Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Moderator: FDR-Team
Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Hallo zusammen,
folgender, angenommener Fall:
Ein Arbeitnehmer geht vom 1. eines Monats für 1 Monat in Elternzeit (also bis zum 30.). Der betreffende Kalendermonat hat 31 Kalendertage, wobei der 31. ein Sonntag ist. Grundsätzlich arbeitet der Arbeitnehmer nicht an Wochenenden. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass der Mitarbeiter eine monatliche Vergütung erhält.
Müsste dieser 31. des Monats anteilig vergütet werden?
Vielen Dank im Voraus!
folgender, angenommener Fall:
Ein Arbeitnehmer geht vom 1. eines Monats für 1 Monat in Elternzeit (also bis zum 30.). Der betreffende Kalendermonat hat 31 Kalendertage, wobei der 31. ein Sonntag ist. Grundsätzlich arbeitet der Arbeitnehmer nicht an Wochenenden. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass der Mitarbeiter eine monatliche Vergütung erhält.
Müsste dieser 31. des Monats anteilig vergütet werden?
Vielen Dank im Voraus!
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Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Elterngeld bemisst sich afaik am Gehalt der letzten 12 Monate und ist daran gemessen prozentual zu leisten. Wieso sollte ein einzelner freier Tag zum Monatsende hier zusätzlich vergütet werden?
Oder andersrum gefragt. Würden Sie im Februar einer Kürzung um ca. 10 % zustimmen?
Oder erwarten Sie hier eine Vergütung von Arbeitgeber für den freien Tag?
Oder andersrum gefragt. Würden Sie im Februar einer Kürzung um ca. 10 % zustimmen?
Oder erwarten Sie hier eine Vergütung von Arbeitgeber für den freien Tag?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Das ist die Frage, ob der AG noch anteilig 1/31 der vereinbarten Vergütung zahlen muss.Tastenspitz hat geschrieben: ↑22.01.21, 08:05 Oder erwarten Sie hier eine Vergütung von Arbeitgeber für den freien Tag?
Wobei gefühlt ja, der AG muss zahlen. Der Zeitraum in dem Elterngeld gewährt wird richtet sich ja nach dem Geburtstag des Kindes und den sich daraus ergebenden Lebensmonaten. Und wenn der Bezugszeitraum für das Elterngeld am 30. endet, muss nach meinem Verständnis der AG dann am 31. wieder zahlen. Egal ob der AN den Tag regulär arbeitet oder nicht.
Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Verständnisfrage: Wieso endet die Elternzeit am 30. wenn man für einen Monat in diese geht und der Monat der Elternzeit 31 Tage hat?ExDevil67 hat geschrieben: ↑22.01.21, 08:13Das ist die Frage, ob der AG noch anteilig 1/31 der vereinbarten Vergütung zahlen muss.Tastenspitz hat geschrieben: ↑22.01.21, 08:05 Oder erwarten Sie hier eine Vergütung von Arbeitgeber für den freien Tag?
Wobei gefühlt ja, der AG muss zahlen. Der Zeitraum in dem Elterngeld gewährt wird richtet sich ja nach dem Geburtstag des Kindes und den sich daraus ergebenden Lebensmonaten. Und wenn der Bezugszeitraum für das Elterngeld am 30. endet, muss nach meinem Verständnis der AG dann am 31. wieder zahlen. Egal ob der AN den Tag regulär arbeitet oder nicht.
Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Vermutlich nur eine sprachliche Ungenauigkeit des TE. Da aber der Sonntag für ihn kein regulärer Arbeitstag ist, wird es für ihn und die Kollegen keinen Unterschied machen wann die Elternzeit formal endet. Sein erster Arbeitstag ist der 1.2 und der letzte wird irgendwann im Dezember gewesen sein. Aber der TE wird ja sicher aufklären können für welchen Zeitraum er offiziell Elternzeit beantragt hat.winterspaziergang hat geschrieben: ↑22.01.21, 08:17 Verständnisfrage: Wieso endet die Elternzeit am 30. wenn man für einen Monat in diese geht und der Monat der Elternzeit 31 Tage hat?
Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Danke schon mal für die schnellen Rückmeldungen!
Die Elternzeit ging vom 01.07.20 - 30.07.20.
Ich bitte meine sprachliche Ungenauigkeit aus meinem Erstposting zu entschuldigen.
Wie bereits richtig erwähnt, richtet sich diese immer nach dem tatsächlichen Geburtstag des Kindes.
Der 31.07.20 war ein Sonntag. Daher stellt sich mir nun die Frage, ob dieser Tag anteilig vergütet werden müsste oder nicht.
Das ist ja vermutlich losgelöst von der Elternzeit-Thematik zu betrachten. Vermutlich hängt es damit zusammen, ob grundsätzlich Sonntage, die normalerweise arbeitsfrei sind, bei der Berechnung des Gehalts berücksichtig werden.
Die Elternzeit ging vom 01.07.20 - 30.07.20.
Ich bitte meine sprachliche Ungenauigkeit aus meinem Erstposting zu entschuldigen.
Wie bereits richtig erwähnt, richtet sich diese immer nach dem tatsächlichen Geburtstag des Kindes.
Der 31.07.20 war ein Sonntag. Daher stellt sich mir nun die Frage, ob dieser Tag anteilig vergütet werden müsste oder nicht.
Das ist ja vermutlich losgelöst von der Elternzeit-Thematik zu betrachten. Vermutlich hängt es damit zusammen, ob grundsätzlich Sonntage, die normalerweise arbeitsfrei sind, bei der Berechnung des Gehalts berücksichtig werden.
Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Der größere Nutzen für den Arbeitnehmer als der eine zusätzlich zu vergütende Tag dürfte sein, dass der Arbeitgeber nur für volle Monate Urlaubsanspruch anteilig abziehen darf.
In den meisten Fällen hat der Arbeitnehmer wenn er den 31.07. nicht mit in seine Elternzeit gepackt hat einen 2-3 Tage höheren Urlaubsanspruch, als wenn er den Sonntag mit beantragt hätte.
In den meisten Fällen hat der Arbeitnehmer wenn er den 31.07. nicht mit in seine Elternzeit gepackt hat einen 2-3 Tage höheren Urlaubsanspruch, als wenn er den Sonntag mit beantragt hätte.
Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Wobei sich das der AN wenig aussuchen kann wenn er Elterngeld bezieht, der Anspruch geht nach den Lebensmonaten des Kindes und endet ggf halt am 30. eines Monats.
Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Richtig. Wenn das Kind am 01. des Monats geboren wurde, entfällt somit der anteilige Urlaubsanspruch für den Monat. Da kann der AN dann nix dran ändern.
Für mich stellt sich aber noch die Frage, ob der Sonntag vom AG bezahlt werden muss oder nicht.
Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Wieso beantworten sie nicht mal diese Frage.
Tastenspitz hat geschrieben: ↑22.01.21, 08:05 Elterngeld bemisst sich afaik am Gehalt der letzten 12 Monate und ist daran gemessen prozentual zu leisten. Wieso sollte ein einzelner freier Tag zum Monatsende hier zusätzlich vergütet werden?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Elternzeitanspruch gibt es für 3 Jahre den man in 3 Abschnitte aufteilen kann. Es gibt keinen zwingenden Grund das mit Elterngeld zu verknüpfen und es gibt auch nicht automatisch einen Anspruch für die gesammte Dauer der Elternzeit auf Elterngeld.Richtig. Wenn das Kind am 01. des Monats geboren wurde, entfällt somit der anteilige Urlaubsanspruch für den Monat. Da kann der AN dann nix dran ändern.
Meiner Meinung nach ja. Wenn allerdings wie oben angesprochen einen Anspruch auf Elterngeld während der Elternezit genutzt werden soll, dann besteht dieser nicht, wenn nur Elternzeit vom 01.07.-30.07. genommen wird.Für mich stellt sich aber noch die Frage, ob der Sonntag vom AG bezahlt werden muss oder nicht.
Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Vielen Dank schon mal für die Einschätzungen.
Eine kleine Korrektur habe ich: Ich hatte bisher als Beispielzeitraum den 01.07.20 - 31.07.20 angegeben. Das war falsch... zumal es sich um den 31.07.20 um keinen Sonntag handelte. Korrekt ist der Zeitraum 01.05.20 - 31.05.20.
Ändert natürlich nix an der Grundsatzfrage, ob Sonntage bei der Gehaltsbemessung berücksichtigt werden.
Eine kleine Korrektur habe ich: Ich hatte bisher als Beispielzeitraum den 01.07.20 - 31.07.20 angegeben. Das war falsch... zumal es sich um den 31.07.20 um keinen Sonntag handelte. Korrekt ist der Zeitraum 01.05.20 - 31.05.20.
Ändert natürlich nix an der Grundsatzfrage, ob Sonntage bei der Gehaltsbemessung berücksichtigt werden.
Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
ALso noch einmal in ganz einfach.
Anspruch auf Elterngeld kann nur bestehen, wenn für volle Lebensmonate des Kindes Elternzeit genommen wird. Ist das Kind am 01. geboren muss Elternzeit vom 01. bis mindestens inkl. letzten eines Monats genommen werden. Es ist natürlich auch möglich vom 20.02. bis zum 03.04 Elternzeit zu nehmen. Anspruch auf Elterngeld besteht dann aber nur für die Lebensmonate des Kindes die in diesem Zeitraum liegen. Es gibt da keine Bruchteile an Monaten beim Elterngeld. Da zählt immer nur voller Lebensmonat des Kindes oder gar nicht.
Hinsichtlich Elternzeit gilt eigentlich, dass wenn das monatsübergreifend oder wie hier im Beispiel nur monatsanteilig erfolgt, dass dann eben auch nur monatsanteilig gezahlt wird. Das müsste meiner Meinung auch völlig egal sein welche(r) Wochentag(e) das betrifft. Ebenfalls gilt, dass es hinsichtlich der dem Arbeitgeber eingeräumten erlaubten Abzugsfähigkeit von Urlaubsansprüchen (das ist kein Muss) volle Kalendermonate braucht.
Gehe ich also vom 01.05.-30.05. in Elternzeit besteht völlig unabhängig davon was für ein Kalendertag der 31.05. ist kein Anspruch auf Elterngeld. Es besteht ebenfalls keine Möglichkeit des Arbeitgebers den Urlaub anteilig zu kürzen aber der eine Arbeitstag ist völlig unabhängig vom Wochentag anteilig zu bezahlen.
Sollte der Arbeitnehmer mit am ersten eines Monats geborenen Kindes in dem Zeitraum 01.05.-30.05. trotzdem Elterngeld bezogen haben, würde ich als Arbeitnehmer lieber die Füße stillhalten und zusehen das die ELternzeitvereinbarung auf den vollen Monat gedeutet wird, bevor mir das noch um die Ohren fliegt und es eine Rückforderung beim Elterngeld nebst eine Anzeige wegen Sozialbetrugs in Haus flattert.
Anspruch auf Elterngeld kann nur bestehen, wenn für volle Lebensmonate des Kindes Elternzeit genommen wird. Ist das Kind am 01. geboren muss Elternzeit vom 01. bis mindestens inkl. letzten eines Monats genommen werden. Es ist natürlich auch möglich vom 20.02. bis zum 03.04 Elternzeit zu nehmen. Anspruch auf Elterngeld besteht dann aber nur für die Lebensmonate des Kindes die in diesem Zeitraum liegen. Es gibt da keine Bruchteile an Monaten beim Elterngeld. Da zählt immer nur voller Lebensmonat des Kindes oder gar nicht.
Hinsichtlich Elternzeit gilt eigentlich, dass wenn das monatsübergreifend oder wie hier im Beispiel nur monatsanteilig erfolgt, dass dann eben auch nur monatsanteilig gezahlt wird. Das müsste meiner Meinung auch völlig egal sein welche(r) Wochentag(e) das betrifft. Ebenfalls gilt, dass es hinsichtlich der dem Arbeitgeber eingeräumten erlaubten Abzugsfähigkeit von Urlaubsansprüchen (das ist kein Muss) volle Kalendermonate braucht.
Gehe ich also vom 01.05.-30.05. in Elternzeit besteht völlig unabhängig davon was für ein Kalendertag der 31.05. ist kein Anspruch auf Elterngeld. Es besteht ebenfalls keine Möglichkeit des Arbeitgebers den Urlaub anteilig zu kürzen aber der eine Arbeitstag ist völlig unabhängig vom Wochentag anteilig zu bezahlen.
Sollte der Arbeitnehmer mit am ersten eines Monats geborenen Kindes in dem Zeitraum 01.05.-30.05. trotzdem Elterngeld bezogen haben, würde ich als Arbeitnehmer lieber die Füße stillhalten und zusehen das die ELternzeitvereinbarung auf den vollen Monat gedeutet wird, bevor mir das noch um die Ohren fliegt und es eine Rückforderung beim Elterngeld nebst eine Anzeige wegen Sozialbetrugs in Haus flattert.
Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Es bleibt die Frage im Raum für welchen Zeitraum wurde Elternzeit beantragt. Wurde die Elternzeit bis zum 30. des fraglichen Monats oder bis zum 31. beantragt? Zahlungspflichtig ist der AG erst ab dem Folgetag.
Und wie Heiko66 schon richtig anmerkte, ist hier auch noch Elterngeld im Spiel hat man wenig Spielraum für welche Zeiträume man dieses beantragen will. Das geht nur volle Lebensmonate des Kindes. Ist das Kind also am 1.x geboren, ist Elterngeld jeweils vom 1. eines Monats an bis zum Monatsende zu beantragen. Im Falle des Mais wäre also Elterngeld und Elternzeit, davon ausgehend das man keine Lücken ohne Einkommen oder Zeiträume mit Doppelbezug, erzeugen will, vom 1.-31.5 zu beantragen und damit wäre vom AG für den Mai nix zu bezahlen.
Und wie Heiko66 schon richtig anmerkte, ist hier auch noch Elterngeld im Spiel hat man wenig Spielraum für welche Zeiträume man dieses beantragen will. Das geht nur volle Lebensmonate des Kindes. Ist das Kind also am 1.x geboren, ist Elterngeld jeweils vom 1. eines Monats an bis zum Monatsende zu beantragen. Im Falle des Mais wäre also Elterngeld und Elternzeit, davon ausgehend das man keine Lücken ohne Einkommen oder Zeiträume mit Doppelbezug, erzeugen will, vom 1.-31.5 zu beantragen und damit wäre vom AG für den Mai nix zu bezahlen.
Re: Anteilige Vergütung Sonntag während Elternzeit
Laut Elterngeldbescheid wird vom 01.05. - 30.05.20 Elterngeld bewilligt. Das Online-Formular der "Elterngeld-Stelle" ließ auch keine anderen Eingaben zu. Da kann man nur den "Lebensmonat" anklicken und daraufhin wird der Zeitraum automatisch berechnet (hier: 01.05.- 30.05.20). Also bezüglich Sozialbetrug sollte man da sich wohl keine Sorgen machen müssen.
Ich denke, die Frage nach dem "bezahlten Sonntag" ist unabhängig vom Elterngeldbezug. Vielmehr ist es wohl eine grundsätzliche Frage, wie die "monatliche Vergütung" berechnet wird... also ob man für einen Sonntag wie bei einem Feiertag auch anteilig Gehalt bekommt. Bei einem Feiertag im Monat bekommt man ja auch keine gekürzte Vergütung.
Ich denke, die Frage nach dem "bezahlten Sonntag" ist unabhängig vom Elterngeldbezug. Vielmehr ist es wohl eine grundsätzliche Frage, wie die "monatliche Vergütung" berechnet wird... also ob man für einen Sonntag wie bei einem Feiertag auch anteilig Gehalt bekommt. Bei einem Feiertag im Monat bekommt man ja auch keine gekürzte Vergütung.
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