Hallo,
eine befristete Stelle endet zum 14.07.21. und ab dem 15.07.21 folgt aktuell die Arbeitslosigkeit. Evtl. besteht die Möglichkeit, den aktuellen Job zu verlängern.
Jetzt könnte die AN am 13.05. eine Schulung machen, die für den aktuellen Job interessant ist und für die AN auch für das berufliche Weiterkommen.
Diese Schulung dauert bis zum 17.07.21.
Wie ist das mit den Kosten?
Muss der aktuelle AG die kompletten Kosten übernehmen oder nur anteilig zwei Tage und den Rest der AN?
Auf welcher evtl. Rechtsgrundlagen beruhen die Antworten?
Dankeschön.
LG
Kosten komplett zu Lasten des AGs oder unteilig vom AN zu zahlen?
Moderator: FDR-Team
Re: Kosten komplett zu Lasten des AGs oder unteilig vom AN zu zahlen?
Wurde die Schulung vom AG angeordnet?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Kosten komplett zu Lasten des AGs oder unteilig vom AN zu zahlen?
Warum sollte der AG einen AN zu einer kostenpflichtigen Schulung schicken wenn er danach nicht mehr bei ihm beschäftigt ist? Klingt nicht logisch. Hier fehlen irgendwie Informationen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: Kosten komplett zu Lasten des AGs oder unteilig vom AN zu zahlen?
wer bietet die Schulung an? wo könnte er die machen? Ordnet der AG diese an (kaum anzunehmen, aber relevantes Detail)maramara hat geschrieben: ↑12.01.21, 10:16 Hallo,
eine befristete Stelle endet zum 14.07.21. und ab dem 15.07.21 folgt aktuell die Arbeitslosigkeit. Evtl. besteht die Möglichkeit, den aktuellen Job zu verlängern.
Jetzt könnte die AN am 13.05. eine Schulung machen, die für den aktuellen Job interessant ist und für die AN auch für das berufliche Weiterkommen.
hängt davon ab, was mit "jetzt könnte der AN eine Schulung machen" gemeint ist, siehe obenDiese Schulung dauert bis zum 17.07.21.
Wie ist das mit den Kosten?
Muss der aktuelle AG die kompletten Kosten übernehmen oder nur anteilig zwei Tage und den Rest der AN?
kann man er sagen, wenn man weiß, auf welchen Sachverhalt man sich bezieht, daher s.o. FragenAuf welcher evtl. Rechtsgrundlagen beruhen die Antworten?
Re: Kosten komplett zu Lasten des AGs oder unteilig vom AN zu zahlen?
Auch wenn es nicht gefragt ist, spannend dürfte auch die Frage sein wie die Agentur für Arbeit dazu steht. AFAIK muss der AN sich ja hier ca Mitte April dort als bald arbeitslos melden. Theoretisch könnten die also auch einem eine neue Stelle zum 15.7 vermitteln.
Gut, wenn die Schulung wirklich so wichtig ist wäre evtl auch ein neuer AG bereit einen erst ein paar Tage später einzustellen. Was aber nix daran ändert das man in der Zeit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und auch wenn Weiterbildung durchaus im Sinne der Agentur für Arbeit ist, ob die so happy sind wenn das an denen vorbei organisiert wurde in der Zeit in der die für einen zuständig sind?
Re: Kosten komplett zu Lasten des AGs oder unteilig vom AN zu zahlen?
Wer sagt, dass diese Schulung eine Anwesenheitspflicht erfordert und dadurch man nicht für seinen jetzigen bzw. seinen zukünftigen AG zur Verfügung steht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Kosten komplett zu Lasten des AGs oder unteilig vom AN zu zahlen?
Das geht über § 139 Abs. 3 SGB III.
Auch ohne die Besonderheit mit dem Auslaufen der Befristung ist die Kostenfrage Vereinbarungssache. Der Arbeitnehmer darf sich schon bereit erklären, einen Teil der Kosten oder auch der Zeit zu übernehmen. Muss er aber nicht, ggf. findet es dann eben nicht statt.
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