündigt IST! Herr A hat ein Einsehen und stellt ihn wieder ein! Alle vertragen sich wieder.Altbauer hat geschrieben:Einziges Druckmittel wäre dann wohl eine formgerechte fristlose Kündigung wg.Arbeitsverweigerung.
Dazu ein entsprechendes Arbeitszeugnis.(Welches Herr B so nicht bekommen möchte)
Dagegen könnte sich der Herr B wehren mit dem Argument, dass er ja schon fristlos gekündigt wurde, er die Kündigung angenommen hat und
es darum auch keine Arbeitsverweigerung geben könnte.
Oder: Herr A hat ein Einsehen, zahlt Herrn B noch 2 Monate Gehalt und schreibt ihm ein super Zeugnis. Herr B schaut ab und zu in der Firma von Herrn A vorbei (wenn seine Zeit es zu lässt) und fängt übernächsten Monat bei seinem neuen Arbeitgeber an, wo er das doppelte verdient. Alle vertragen sich wieder und schreiben sich zu zu Weihnachten besinnliche Happy X-Mas-Karten.
Grüße, Susanne
Re: mündliche Kündigung ungültig?
B könnte seinerseits fristlos kündigen.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Re: mündliche Kündigung ungültig?
Herr A ist ein kleiner Choleriker, aber wenn es mal nicht so läuft wie er meint, guckt er dumm aus der Wäsche und wird sofort wieder friedlich. Seine Kunden und Geschäftspartner wissen das und tragen es ihm nicht nach.
Grüße, Susanne
Re: mündliche Kündigung ungültig?
Es könnte treuwidrig sein, wenn der Arbeitgeber sich auf seinen eigenen Formfehler beruft.
Re: mündliche Kündigung ungültig?
Die Erfordernis der Schriftform soll aber gerade den schützen, der eine entsprechende Erklärung abgibt, die als Kündigung gewertet werden könnte. Davor war es wohl so, dass man sich vor Gericht streiten musste, ob es eine Kündigung darstellt, wenn der MA sagt: "Ich habe keinen Bock mehr".
Re: mündliche Kündigung ungültig?
Sehe ich auch so.
Ich halte es auch für treuwidrig daß die Kündigung in dem geschilderten Rahmen ausgesprochen wurde.
Wenn das noch im beisein der versammelten Mannschaft und zum Zweck, den Mitarbeiter auf diese Art zu Diskreditieren geschah, hätten wir meiner Ansicht nach auch einen Grund, für den Mitarbeiter, fristlos zu kündigen.
Da kann dann der AG mal schauen, wie weit er vorm Arbeitsgericht kommt, soweit er tatsächlich einen Rechtsstreit riskieren möchte.

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Re: mündliche Kündigung ungültig?
Ich gehe eher davon aus, dass der AG "gewinnen" würde. Auf so einer Feier sagt man (gerade wenn Alkohol im Spiel war) schnell mal etwas daher ....
Re: mündliche Kündigung ungültig?
Wenn Schriftform erforderlich ist sollte das ja eigentlich für beide Seiten gelten. Kann man sich so einfach die Rosinen herauspicken? Wenn´s mir passt sage ich "gern" und wenn nicht schreie ich "SCHRIFTFORM FEHLT"?
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: mündliche Kündigung ungültig?
Vielleicht war es auch ein Späßken des Arbeitgebers, was der Arbeitnehmer schon an der feierlichen Aussprache hätte erkennen können...
Oder der Arbeitnehmer dachte eben gerade wegen der feierlichen Ansprache im Kreise der Kollegen, dass es sich gerade nicht um einen Scherz handeln konnte sondern der Chef im vollen Bewußtsein der Tragweite diese Kündigung aussprach.
Oder der Arbeitnehmer dachte eben gerade wegen der feierlichen Ansprache im Kreise der Kollegen, dass es sich gerade nicht um einen Scherz handeln konnte sondern der Chef im vollen Bewußtsein der Tragweite diese Kündigung aussprach.
Grüße, Susanne