Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

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Soraya
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Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Soraya »

Geehrte Foristen,

erbitte sachliche Stellungnahme in folgendem Sachverhalt:

Arbeitnehmerin A erhält vom Unternehmen B einen befristeten Vertrag (1 Jahr) für eine Stelle als Sachbearbeiterin.

As Gehaltswunsch wird von B mit 500 EUR brutto weniger im Monat unterschritten.

A sagt trotzdem zu. Sie ist allein erziehend und finanziert den Haushalt mit einem Kind allein. Zudem ist sie schon 53, die Gegend, in welcher sie wohnt, ist
strukturarm und dort gibt es kaum Stellen im kaufmännischen Bereich.

Nach der Einstellung erfährt A vom Betriebsrat, dass dieser ihrer Einstellung in dem Punkt nicht zugestimmt hat, was das Gehalt angeht. A erhält
nämlich im Vergleich zu anderen gleich gearteten Arbeitsverhältnissen bei B bis zu 700 bis 1000 EUR brutto monatlich weniger.

Kann A nun vom Arbeitgeber die Offenlegung von Gehältern vergleichbarer Arbeitnehmer verlangen? Die meisten der besser verdienenden sind ebenfalls
weiblich. Kann sie, wenn tatsächlich heraus kommt, dass sie sehr weit unter dem Niveau bezahlt wird, die Anpassung an die entsprechende Gehaltsstufe
verlangen?

Nebenbemerkung: A ist für die Stelle eher überqualifiziert, auch im Vergleich zu der Ausbildung der anderen vergleichbaren Arbeitnehmer. Es kann
daher nicht an einer geringeren Qualifizierung liegen, dass A so behandelt wird.

Kann A sich aufs AGG berufen, da sie als allein erziehende, bereits ältere Arbeitnehmerin kaum Chancen sah, eine andere Stelle zu finden?

Danke für Input.
Celestro
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Celestro »

Kann A sich aufs AGG berufen, da sie als allein erziehende, bereits ältere Arbeitnehmerin kaum Chancen sah, eine andere Stelle zu finden?
Alleinerziehend zu sein ist kein Punkt im AGG. Das Geschlecht scheidet aufgrund der Beschreibung aus und ob die anderen Frauen alle "weitaus jünger" und damit eine Sache des Alters in Frage käme, kann niemand beurteilen.
SusanneBerlin
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von SusanneBerlin »

Kann A nun vom Arbeitgeber die Offenlegung von Gehältern vergleichbarer Arbeitnehmer verlangen?
Sicher kann sie das. Dafür wurde vor 2 Jahren das "Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern" geschaffen.

https://www.gesetze-im-internet.de/entg ... 10017.html
Grüße, Susanne
matthias.
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von matthias. »

Allerdings ist der Betriebsrat ja an der Sache dran.

Was hat er denn gemeint, was die Konsequenz der Nichtzustimmung zum Gehalt durch den BR ist?
BäckerHD
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von BäckerHD »

Das ist aber alles trotzdem Kokolores und hat mit "Diskriminierung" gar nichts zu tun, weil ein Arbeitgeber immer belastbare und auch realistische Gründe dafür finden wird, eine Arbeitnehmerin im Vergleich zu anderen niedriger zu bezahlen: Aufgabenübertragung, Verantwortung, Befugnisse, Erfahrung, Leistungsbereitschaft, pauschale Abgeltung von Mehrarbeit etc. Der Alleinerziehendenstatus gehört allerdings nicht dazu, genau wie er auch kein Grund für eine Besserstellung wäre. Dass eine Sich-diskriminiert-Fühlende höchst währscheinlich angibt, "exakt die gleiche Arbeit in der gleichen Qualität" wahrzunehmen wie "alle anderen", ist in dieser Disziplin nun wirklich ein altes Lied.

Außerdem bitte nicht vergessen:
Soraya hat geschrieben: 10.10.19, 10:50A sagt trotzdem zu.
Elektrikör
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

ein paar spontane Gedanken:

Gilt noch Probezeit?
Wenn die höher-bezahlten alles Mädels sind, geht der Gedanke von Susanne in´s Leere



MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Soraya
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Soraya »

A hat die gleiche Stellenbeschreibung, sowie eine höhere Qualifizierung als ihre Vorgängerin.

Die Vorgängerin verdiente annähernd doppelt soviel wie nun A. Aber das wusste A ja nicht, dies war alles andere als transparent.

Das Diskriminierungsargument muss differenzierter gesehen werden. Alleinerziehende sind in der Regel meist die Mütter, ältere Arbeitnehmer haben es schwer, einen Job zu finden, zumal
im kaufmännischen Bereich absolut kein Fachkräftemangel herrscht, zumindest in der Umgebungv von A. Auf dieser Grundlage kann der AG sich überlegt haben, A weitaus geringer zu bezahlen,
als es im Betrieb eigentlich üblich ist.

Mal abgesehen von dem Vorwurf der Diskriminierung, den selbst der BR so sieht, kann A verlangen, dass sie annähernd gleich bezahlt wird
wie die anderen in ähnlichen Positionen angestellten Kollegen?
Soraya
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Soraya »

Elektrikör hat geschrieben: 10.10.19, 12:23 Hallo,

ein paar spontane Gedanken:

Gilt noch Probezeit?
Wenn die höher-bezahlten alles Mädels sind, geht der Gedanke von Susanne in´s Leere



MfG
Die Probezeit ist vorüber, allerdings ist der Vertrag befristet.
FM
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von FM »

Welches Gehaltssystem wird denn angewandt? Ist das Unternehmen tarifgebunden oder wendet es einen Tarifvertrag ohne Tarifbindung an? Oder ein tarifähnliches System? Gibt es eine Betriebsvereinbarung über Entgeltgrundsätze?

Wenn die Gehälter in jedem Einzelfall individuell vereinbart werden wäre schon mal die Frage, auf welcher Grundlage der Betriebsrat überhaupt mitbestimmen will.
Soraya
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Soraya »

FM hat geschrieben: 10.10.19, 12:32 Welches Gehaltssystem wird denn angewandt? Ist das Unternehmen tarifgebunden oder wendet es einen Tarifvertrag ohne Tarifbindung an? Oder ein tarifähnliches System? Gibt es eine Betriebsvereinbarung über Entgeltgrundsätze?

Wenn die Gehälter in jedem Einzelfall individuell vereinbart werden wäre schon mal die Frage, auf welcher Grundlage der Betriebsrat überhaupt mitbestimmen will.
Das Unternehmen ist tarifgebunden/, es gibt eine Entgelttabelle/einen Tarifvertrag.
SusanneBerlin
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich habe nicht behauptet, dass die Auskunft nach Gehaltstransparenzgesetz irgendwas bringt.

Wenn ich mir Gedanken um eine zielführende Vorgehensweise machen würde, ginge es in die Richtung: A) Abwarten bis 3 Monate bevor die Befristung endet, klarmachen dass man nur verlängert wenn das Gehalt "700 - 1000€" angehoben wird, und B) in eine Gegend ziehen, wo es mehr als eine freie Stelle für Menschen mit ihrer Qualifikation gibt.


Damit die Information auf die Alleinerziehendeneigenschaft von Soraya nicht sinnlos verpufft, denn auf die Höhe des Gehalt hat das keine Auswirkung - den Vater auf Unterhaltszahlungen in Anspruch nehmen, oder wohnt der auch in einer Gegend wo es keinen Job für ihn gibt? Ist aber kein Argument, da er mit einem minderjährigen Kind der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt.
Grüße, Susanne
Evariste
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Evariste »

Soraya hat geschrieben: 10.10.19, 10:50 Kann A sich aufs AGG berufen, da sie als allein erziehende, bereits ältere Arbeitnehmerin kaum Chancen sah, eine andere Stelle zu finden?
Nicht mit dieser Begründung. Das alleinerziehende und/oder ältere Arbeitnehmer bei der Arbeitssuche Nachteile haben, ist zwar Diskriminierung, diese kann man aber nicht ausgerechnet dem Arbeitgeber anlasten, der einen dennoch eingestellt hat.

Wenn jedoch diese Merkmale (*) zu einer niedrigeren Bezahlung geführt haben, dann wäre das tatsächlich eine Benachteiligung im Sinne des AGG. Wenn nun bei einem Entgeltvergleich herauskommt, dass andere AN ohne dieser Merkmale signifikant mehr verdienen, dann hätte dies eine Indizwirkung im Sinne des AGG. Dann müsste der AG beweisen (!), dass andere Gründe eine Rolle gespielt haben, d. h. eine schnell nachgeschobene Schutzbehauptung wird in der Regel nicht genügen.


(*) Darüber, ob "alleinerziehend" nicht doch ein AGG-Merkmal ist, kann man streiten. Jedenfalls kann eine Benachteiligung von Frauen mit Kindern eine Benachteiligung wegen des Geschlechts sein, siehe den folgenden langen Instanzenweg:
ArbG Siegen, 22.01.2013 - 1 Ca 907/12
LAG Hamm, 06.06.2013 - 11 Sa 335/13
BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13
LAG Hamm, 11.06.2015 - 11 Sa 194/15
BäckerHD
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von BäckerHD »

Wenn es Tarifvertrag und Entgelttabelle gibt, verdienen die dienstälteren Mitarbeiterinnen ohne große Überraschung völlig zu Recht mehr, weil Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielen. Der Verdienst der Stellenvorgängerin hingegen spielt gar keine Rolle, genauso wenig wie eine höhere Qualifikation, die für die Wahrnehmung der arbeitvertraglich vereinbarten Tätigkeiten gar nicht erforderlich ist.
Celestro
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Celestro »

BäckerHD hat geschrieben: 10.10.19, 12:54 Wenn es Tarifvertrag und Entgelttabelle gibt, verdienen die dienstälteren Mitarbeiterinnen ohne große Überraschung völlig zu Recht mehr, weil Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielen.
Aber nicht "annähernd das Doppelte". :roll:
Soraya
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Soraya »

Celestro hat geschrieben: 10.10.19, 13:07
BäckerHD hat geschrieben: 10.10.19, 12:54 Wenn es Tarifvertrag und Entgelttabelle gibt, verdienen die dienstälteren Mitarbeiterinnen ohne große Überraschung völlig zu Recht mehr, weil Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielen.
Aber nicht "annähernd das Doppelte". :roll:
Doch. Woher wollen Sie wissen, dass das nicht der Fall war? Das Gehalt von A ist recht mickrig, und da die Vorgängerin AT-angestellt war, geht das sehr wohl.
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