Wiedereingliederung abgelehnt

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Klaus1976
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Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von Klaus1976 »

Hallo an alle ,
hatte eine schwierige Zeit hinter mir ...
seit Oktober 2019 leider Krankgeschrieben .
Mir wurde auch dringend eine Reha empfohlen.
Nun wollte Ich nach Absprache mit meinem Arzt eine Wiedereingliederungplan erstellen und nach Absprache mit dem Betriebsarzt anfangen wieder zu arbeiten .
Habe erfahren das dies abgelehnt wurde .
Mein Arzt meinte ich soll dann ab nächste Woche versuchen voll anzufangen ...
Wie ist die Rechtslage?
Ich hätte nächste Woche Spätdienst , soll ich dann am Montag pünktlich um 14.00 Uhr da erscheinen nach ca. 4 Monaten ?

Freundliche Grüße
FM
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von FM »

Wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr weiter verlängert, ist am Tag danach wieder planmäßig zu arbeiten.
ExDevil67
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von ExDevil67 »

Und warum wurde abgelehnt? Will der AG oder nicht oder gibt es die Tätigkeit nicht her das man mit weniger Stunden einsteigt?
Wobei wenn in Schichten gearbeitet wird klingt das eher danach. Irgendwer muss ja auch den Rest der Schicht abdecken.
Klaus1976
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von Klaus1976 »

Es soll für mich keinen festen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stehen , aufgrund Umstruktierung ( das nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit) .
Es ist traurig so etwas mitgeteilt zu bekommen .

Jetzt ist die Frage halt wie man sich verhält.. Der Betriebsarzt meinte Ich sollte dahin gehen , irgendwas wird sich schon für Sie finden.

Ein anderer Kollege meinte Ich müsste erst früh morgens dahin , wegen länger Krankheit , auch wenn ich Spätdienst habe nächste Woche .

Ist das wirklich so .. ?
FM
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von FM »

Wenn es Anzeichen dafür gibt, dass der Arbeitsbeginn 14 Uhr nicht mehr zutrifft, fragt man am besten vorher den Zuständigen.
Niemand2000
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von Niemand2000 »

@ Klaus1976 - sicherlich kein Urteil, aber vielleicht finden Sie bei https://www.finanzfrage.net/frage/wie-l ... e-aufheben eine Anregung. Wollen Sie noch eine Kur machen?
FaustAlpen
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von FaustAlpen »

Klaus1976 hat geschrieben: 13.02.20, 11:13 Es soll für mich keinen festen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stehen , aufgrund Umstruktierung
Das hat aber nichts mit der Wiedereingliederung zu tun.... Der Arbeitsplatz muss ja während/nach einer Wiedereingliederung genauso da sein wie bei direkter voller Arbeitsaufnahme. Um was es hier geht, ist eine betriebsbedingte Kündigung - und die muss schriftlich und fristgemäß erfolgen.

Zur Wiedereingliederung:
Wer hat da was abgelehnt. Ist der AN weiter arbeitsunfähig (Bescheinigung vom Arzt)? Wenn nein - dann gibt es auch keine Wiedereingliederung. Wenn ja - lehnt der Arzt die stufenweise Arbeitsaufnahme ab (weil der AN voll arbeitsunfähig ist und eine Wiederaufnahme zu früh ist)? Oder der Betriebsarzt? Oder die Krankenkasse? Kommt alles aus der Schilderung nicht so raus.

Rundlage ist hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__74.html
Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben und dabei in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (§ 275) einholen.
Klaus1976
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von Klaus1976 »

Also mein Personalchef hat das abgelehnt .
Es soll für eine Wiedereingliederung keinen Platz geben
Mein Arzt wollte diesen Plan erstellen , also ab nächster Woche .
Nun nach Rücksprache mit meinem Arzt , könnte soll ich auch ohne Wiedereingliedung voll anfangen .
Bin noch bis morgen Krankgeschrieben.

Ich fühle mich auch deutlich besser , möchte auch wieder anfangen.
FaustAlpen
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von FaustAlpen »

Klaus1976 hat geschrieben: 13.02.20, 13:51 Mein Arzt wollte diesen Plan erstellen , also ab nächster Woche .
Nun nach Rücksprache mit meinem Arzt , könnte soll ich auch ohne Wiedereingliedung voll anfangen .
Bin noch bis morgen Krankgeschrieben. Ich fühle mich auch deutlich besser , möchte auch wieder anfangen.
Wenn der Arzt der Meinung ist, der AN kann in der kommenden Woche voll arbeiten, dann gibt es gar keine Grundlage für eine Wiedereingliederung. Denn diese würde eine weiter bestehende AU voraussetzen. D.h. der AN beginnt nach der AU wieder normal zu arbeiten. Bei längerer Krankheit empfiehlt es sich natürlich, zuvor mal mit dem AG in Kontakt zu treten und diesem mitzuteilen, dass man ab xx.xx.xxxx wie einsatzfähig ist und die Arbeit aufnimmt sobald man das weiß. Denn für Vertretung werden ggf. Dienstpläne umgestellt etc. und das kann dann vorbereitend wieder so umgemodelt werden, dass der AN gut wieder einsteigen kann - ggf. muss ja auch eine Rück-Übergabe durch die Vertretung erfolgen usw.

Der Arzt ist natürlich fragwürdig... "Ich mache mal einen Plan für eine schrittweise Wiedereingliederung während der AU" ... "Ach, eigentlich sind Sie nicht mehr AU und können voll arbeiten" ???
Niemand2000
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von Niemand2000 »

Klaus1976 hat geschrieben: 13.02.20, 10:19Mir wurde auch dringend eine Reha empfohlen.
und, werden Sie eine machen?
lottchen
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von lottchen »

Voll arbeiten gehen oder Reha kann ja wohl nicht die Frage sein. Das sind doch 2 völlig verschiedene Sachen.
Oktavia
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von Oktavia »

Gibt es einen Betriebsrat und oder eine Schwerbehindertenvertretung? An die könnte man sich auch wenden und diese auch zu einem anstehenden BEM Verfahren mitnehmen :wink: Hier muss der AG ein BEM anbieten um ab zu klopfen ob AG-seitig etwas getan werden kann/muss. Ein angebotenes BEM sollte man annehmen ansonsten kann es passieren, dass "mangelnde Mitwirkung" einem in einem Kündigungsschutzverfahren auf die Füße fällt.
AG und AN können konsequenzlos eine stufenweise Wiedereingliederung ablehnen.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

#WIRSINDMEHR
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von Niemand2000 »

lottchen hat geschrieben: 13.02.20, 19:25 Voll arbeiten gehen oder Reha kann ja wohl nicht die Frage sein. Das sind doch 2 völlig verschiedene Sachen.
sicher sind das unterschiedliche Dinge, aber nach einer Reha denke ich mal, dass der berufliche Wiedereinstieg eher gelingen dürfte.
Chavah
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von Chavah »

Die Kernfrage ist doch, wie lange die AUB geht. Das "Hamburger Modell" des Wiedereinstiegs wird doch während der Arbeitsunfähigkeit durchgezogen. Und wenn er ab nächster Woche wieder arbeitsfähig ist, dann muss er auch ganztags arbeiten.

Chavah
Niemand2000
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Re: Wiedereingliederung abgelehnt

Beitrag von Niemand2000 »

@ Klaus1976: gibt es ein Update?
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