Home-Office-Pflicht

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Heiko66
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Home-Office-Pflicht

Beitrag von Heiko66 »

Nehmen wir an AG A beschäftigt diverse Mitarbeiter >30 und hält auch ein Großraumbüro (ca. 20 Arbeitsplätze) bereit.

Auch schon vor Corona haben fast alle Mitarbeiter des A's aus dem Homeoffice oder von wo auch immer gearbeitet. Freitags trafen sich viele Mitarbeiter dann hin und wieder im Büro zum persönlichen Austausch.

Zwei junge Mitarbeiter des A wohne jeweils in einer WG und weigerten sich bisher beharrlich im HomeOffice zu arbeiten. Sie bewohnen nur ein kleines Zimmer. Sowohl vom Platz her als auch vom Lautstärkenpegel in den WGs lässt es sich dort laut Aussage der beiden Mitarbeiter nicht vernünftig arbeiten. Das hätte auch schon vor Corona nicht funktioniert. Im Büro gibt es gut ausgestattete Arbeitsplätze mit höhenverstellbaren Schreibstischen und jeweils 3 großen Monitoren wohingegen man zu Hause nicht genug Platz hätte sich entsprechend auszustatten. Das Angebot des Arbeitgeber die entsprechende Hardware für zu Hause zu stellen wurden mangels Platz abgelehnt. Deren Fußweg zum Büro liegt auch unter 5 Minuten.

Die beiden Mitarbeiter arbeiten also seit Corona durchgehend im Büro, was eigentlich auch kein Problem darstellt, da die sich auf über 300 m^2 verteilen können. Die "Anreise" birgt auch keine großen Infektionsrisiken, weil die ja zu Fuß zum Büro laufen und nicht im überfüllten ÖPNV.

Es hat auch Vorteile für den Arbeitgeber, dass zumindest eine Person vor Ort ist und ab und zu mal nach der Post guckt und ähnliches am Laufen hält, was offline nicht möglich ist.

Nehmen wir nun an es würde demnächst eine Pflicht zum Homeoffice geben. Müsste der Arbeitgeber diese beiden "wertvollen Mitarbeiter mit Wissen das sich nicht mal eben schnell anderweitig übertragen lässt" dann freistellen? Oder meint Pflicht zum Homeoffice das der Arbeitgeber nur die Möglichkeit schaffen muss im Homeoffice zu arbeiten aber der Mitarbeiter sich das (wie auch vertraglich vereinbart) aussuchen kann?

Was macht der AG mit diesen beiden Mitarbeitern, wenn da nächste Woche entsprechendes beschlossen wird? Zwangsurlaub?
fodeure
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Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von fodeure »

Heiko66 hat geschrieben: 16.01.21, 14:47Oder meint Pflicht zum Homeoffice
Was damit gemeint ist, wird man dann sehen, wenn es entsprechende Regelungen gibt.
ktown
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Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von ktown »

Heiko66 hat geschrieben: 16.01.21, 14:47Was macht der AG mit diesen beiden Mitarbeitern, wenn da nächste Woche entsprechendes beschlossen wird?
Logisch denken und Hirn einschalten. Was jeder normaldenkende Mensch auch tun würde.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Heiko66
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Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von Heiko66 »

ktown hat geschrieben: 16.01.21, 15:59
Heiko66 hat geschrieben: 16.01.21, 14:47Was macht der AG mit diesen beiden Mitarbeitern, wenn da nächste Woche entsprechendes beschlossen wird?
Logisch denken und Hirn einschalten. Was jeder normaldenkende Mensch auch tun würde.
Was würde denn der normaldenkende Mensch tun der möchte, dass diese Mitarbeiter weiterarbeiten, weil es im Projekt brennt und die entsprechenden Mitarbeiter kurzfristig nicht zu ersetzen sind. Versuchen jetzt eine Wohnung anzumieten in der die Mitarbeiter umziehen (so die das denn überhaupt möchten. Von steuerlichen Problemen wenn man einem Mitarbeiter eine Wohnung zahlt abgesehen)?

Oder würde logisch denken bedeuten es ist kein Problem wenn die beiden Mitarbeiter in einem Büro mit über 300 m^2 arbeiten und sich auf dem Weg dorthin auch eher nicht infizieren können? Dann wird das ja zum Glück in einer entsprechenden Regelung die sich unsere hohen Damen und Herren ausdenken berücksichtigt werden und ich muss mir keine Sorgen machen.

Logisch ist ja heutzutage bestenfalls irgendwas auf Makroebene. Eine Ableitung auf Mirkoebene gelingt zumindest mir mit Hilfe logischen Denkens nicht.
Was jeder normaldenkende Mensch auch tun würde.
Was ist denn die Definition von einem normaldenkenden Mensch. IQ zwischen 85 und 115?
FM
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Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von FM »

Natürlich ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Unmögliches zu leisten. Wenn es aus praktischen Gründen in der eigenen Wohnung nicht geht, geht es eben nicht.

Es gibt auch das Modell "home office im Hotel" - macht aber in dem Beispiel wenig Sinn, warum sollte der Arbeitgeber für Hotelzimmer zahlen, wenn es problemlos in den Betriebsräumen geht?

Wie eine Regelung aussehen könnte, findet man vielleicht bei den Nachbarn aus der Schweiz. Dort schlug der Bundesrat den Kantonen letzte Woche vor, eine solche Pflicht einzuführen. Auf den Internetseiten der Kantonsregierungen kann man nachschauen, ob das wo gemacht wurde und wie genau.
Heiko66
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Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von Heiko66 »

Natürlich ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Unmögliches zu leisten. Wenn es aus praktischen Gründen in der eigenen Wohnung nicht geht, geht es eben nicht.
Naja nicht gehen. Es ist eher ein unter den genannten Rahmenbedingung nicht wollen. Umöglich ist es vielelicht sich schneller als mit Lichtgeschwindigkeit fortzubewegen. (Wobei ich das unter den genannten Rahmenbedingungen auch nicht wollen würde). Die Frage ist, ob es möglich ist, das ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dazu verpflichtet aus dem HomeOffice zu arbeiten obwohl vertraglich etwas anderes vereinbart ist (kann wenn er möchte).

Kann die Regierung so etwas per Verordnung wirksam erlassen oder ist das ausgeschlossen? Kann mehr oder weniger nur erlassen werden, dass der Arbeitgeber das anbieten muss, so potentiell die Möglichkeit dazu bestünde und wenn der Arbeitnehmer nicht möchte dann ist das halt so. Oder kann der Arbeitnehmer per Verordnung wirksam verpflichtet werden von zu Hause aus zu arbeiten?
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Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von ktown »

Ich befürchte, dass Heiko66, wenn die Pandemie und somit die Coronaverordnungen vorbei sind, sich das BGB und das StGB vornimmt um vermeintlich undifferenzierte Lücken in der Gesetzeslage aufzudecken. :shock:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von FM »

Heiko66 hat geschrieben: 16.01.21, 17:53
Natürlich ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Unmögliches zu leisten. Wenn es aus praktischen Gründen in der eigenen Wohnung nicht geht, geht es eben nicht.
Naja nicht gehen. Es ist eher ein unter den genannten Rahmenbedingung nicht wollen. Umöglich ist es vielelicht sich schneller als mit Lichtgeschwindigkeit fortzubewegen. (Wobei ich das unter den genannten Rahmenbedingungen auch nicht wollen würde). Die Frage ist, ob es möglich ist, das ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dazu verpflichtet aus dem HomeOffice zu arbeiten obwohl vertraglich etwas anderes vereinbart ist (kann wenn er möchte).
In der Ausgangsfrage wurde recht genau eine bestimmte Situation beschrieben, darauf bezog sich die Antwort. Wenn nun allgemein gefragt wird: ich denke ja. Zwar muss man private Sachen (wie die Wohnung, den Internetanschluss, den PC) eigentlich nicht für die Arbeit einsetzen, wenn nicht vereinbart. Aber beim Vertragsabschluss vor März 2020 war die Situation nicht bekannt. Da kann aus der allgemeinen Treuepflicht auch folgen, dass man vom Vertrag abweichend handeln muss - natürlich soweit zumutbar.
Kann die Regierung so etwas per Verordnung wirksam erlassen oder ist das ausgeschlossen? Kann mehr oder weniger nur erlassen werden, dass der Arbeitgeber das anbieten muss, so potentiell die Möglichkeit dazu bestünde und wenn der Arbeitnehmer nicht möchte dann ist das halt so. Oder kann der Arbeitnehmer per Verordnung wirksam verpflichtet werden von zu Hause aus zu arbeiten?
Schau mal wie die Kantone es regeln. Ich denke man kann kein home-office anordnen aber Arbeit im Betrieb per Verordnung unmöglich machen - das geschieht ja schon, siehe z.B. Gastronomie, Sport, Kultur, Friseure, Bordelle. Man kann auch die Ausnahme bei Ausgangssperren in Bezug auf berufliche Tätigkeiten ausweiten, indem man sie auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt: Krankenpfleger ja, Buchhalter nein oder nur auf begründeten Antrag. Auch an die Sperrung des ÖPNV wurde schon gedacht.

Wenn in der Folge die Arbeit im Betrieb unmöglich ist, ist die nächste Frage wer das Risiko trägt. Das Wegerisiko trägt zumeist der Arbeitnehmer, wenn er nicht kommen kann bekommt er eben kein Gehalt. Da arbeitet er vielleicht gerne zuhause und es könnte aus der Treuepflicht des Arbeitgebers folgen, das zu ermöglichen.

Bei Betriebsschließungen trägt der Arbeitgeber das Risiko. Wenn dann auch eine Arbeit zuhause möglich und zumutbar ist, kann die Pflicht dazu aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers folgen.

Neben technischen Problemen (Arbeitszimmer, Internetzugang, Ausstattung) kann es auch rechtliche geben. Zum Beispiel: ist die EDV zuhause datenschutzkonform? Das ist derzeit ein großes, aber weitgehend ignoriertes Problem bei Lehrern. War es übrigens früher auch schon (da die meisten Lehrer Schülerdaten auf dem Privat-PC haben). Der Freistaat Bayern als Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten schon das Recht auf home-office wenn möglich zugesprochen. Ich möchte aber nicht, dass meine Steuerdaten auf dem privaten PC eines Finanzbeamten sind, der auch von seiner ganzen Familie benutzt wird und bei dem niemand prüft, ob Virenschutz, WLAN-Sicherheit und später mal die Entsorgung der Festplatte allen Vorschriften entsprechen.
Oktavia
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Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von Oktavia »

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen echten Zwang zum Homeoffice für AN geben kann. Auch eine Treuepflicht ist nicht so weitgehend dass dieser Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich statthaft wäre.
Will man dem Partner eines Homeofficebeschäftigten verbieten z.B. während der Videokonferenz das Zimmer zu saugen oder für einen Stromausfall zu sorgen. Klack, Sicherung raus - jibbt Mittach! Auch auf Kinder und Haustiere kann der AG nicht einwirken. Was wäre wenn der 3-jährige den Laptop zerstört weil es keine Möglichkeit gibt diesen sicher zu verwahren?
Ein weiterer Punkt ist aber noch gewichtiger. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzrichtlinien. Zur Zeit wird das wie auch der Datenschutz vernachlässigt. Frage ist was passiert wenn was passiert? Die BGen dürfen sich über komische Unfallanzeigen freuen. Sei es dass die Dachbodentreppe heruntergefallen wird, die Katze das Headset attackiert und dabei eine Verletzung herbeiführt oder der Bandscheibenvorfall aufgrund unmöglicher Sitzhaltung am Sofatisch.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
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ktown
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Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von ktown »

Wie sie vorhin in den Nachrichten sagten, wird es vermutlich keine Homeofficepflicht geben (weil nicht durchsetzbar). Was aber wohl geht, ist der umgekehrte Weg. Den Betrieb, zur Verminderung von Kontakten, zu unterbinden. Dies hatten ja Italien, Spanien und Frankreich im Frühjahr schon gemacht.
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Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von FM »

Oktavia hat geschrieben: 16.01.21, 22:01 Will man dem Partner eines Homeofficebeschäftigten verbieten z.B. während der Videokonferenz das Zimmer zu saugen oder für einen Stromausfall zu sorgen. Klack, Sicherung raus - jibbt Mittach! Auch auf Kinder und Haustiere kann der AG nicht einwirken. Was wäre wenn der 3-jährige den Laptop zerstört weil es keine Möglichkeit gibt diesen sicher zu verwahren?
Ich frage mich, wie das derzeit bei Studenten funktioniert. Müssten deren Partner, Kleinkinder und Katzen nicht auch millionenfach daran arbeiten, das Studieren zuhause zu verhindern? Oder wie hat man denen das verboten?
winterspaziergang

Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von winterspaziergang »

Oktavia hat geschrieben: 16.01.21, 22:01 Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen echten Zwang zum Homeoffice für AN geben kann. Auch eine Treuepflicht ist nicht so weitgehend dass dieser Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich statthaft wäre.
natürlich nicht! wo kämen wir den hin, wenn wir wegen einer so lächerlichen Pandemie unseren "höchstpersönlichen Bereich" auch nur einen Deut verändern würden :ironie:
Will man dem Partner eines Homeofficebeschäftigten verbieten z.B. während der Videokonferenz das Zimmer zu saugen oder für einen Stromausfall zu sorgen.

auf keinen Fall. Vor allem, wenn man mit einem geistig 5jährigen liiert ist, dem man das nicht erklären kann. Keine Frage.
Klack, Sicherung raus - jibbt Mittach! Auch auf Kinder und Haustiere kann der AG nicht einwirken. Was wäre wenn der 3-jährige den Laptop zerstört weil es keine Möglichkeit gibt diesen sicher zu verwahren?
natürlich! das passiert einiges sobald man im Sinne des Seuchenschutzes mal von seinem Ego runter muss. Bellende Hunde, staubsaugende Partner und erst die 3jährigen, die man nicht vom Laptop wegbekommt und Schränke, die wie von Zauberhand verschwinden!
Ein weiterer Punkt ist aber noch gewichtiger. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzrichtlinien. Zur Zeit wird das wie auch der Datenschutz vernachlässigt.
klar, es gibt bestimmt nichts, was man nicht als Argument missbrauchen kann
Frage ist was passiert wenn was passiert? Die BGen dürfen sich über komische Unfallanzeigen freuen. Sei es dass die Dachbodentreppe heruntergefallen wird, die Katze das Headset attackiert und dabei eine Verletzung herbeiführt oder der Bandscheibenvorfall aufgrund unmöglicher Sitzhaltung am Sofatisch.
die heftigsten Stürze passieren, wenn Menschen über ihr aufgeblasenes Ego stolpern oder man findet sein Malbuch nicht, das man in der Pause so gern nutzt
fool1
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Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von fool1 »

Moin!
Heiko66 hat geschrieben: 16.01.21, 16:50 Was ist denn die Definition von einem normaldenkenden Mensch. IQ zwischen 85 und 115?
Rein aus dem Bauchgefühl haben wir es hier mit einem nüchternen Nordi oder mit nem Betrunkenem Windi zu tun. :mrgreen: :lachen:
Gruß fool1
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Oktavia
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Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von Oktavia »

winterspaziergang hat geschrieben: 17.01.21, 00:01 natürlich nicht! wo kämen wir den hin, wenn wir wegen einer so lächerlichen Pandemie unseren "höchstpersönlichen Bereich" auch nur einen Deut verändern würden
Darum geht es doch garnicht. Ich arbeite auch von Zuhause wenn es möglich ist. Aber immer ist das eben nicht möglich. Wir haben hier fast 200m² und sind damit sehr privilegiert. Wir sind auch EDV mäßig gut equippt. Da wir aber Zuhause ein 3erBüro im Wohnzimmer haben ist es schon anstrengend. Für Videokonferenzen nutzen wir mittlerweile einen anderen Raum um Datenschutz zu gewährleisten. Wir sind aber 3 Erwachsene. Zwei die im Homeoffice sitzen in unterschiedlichen Tätigkeiten und ein Student der online in Vorlesungen ist. Da sind wir auch privilegiert weil das Kind seinen Schulabschluss schon hat.
Wir können auch unsere Dienstlaptop an sehr große Monitore anschliessen, haben einen Laserdrucker... Aber all das stellen wir dem AG zur Verfügung incl. Strom/Telefon/Internet und das seit einem Jahr. Als Ausgleich bekommen wir vielleicht eine Steuervergünstigung. Bin gespannt wie das wird weil ich trotz Homeoffice wegen Besprechungen/Beratungen noch häufig an den Arbeitsort musste.
winterspaziergang hat geschrieben: 17.01.21, 00:01 auf keinen Fall. Vor allem, wenn man mit einem geistig 5jährigen liiert ist, dem man das nicht erklären kann. Keine Frage.
Nö aber es belastet schon wenn man an freien Tagen durchs Haus schleichen muss weil da jemand arbeitet und in Videokonferenzen fremde Menschen im Wohnzimmer mitlauschen.

Wir haben hier zum Glück keine 3 Jährigen die irgendwas zerstören aber Winterspaziergang hat anscheinend nicht so viel Erfahrung mit kleinen Kindern. Die stehen auch gern mal um 4:00 Uhr Morgens auf und machen Döneken. Leider passt so ein Laptop nicht in Apothekerschränke so das es für Eltern schon herausfordernd sein kann genau dies Gerät Kindersicher zu verstauen. Wie viele abschließbare Schränke habt ihr so im Haus?
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George Bernard Shaw

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winterspaziergang

Re: Home-Office-Pflicht

Beitrag von winterspaziergang »

Oktavia hat geschrieben: 17.01.21, 11:10 Wir haben hier zum Glück keine 3 Jährigen die irgendwas zerstören aber Winterspaziergang hat anscheinend nicht so viel Erfahrung mit kleinen Kindern.
Anscheinend nur...aber dieses Totschlagargument, dass man keine Ahnung haben KANN, wenn man was schreibt, was unbequem ist oder was die eigene Argumentation irgendwie entlarvt, ist nicht aus der Welt zu schaffen.
Gerade weil Winterspaziergang mehrfache Erfahrung mit eigenen Kindern hat, weiß er, dass das von Oktavia geschriebene gedehnt und gequetscht ist, nur um die eigene - nennen wir sie "Argumentation"- zu rechtfertigen.

Man kann aber auch einen Schuh draus machen: Anscheinend hat Oktavia weder Home-Office und (erwachsenem) Partner noch mit Kindern im Haus Erfahrung, sonst wüsste sie, wie realitätsfern ihre Darstellung ist.
Die stehen auch gern mal um 4:00 Uhr Morgens auf und machen Döneken. Leider passt so ein Laptop nicht in Apothekerschränke so das es für Eltern schon herausfordernd sein kann genau dies Gerät Kindersicher zu verstauen.
gut, ich gebe zu, was Haushalte angeht, in denen Schränke nur in Höhe von dreijährigen Kindern zu finden sind oder dreijährigen, die selbst das oberste Fach eines Kleiderschrankes erklimmen, während die Eltern ruhig schlafen, kann ich nicht mitreden.

Aber wenn das alles so schwierig ist und die dreijährigen nun auch um 4 Uhr auf sind: Wie verhindern Sie denn, dass die sich verletzten? Alles abgeschlossene Fenster? Keine Tische und Stühle, auf die der dreijährige steigen kann? Und was machen Sie mit Ihrem Fernseher oder der Stereoanlage? Die passt ja noch weniger in den "Apothekerschrank". Hm?
Wie viele abschließbare Schränke habt ihr so im Haus?
egal, liebe Oktavia, der rhetorischen Fragen und Ihren Wortverdrehungen nach zu urteilen, werden Sie selbst nach Antwort auf diese Frage immer noch was finden, was rechtfertigen soll, dass man seine eigene Komfortzone auf keinen Fall verlassen kann, komme was wolle. Und wer die Widersprüche Ihrer Ausführungen belegt, der KANN natürlich keine Ahnung haben, was sonst :ironie:
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