Ein AN wird gebeten vorübergehend (ein paar Wochen) eine andere "neu geschaffene" Stelle zu besetzen in einer anderen Abteilung, da akuter Erhöhter Personalbedarf bestünde.
Statt im Vertrieb soll im Bereich Fakturierung/Buchhaltung die Arbeit geleistet werden.
Nach 1 Woche erhält der AN eine Stellenbeschreibung für diese Position im Vorbeigehen mit dem Wortlaut "der Vollständigkeit halber".
Ist denkbar dass dies ein Versuch des AG darstellt durch konkludentes Handeln einen neuen Vertrag zu begründen oder soll dies eine offizielle Versetzung darstellen?
In der betrieblichen Praxis ist es üblich, vorübergehend in anderen Abteilungen auszuhelfen. Jedoch wurde hierzu nie eine Stellenbescheibung ausgehändigt.
AN erhält Stellenbeschreibung für andere Tätigkeit - Rechtsfolgen
Moderator: FDR-Team
Re: AN erhält Stellenbeschreibung für andere Tätigkeit - Rechtsfolgen
Denkbar ist vieles. Ein neuer Arbeitsvertrag wird so sicher nicht zustande kommen können. Über eine mögliche dauerhafte Zuweisung eines neuen Aufgabengebietes kann man hier endlos spekulieren. Warum fragt der AN nicht seinen AG?
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Re: AN erhält Stellenbeschreibung für andere Tätigkeit - Rechtsfolgen
Siehe § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 NachwG.
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