Hallo.
Seit März 2020 befinde ich mich in der Gastronomie in Kurzarbeit mit null Stunden, war aber seit Anfang April 2020 krank, mit OP etc. Nun habe ich Gott sei Dank die Abschluss Krankmeldung zum 31.01.2021 erhalten. In der Zwischenzeit habe ich mich Corona- und Gesundheitsbedingt nach einem alternativen Job umgesehen und diesen auch gefunden, somit zum 31.01.2021 meine Kündigung eingereicht. Wie ist die Rechtslage mit dem Urlaubsanspruch aus 2020. Würde der einem noch zustehen, oder hat die Langzeit Erkrankung Einfluss darauf?
Beste Grüße
Urlaubsanspruch Kurzarbeit/Langzeit Krankmeldung
Moderator: FDR-Team
Re: Urlaubsanspruch Kurzarbeit/Langzeit Krankmeldung
Der Urlaub bzw. die Auszahlung steht in diesem Falle zu ja:
https://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit ... l#tocitem1
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