Unwahre Behauptungen in der PA
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Unwahre Behauptungen in der PA
Hallo,
ANin wurde zum Ende der Probezeit gekündigt. Sie war in einer Behörde tätig. Die Kündigung kam zwar überraschend, aber sie ahnte, woran es lag, fragte aber nicht nach, weil eh unnütz.
I. R. d. folgenden Vorstellungsgesprächen bei anderen Behörden kam immer mal die Frage, ob sie damit einverstanden wäre, ob die "neue" Behörde i. R. d. Amtshilfe bei der "alten" Behörde die PA anfordern dürfte. Sie dachte, ok, kann ja nichts Schlimmes drinstehen, brauchen die ja auch, um dann bei evtl. Einstellung die korrekte Eingruppierung bzw. Stufenzuordnung vorzunehmen, und wenn sie das ablehnt, erhöht das sicherlich nicht ihre Chancen.
Es gab einige Vorstellungsgespräche bei Behörden und eben so viele Absagen. Ok, gibt ja immer mind. einen Besseren sozusagen, aber da kann doch was nicht stimmen.
Sie forderte daher Einsicht in ihre PA bei der "alten" Behörde. Und siehe da, da ist eine Aktennotiz drin, die von ihrem alten Vorgesetzten verfasst wurde und die zur Kündigung führte. Allerdings stehen da z. T. sogar Unwahrheiten drin.
Jetzt möchte sie natürlich, dass diese Aktennotiz aus der PA entfernt wird. Aber scheinbar hat sie gar kein Recht dazu, oder!? Mit dieser Aktennotiz wird ihr vielleicht sogar sehr direkt die eine oder andere Chance bei anderen Behörden verbaut!? Sie will gar keine Gegendarstellung schreiben, weil das ja auch nicht zielführend wäre und nicht ihr Ziel ist. Sie hat mit der "alten" Behörde abgeschlossen. Außerdem würde eine Gegendarstellung nichts bringen, oder!? Es würde ja letztlich dann ihre "Aussage" gegen die, ihre ehemaligen Vorgesetzten drinstehen.
Was meint ihr?
Hat sie doch irgendwelche Chancen, diese Aktennotiz löschen zu lassen? Gibts da evtl. Gerichtsurteile?
Lieben Dank vorab.
Herzliche Grüße
ANin wurde zum Ende der Probezeit gekündigt. Sie war in einer Behörde tätig. Die Kündigung kam zwar überraschend, aber sie ahnte, woran es lag, fragte aber nicht nach, weil eh unnütz.
I. R. d. folgenden Vorstellungsgesprächen bei anderen Behörden kam immer mal die Frage, ob sie damit einverstanden wäre, ob die "neue" Behörde i. R. d. Amtshilfe bei der "alten" Behörde die PA anfordern dürfte. Sie dachte, ok, kann ja nichts Schlimmes drinstehen, brauchen die ja auch, um dann bei evtl. Einstellung die korrekte Eingruppierung bzw. Stufenzuordnung vorzunehmen, und wenn sie das ablehnt, erhöht das sicherlich nicht ihre Chancen.
Es gab einige Vorstellungsgespräche bei Behörden und eben so viele Absagen. Ok, gibt ja immer mind. einen Besseren sozusagen, aber da kann doch was nicht stimmen.
Sie forderte daher Einsicht in ihre PA bei der "alten" Behörde. Und siehe da, da ist eine Aktennotiz drin, die von ihrem alten Vorgesetzten verfasst wurde und die zur Kündigung führte. Allerdings stehen da z. T. sogar Unwahrheiten drin.
Jetzt möchte sie natürlich, dass diese Aktennotiz aus der PA entfernt wird. Aber scheinbar hat sie gar kein Recht dazu, oder!? Mit dieser Aktennotiz wird ihr vielleicht sogar sehr direkt die eine oder andere Chance bei anderen Behörden verbaut!? Sie will gar keine Gegendarstellung schreiben, weil das ja auch nicht zielführend wäre und nicht ihr Ziel ist. Sie hat mit der "alten" Behörde abgeschlossen. Außerdem würde eine Gegendarstellung nichts bringen, oder!? Es würde ja letztlich dann ihre "Aussage" gegen die, ihre ehemaligen Vorgesetzten drinstehen.
Was meint ihr?
Hat sie doch irgendwelche Chancen, diese Aktennotiz löschen zu lassen? Gibts da evtl. Gerichtsurteile?
Lieben Dank vorab.
Herzliche Grüße
Re: Unwahre Behauptungen in der PA
Wer hat das denn gesagt? Der alte Arbeitgeber?Katharina Schwarzen hat geschrieben: ↑17.11.19, 22:54 Jetzt möchte sie natürlich, dass diese Aktennotiz aus der PA entfernt wird. Aber scheinbar hat sie gar kein Recht dazu, oder!?
Angesichts der anscheinend doch erheblichen Bedeutung dieser Aktennotiz würde ich nicht lange in einem Forum nachfragen, sondern mich sofort zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht begeben.
Rechtlich sieht es so aus, dass es sich hier um personenbezogene Daten handelt. Wenn diese falsch sind, kann die Entfernung verlangt und notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.
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Re: Unwahre Behauptungen in der PA
Klar - es kann einfach nicht angehen, dass andere besser sind als die Betroffene. Völlig ausgeschlossen.Katharina Schwarzen hat geschrieben: ↑17.11.19, 22:54Es gab einige Vorstellungsgespräche bei Behörden und eben so viele Absagen. Ok, gibt ja immer mind. einen Besseren sozusagen, aber da kann doch was nicht stimmen.
"z.T." also nur...? Da wäre ja mal die Auffassung der Gegenseite interessant...Katharina Schwarzen hat geschrieben: ↑17.11.19, 22:54Sie forderte daher Einsicht in ihre PA bei der "alten" Behörde. Und siehe da, da ist eine Aktennotiz drin, die von ihrem alten Vorgesetzten verfasst wurde und die zur Kündigung führte. Allerdings stehen da z. T. sogar Unwahrheiten drin.
Re: Unwahre Behauptungen in der PA
Blöd wäre es natürlich, wenn dann das Anwaltsschreiben oder das Urteil in der Akte liegen.
Die Personalakte eines früheren Arbeitgebers geht den neuen nichts an. Soweit Beschäftigungszeiten für die Einstufung relevant sind, sollten diese sich aus dem Zeugnis ergeben oder können gesondert bescheinigt werdem.
Dass man in der Probezeit gekündigt wurde, ergibt sich natürlich aus dem Datum. Daher wohl die besondere Neugier.
Die Personalakte eines früheren Arbeitgebers geht den neuen nichts an. Soweit Beschäftigungszeiten für die Einstufung relevant sind, sollten diese sich aus dem Zeugnis ergeben oder können gesondert bescheinigt werdem.
Dass man in der Probezeit gekündigt wurde, ergibt sich natürlich aus dem Datum. Daher wohl die besondere Neugier.
Re: Unwahre Behauptungen in der PA
@Dieter_Meisenkaiser: Bitte die Fragen beantworten oder es lassen - aber Vermutungen aufzustellen, die der TE in keiner Weise helfen, bringt nichts.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
was willst denn du.
Re: Unwahre Behauptungen in der PA
Warum? Wenn die TE hier zugibt, dass Teile der "Anschuldigungen" wahr sind, ist doch alles in Butter. Sie lässt dann einfach die unwahren entfernen und dann wird man sehen, ob das Ihre Chancen anschließend erhöht.Dieter_Meisenkaiser hat geschrieben: ↑18.11.19, 11:53 "z.T." also nur...? Da wäre ja mal die Auffassung der Gegenseite interessant...
Re: Unwahre Behauptungen in der PA
Das dürfte unzulässig sein, weil dadurch die falschen Informationen quasi um die Ecke wieder in die Personalakte eingeführt werden.
Da der Bewerber "freiwillig" sein Einverständnis gegeben hat, ist die Einsicht in die Personalakte erst einmal erlaubt.
Hier könnte man vielleicht mal eine Anfrage an den zuständigen Datenschutzbeauftragten stellen, ob diese anscheinend übliche Praxis wirklich in Ordnung ist. Denn was bleibt dem Bewerber in dieser Situation anderes übrig, als sein Einverständnis zu geben.
Re: Unwahre Behauptungen in der PA
HIer habe ich noch was Interessantes gefunden:
Wenn das schon für Abmahnungen gilt, dann gilt das erst recht für interne Notizen...
(Haufe.de)Arbeitnehmer haben das Recht, unrichtige Eintragungen in der Personalakte entfernen oder berichtigen zu lassen. In der Praxis handelt es sich zumeist um den Anspruch auf Entfernung von zu Unrecht erteilten Abmahnungen. Arbeitnehmer können nach §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog die Entfernung einer solchen Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen.
...
Der Anspruch besteht sogar bei einer zu Recht erteilten Abmahnung, wenn kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht. Dies ist dann anzunehmen, wenn es für die weitere Beurteilung des Arbeitnehmers überflüssig geworden ist und ihn in seiner beruflichen Entwicklungsmöglichkeit fortwirkend beeinträchtigen kann.
Wenn das schon für Abmahnungen gilt, dann gilt das erst recht für interne Notizen...
Re: Unwahre Behauptungen in der PA
Re: Unwahre Behauptungen in der PA
Es stellt sich allerdings die Frage der Relevanz. Wozu muss in der Personalakte dokumentiert werden, dass ein Anwaltsschreiben zu einer Änderung geführt hat? Anderseits ist der Vermerk nachteilig für den AN. Offensichtlich war da etwas Negatives in der Akte (eine Abmahnung), dass aufgrund des Anwaltsschreibens nachträglich entfernt wurde. Eine Distanzierung vom Inhalt der Aktennotiz findet nicht statt.
Bei eingeklagten Zeugnissen ist ständige Rechtsprechung, dass das nachträglich korrigierte Zeugnis dennoch mit dem Datum des Austritts auszustellen ist. Ganz schlaue Arbeitgeber sind nämlich auf die Idee gekommen, dass Zeugnis so zu datieren, dass offensichtlich ist, dass es nicht die erste Version ist. Dem haben die Gerichte einen Riegel vorgeschoben. DIeser Ansatz lässt sich auf andere Fälle übertragen.
Re: Unwahre Behauptungen in der PA
Die Geschichte wie hier vorgestellt kann ich kaum glauben. Das Anfordern von kompletten Personalakten ist nicht üblich. Warum sollte auch eine Behörde die Personalakte rausrücken die sie ja selbst noch braucht. Hier reicht es, grade bei Behörden die Beurteilungen anzufordern. Selbst innerhalb meiner Behörde gibt es starke Einschränkungen wer in eine Personalakte Einsicht nehmen darf. Es bekommen also nicht alle neuen Vorgesetzten Einsicht in die Akte.
Die Eingruppierung bzw. die Erfahrungsstufe kann auch ohne Personalakte erfolgen. Vor allem, wenn jemand nur weniger als ein halbes Jahr in einer Behörde war ist es völlig uninteressant was da drin ist.
Die Geschichte ist also entweder Mumpitz oder die TE gerät immer an zwielichte Behörden.
Die Eingruppierung bzw. die Erfahrungsstufe kann auch ohne Personalakte erfolgen. Vor allem, wenn jemand nur weniger als ein halbes Jahr in einer Behörde war ist es völlig uninteressant was da drin ist.
Die Geschichte ist also entweder Mumpitz oder die TE gerät immer an zwielichte Behörden.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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Re: Unwahre Behauptungen in der PA
Ob der Vermerk wirklich dazu geführt hat, dass die TE eine Stelle nicht bekommen hat, weiß man nicht, es kann auch andere Gründe geben. Sie hat es genaugenommen auch nirgendwo behauptet.
Andererseits finde ich im Netz z. B. ein Einwilligungsformular, in dem es heißt:
Hiermit ermächtige ich die Stadt Langenhagen meine vollständige Personalakte zur Einsichtnahme anzufordern.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens hat die Bewerberin aber in die Einsicht eingewilligt, also gelten diese Einschränkungen hier nicht.
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Re: Unwahre Behauptungen in der PA
Es ist eigentlich unrelevant, ob und warum die neue Personalabteilung die komplette Akte bekommt oder nicht.
Hier geht es darum, den unwahren Vermerk aus der PA zu entfernen. Und wenn das nicht "freiwillig" erfolgt sollte man den Anwalt einschalten.
Hier geht es darum, den unwahren Vermerk aus der PA zu entfernen. Und wenn das nicht "freiwillig" erfolgt sollte man den Anwalt einschalten.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Unwahre Behauptungen in der PA
Kann ich nur unterstreichen. Außerdem geht es primär ja nicht immer ums Rechthaben, sondern um gute Chancen, einen Job zu bekommen.FM hat geschrieben: ↑18.11.19, 12:46 Blöd wäre es natürlich, wenn dann das Anwaltsschreiben oder das Urteil in der Akte liegen.
Die Personalakte eines früheren Arbeitgebers geht den neuen nichts an. Soweit Beschäftigungszeiten für die Einstufung relevant sind, sollten diese sich aus dem Zeugnis ergeben oder können gesondert bescheinigt werdem.
Dass man in der Probezeit gekündigt wurde, ergibt sich natürlich aus dem Datum. Daher wohl die besondere Neugier.
In vielen Jahren mit Vorstellungsgesprächen konnte ich bei manchen Bewerbern ähnliche Probleme beobachten.
Daher hier mein Rat (unabhängig der exakten Rechtslage-Diskussion):
Das Verhältnis zu früheren Arbeitgebern ist immer per se gestört, sonst wäre man ja noch dort.
Wer ist so naiv und denkt, von dort könnte nichts Böses kommen ??
Egal ob die verleumdende Aktennotiz oder (nach Gerichtsbeschluss) die Notiz, der gerichtlich angeordneten Entnahme derselben.

Daher sollte man dem früheren AG keinen (!) Einfluß ins Bewerbungsverfahren gestatten. Nie!
Man kann (s. Zitat) zum Teil vorbauen mit detaillierten Zeugnissen und Unterlagen.
Und man sollte dem potentiellen neuen AG klar sagen, daß man auf dessen eigenes Urteil vertraut ...
... und zu Auskünften beim bisherigen AG nicht zustimmt, über den man aber sonst heute und jetzt und hier nichts weiter sagen möchte.

... schon gar nichts negatives ...


Neugier zu Brüchen / Auffälligkeiten in der Vita kann / sollte anders befriedigt werden.
Löcher im Lebenslauf oder kurze Beschäftigungszeiten fallen immer auf.
Ich habe es immer geschätzt, wenn Bewerber von sich aus dies ansprachen und erklärten.
Den Erklärungen mußte ich nicht unbedingt glauben, aber beim Totschweigen vermutet man aus Vorsicht immer schlimmeres.
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