Hallo, ich soll im Jahr 2011 zwei Tage zu viel Urlaub genommen haben, was ich aber nicht mehr nachvollziehen kann, der wurde mir jetzt im Dezember 2020 abgezogen.
( bin nicht gekündigt worden)
Wie ist die Rechtslage?
Urlaub
Moderator: FDR-Team
Re: Urlaub
Selbst wenn es nach §§ 812 ff. BGB rechtens gewesen wäre, zu viel genommenen Urlaub von 2011 vom Urlaub des Folgejahres abzuziehen, wäre m.E. dieser Anspruch in 2020 schon seit Jahren nach § 195 BGB verjährt.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Urlaub
Der Anspruch des AG ist längstens verjährt. Der Abzug damit nicht statthaft. Arbeits oder Tarifverträge sehen oft sogar eine Frist von wenigen Monaten für solche Ansprüche vor. Ein Blick in den Vertrag und der entsprechende Hinweis sollte helfen.Hirschfelde hat geschrieben: ↑17.01.21, 01:23 im Jahr 2011 zwei Tage zu viel Urlaub genommen haben, was ich aber nicht mehr nachvollziehen kann, der wurde mir jetzt im Dezember 2020 abgezogen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Urlaub
Wer so was macht ohne das mit dem AN zu besprechen, schert sich vermutlich einen Dreck um die Rechtslage.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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