Kann der AG einfach wochenweise die Arbeitszeit verlegen?
Moderator: FDR-Team
Kann der AG einfach wochenweise die Arbeitszeit verlegen?
Hallo,
eine interessante Diskussion, die ich kürzlich mit einem Kollegen (BR-Mitglied) geführt habe. Er meinte, der AG kann im Rahmen seines Direktionsrechts bestimmen, wann der Arbeitstag beginnt, solange dadurch keine Nachtarbeit entsteht, also weder vor 6 Uhr noch nach 23 Uhr gearbeitet (vgl. § 2 ArbZG) werden muss.
Fiktives Szenario: In einer Firma wird üblicherweise von 9 bis 6 Uhr gearbeitet (bei flexibler Arbeitszeit), nun möchte der Arbeitgeber, dass bestimmte Mitarbeiter im Rahmen eines Schichtplans im wöchentlichen Wechsel immer schon ab 7 Uhr online sind. Kann der AG das dadurch lösen, dass er dem eingeteilten AN einfach sagt: "In dieser Woche fängst Du schon um 7 Uhr an."?
Nun mag 7 Uhr morgens noch OK sein, aber wo wäre die Grenze? Könnte der AG auch z. B. anordnen, dass man in bestimmten Wochen bis 23 Uhr online sein muss? Man darf in dieser Zeit natürlich später anfangen, klar.
Viele Grüße
Evariste
eine interessante Diskussion, die ich kürzlich mit einem Kollegen (BR-Mitglied) geführt habe. Er meinte, der AG kann im Rahmen seines Direktionsrechts bestimmen, wann der Arbeitstag beginnt, solange dadurch keine Nachtarbeit entsteht, also weder vor 6 Uhr noch nach 23 Uhr gearbeitet (vgl. § 2 ArbZG) werden muss.
Fiktives Szenario: In einer Firma wird üblicherweise von 9 bis 6 Uhr gearbeitet (bei flexibler Arbeitszeit), nun möchte der Arbeitgeber, dass bestimmte Mitarbeiter im Rahmen eines Schichtplans im wöchentlichen Wechsel immer schon ab 7 Uhr online sind. Kann der AG das dadurch lösen, dass er dem eingeteilten AN einfach sagt: "In dieser Woche fängst Du schon um 7 Uhr an."?
Nun mag 7 Uhr morgens noch OK sein, aber wo wäre die Grenze? Könnte der AG auch z. B. anordnen, dass man in bestimmten Wochen bis 23 Uhr online sein muss? Man darf in dieser Zeit natürlich später anfangen, klar.
Viele Grüße
Evariste
Re: Kann der AG einfach wochenweise die Arbeitszeit verlegen?
Grundsätzlich schon, wenn im Arbeitsvertrag nichts gegenteiliges vereinbart ist. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht.
Gestritten wird mitunter über die Ankündigungsfrist und ob Änderungen möglich sind. Manche gehen analog zur Arbeit auf Abruf von 4 Tagen Frist aus.
Gestritten wird mitunter über die Ankündigungsfrist und ob Änderungen möglich sind. Manche gehen analog zur Arbeit auf Abruf von 4 Tagen Frist aus.
Re: Kann der AG einfach wochenweise die Arbeitszeit verlegen?
Tatsächlich im kompletten Zeitraum zwischen 6 und 23 Uhr? Was ist mit Samstag? Kann der Mitarbeiter dann auch mal eben regelmäßige Arbeit am Samstag statt am Freitag anordnen, wenn ihm danach ist? Ich habe mal in meine diversen Verträge hineingeschaut, da steht eigentlich immer nur, das sich die Einzelheiten nach den Vorgaben des AG und den betrieblichen Erfordernissen richten. De facto ist normalerweise gar nichts vorgegeben, sondern die Mitarbeiter teilen sich ihre Zeit selbständig ein.
Ich muss zugeben, mir war die Problematik bisher nicht klar. Es gibt zwar sowas wie einen gesellschaftlichen Konsens bezüglich der Arbeitszeiten, rechtlich ist das aber wohl nicht abgesichert. (Wohlgemerkt, ich rede hier nicht von gelegentlichen Tätigkeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten, die sich immer wieder mal ergeben können, sondern von einer systematischen Einteilung zur Arbeit,)
Re: Kann der AG einfach wochenweise die Arbeitszeit verlegen?
Grundlage ist das Weisungsrecht in § 106 GewO, Grenzen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitszeitgesetz.
Ob man den freien Samstag schon als gesellschaftlichen Konsens sehen kann ist fraglich, da arbeiten ja durchaus viele Leute (z.B. Einzelhandel), ohne dass es wirklich zwingend notwendig wäre. Verboten ist es jedenfalls nicht, und in § 3 BUrlG ist er ausdrücklich als Werktag definiert. Oft legen allerdings Tarifverträge eine 5-Tage-Woche fest.
Ob man den freien Samstag schon als gesellschaftlichen Konsens sehen kann ist fraglich, da arbeiten ja durchaus viele Leute (z.B. Einzelhandel), ohne dass es wirklich zwingend notwendig wäre. Verboten ist es jedenfalls nicht, und in § 3 BUrlG ist er ausdrücklich als Werktag definiert. Oft legen allerdings Tarifverträge eine 5-Tage-Woche fest.
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Re: Kann der AG einfach wochenweise die Arbeitszeit verlegen?
Hier kommt man ohne Kenntnis des Tarif bzw. Arbeitsvertrages nicht dagegen an. Nur mit dem ArbZG und der GewO ist es kaum zu verhindern.
Abgesehen davon - vllt. gibt es ja genug Leute, die freiwillig um 7 anfangen um dann um 16 Uhr zu gehen. Dito Langschläfer die um 14 Uhr anfangen dürfen.
Abgesehen davon - vllt. gibt es ja genug Leute, die freiwillig um 7 anfangen um dann um 16 Uhr zu gehen. Dito Langschläfer die um 14 Uhr anfangen dürfen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Kann der AG einfach wochenweise die Arbeitszeit verlegen?
Naja, wenn es Jahrzehntelang betriebliche Übung war von 9:00-18:00 Uhr zu arbeiten kann der AG eher nicht plötzlich verlangen dass von 15:00 -23:00 Uhr gearbeitet wird.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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Re: Kann der AG einfach wochenweise die Arbeitszeit verlegen?
Sagen wir, die fiktive Zusatzaufgabe ist so beschaffen, dass sie niemand freiwillig macht. (Was aber arbeitsrechtlich irrelevant sein dürfte.)Tastenspitz hat geschrieben: ↑17.01.21, 08:40 Abgesehen davon - vllt. gibt es ja genug Leute, die freiwillig um 7 anfangen um dann um 16 Uhr zu gehen.
Da steckt allerdings eine interessante Frage in Ihrer Aussage: Kann man dann wenigstens um 16 Uhr gehen, auch wenn z. B. noch wichtige Meetings anstehen? Oder kann sich der AG da auch wieder auf "betriebliche Erfordernisse" berufen und anordnen, dass man bei dem Meeting dabei ist? Rein rechnerisch könnte der AG ja nach dem ArbZG so argumentieren:
- Arbeitsbeginn um 7:00 Uhr
- 1 Stunde Mittagspause
- Arbeitsende kurz vor 18:00 Uhr
... sind weniger als 10 Stunden. Passt also.
Re: Kann der AG einfach wochenweise die Arbeitszeit verlegen?
Ja, passt im Prinzip schon. Wenn der Betriebsrat mitmacht.
Re: Kann der AG einfach wochenweise die Arbeitszeit verlegen?
Was heißt "angekündigt"... in der Praxis wird es so laufen, dass "irgendjemand" dem AN einen Termin in den Online-Kalender einstellt, weil er/sie natürlich davon ausgeht, dass man um 16:00 Uhr noch arbeitet.
Re: Kann der AG einfach wochenweise die Arbeitszeit verlegen?
Dann muss man eben selbst vorsorglich im Kalender immer eintragen "16 Uhr Feierabend". Eine gegenteilige Weisung kann natürlich nur von jemand kommen, der weisungsberechtigt ist.
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