Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
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Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
Hallo,
wie ist das, wenn man in einer Seitenstraße wohnt, es über Nacht heftig geschneit hat, man partout nicht mit dem Auto rauskommt, entsprechend nicht zur Arbeit fahren kann. Busse fahren auch keine. Die Seitenstraße wird, wenn überhaupt, auch nur irgendwann im Laufe des Tages geräumt.
Muss man sich jetzt krank melden, Urlaub nehmen oder ist das unternehmerisches Risiko oder so?
Wie oft muss man denn danach als Arbeitnehmerin versuchen, noch zur Arbeit zu kommen, besonders dann, wenn sich die Wetterlsge nicht verbessert, es weiter schneit und man weiterhin nicht mit dem Auto rauskommt?
Danke.
LG
wie ist das, wenn man in einer Seitenstraße wohnt, es über Nacht heftig geschneit hat, man partout nicht mit dem Auto rauskommt, entsprechend nicht zur Arbeit fahren kann. Busse fahren auch keine. Die Seitenstraße wird, wenn überhaupt, auch nur irgendwann im Laufe des Tages geräumt.
Muss man sich jetzt krank melden, Urlaub nehmen oder ist das unternehmerisches Risiko oder so?
Wie oft muss man denn danach als Arbeitnehmerin versuchen, noch zur Arbeit zu kommen, besonders dann, wenn sich die Wetterlsge nicht verbessert, es weiter schneit und man weiterhin nicht mit dem Auto rauskommt?
Danke.
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Re: Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
Das wäre Sozialbetrug und eine Verletzung des Arbeitsvertrages mit einer fristlosen Kündigungsoption für den AG.
Nein.
Nein
"Oder so" im Sinne von, dass der Arbeitnehmer dem AG die Zeit/Arbeitsleistung schuldet und nacharbeiten muss bzw. kein Entgelt bekommt wenn er nicht arbeitet, ja.
Gar nicht. Man teilt dem AG die Situation mit, dass es nicht geht und wenn keine andere zumutbare Möglichkeit (Bus, Bahn,Taxi) besteht zur Arbeit zu kommen ist es das erstmal gewesen. Man muss sich hat abstimmen wie man die Zeit nacharbeitet und ob man später kommen kann/soll.carriegross hat geschrieben: ↑08.02.21, 06:40 Wie oft muss man denn danach als Arbeitnehmerin versuchen, noch zur Arbeit zu kommen, besonders dann, wenn sich die Wetterlsge nicht verbessert, es weiter schneit und man weiterhin nicht mit dem Auto rauskommt?
OT: Irgendwie habe ich den Eindruck, dass diese Fragen immer dann hier kommen, wenn in NRW oder Nördlich davon mal 10 cm Schnee fällt...

Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
und dann auch noch so plötzlichTastenspitz hat geschrieben: ↑08.02.21, 06:54 Irgendwie habe ich den Eindruck, dass diese Fragen immer dann hier kommen, wenn in NRW oder Nördlich davon mal 10 cm Schnee fällt...

Hier würde ich, nach den Darstellungen der Vertreter der Juristerei von gestern zu urteilen, eher jein sagen. Der AG muss sich nicht, wenn es der betriebliche Ablauf nicht ermöglicht, auf nacharbeiten einlassen. Er kann auch den AN dazu auffordern einen Tag Urlaub zu nehmen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
NRW = Nie richtig Winter.

Und das mit dem Urlaub ist sicher möglich, wenn beide - AG und AN - einverstanden sind.
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Re: Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
das wäre erstmal weniger ein Fall fürs Arbeitsrecht. Das Auto wintertauglich machen, bei Bedarf ein paar Stunden Fahrunterricht oder -wenn man in einem der weniger Gebiete Deutschlands wohnt, wo das noch regelmäßig vorkommt, langfristig umziehen.carriegross hat geschrieben: ↑08.02.21, 06:40 Hallo,
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Nein, das ist Arbeitnehmerrisiko. Wäre es ein Unternehmerrisiko dürfte der Unternehmer dieses Risiko natürlich reduzieren, indem er Arbeitnehmer aus bestimmten Gebieten gar nicht erst einstellt oder bei Bedarf entlässt.Muss man sich jetzt krank melden, Urlaub nehmen oder ist das unternehmerisches Risiko oder so?
Das kommt ganz drauf an, wie die Verhältnisse tatsächlich sind. Fährt nur in der Seitenstraße kein Bus, gibt es keine Möglichkeit zu einer Hauptstraße zu laufen, was auch zumutbar wäre, wenn dies nicht in 5 min machbar ist, wie kommen die Nachbarn aus der Straße raus (als Hinweis, ob da wirklich Schneemassen zu einem Ausnahmezustand geführt haben..).Wie oft muss man denn danach als Arbeitnehmerin versuchen, noch zur Arbeit zu kommen, besonders dann, wenn sich die Wetterlsge nicht verbessert, es weiter schneit und man weiterhin nicht mit dem Auto rauskommt?
Man kann sich wohl daran orientieren: Kommt die eigene Region nicht als Thema in den Hauptnachrichten, muss der AN den ganzen Tag versuchen zur Arbeit zu kommen und dürfte das auch -mit Verspätung- meist schaffen. Am nächsten Tag, wie anderweitig genannt, zieht das nicht, da müsste er sich vorbereitet haben.
Raus schauen, Schnee liegen sehen und sich denken, "Unternehmerrisiko-ist ja nicht mein Problem", geht nicht.
Re: Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
Ok stimmt, das wurde auch so gesagt.

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Re: Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
Man müsste sich im Einzelfall natürlich auch mit § 616 BGB auseinander setzen. Das Problem ist doch, wenn man selbst auch toll mit Schnee auf Straßen zurecht kommt, die anderen Verkehrsteilnehmer aber nicht. Und die stören dann gewaltig. Nur eines hat der Arbeitgeber mit Sicherheit nicht abzupuffern: fehlende Vorbereitung auf den Transport zum Arbeitsplatz auch bei angekündigtem Unwetter mit Schnee.
Chavah
Chavah
Re: Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
Seit wann sind winterliche Verhältnisse als persönliche Umstände zu bewerten?
Das „persönlich“ ist hier so zu verstehen, dass die Verhinderung an der eigenen Person des Arbeitnehmers anknüpft.
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Re: Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
Nein muss man nicht.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
Bei 30-40cm Schnee, die gestern in manchen Teilen Deutschlands gefallen sind hilft das allerdings auch nicht. Alternativ schaufelt man in Nachbarschaftshilfe die Straße selbst frei und wartet nicht auf den Winterdienst. So ist das dort, wo ich wohne, erfolgt.winterspaziergang hat geschrieben:Das Auto wintertauglich machen, bei Bedarf ein paar Stunden Fahrunterricht
Daneben gab es ausreichend Warnungen im Vorfeld. Wenn man dann sein Auto am Samstag nicht strategisch günstig in der Nähe einer Hauptstraße geparkt hat, dann darf man sich ebenfalls an die eigene Nase fassen.
Re: Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
Das Fahren ist nicht so das Problem. Mit ein bißchen durch die Kurven driften kommt man schon an
. Habe ich gestern und heute ausprobiert. Problem ist, wenn man zu Hause und auf Arbeit nicht wenigstens einen Tiefgaragenplatz zur Verfügung hat. Denn draußen bekommt man das Auto nicht geparkt, da alles eingeschneit und verweht ist. Straßenbahnen und Busse fahren heute bei uns nicht (die Müllabfuhr auch nicht). Zu Fuß brauche ich bei dem Wetter mindestens 2 Stunden auf Arbeit....Wenn man kein Homeoffice machen kann hat man schlicht und einfach Pech. Da bleibt dann echt nur die Zeit nacharbeiten oder Urlaub nehmen.

Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
Nun ist schon viel zu dem Thema gesagt worden, allerdings ...
Kurz zusammengefasst: Kommt der AN wegen der Wetterbedingungen nicht zur Arbeit, muss der AG die ausgefallene Zeit nicht bezahlen, der AN ist aber auch nicht zur Nacharbeit verpflichtet, sagt der deutsche Gewerkschaftsbund. Nur wenn der AG ein Überstundenkonto führt, können sich Minusstunden ansammeln, die später nachgeholt werden müssen.
Gefunden habe ich das hier. Da steht noch einiges mehr zu diesem Thema.
Kurz zusammengefasst: Kommt der AN wegen der Wetterbedingungen nicht zur Arbeit, muss der AG die ausgefallene Zeit nicht bezahlen, der AN ist aber auch nicht zur Nacharbeit verpflichtet, sagt der deutsche Gewerkschaftsbund. Nur wenn der AG ein Überstundenkonto führt, können sich Minusstunden ansammeln, die später nachgeholt werden müssen.
Gefunden habe ich das hier. Da steht noch einiges mehr zu diesem Thema.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
Hallo zusammen
Ich hänge mich mit meiner Frage mal an:
Seitenstrasse, nicht geräumt, Smart kommt seit Samstag nicht mal aus der Garage raus (halbe Etage abwärts).
Die Frage wäre ob ein Kleinwagen xy bei solchen Wetterverhältnissen überhaupt ein geeignetes Fahrzeug ist.
Alternative Möglichkeit um den Arbeitsort zu erreichen: ÖPNV.
Ab 6.00 gecheckt:
1. Meldung: Ausfall aller Linien bis 9.00
2. Meldung: Ausfall aller Linien bis 12.00
3. Meldung: Ausfall aller Linien für den ganzen Kalendertag
Frage: Welches Gewicht hat es wenn nicht mal mehr der ÖPNV fährt?
Grüße
Seenior
Ich hänge mich mit meiner Frage mal an:
Seitenstrasse, nicht geräumt, Smart kommt seit Samstag nicht mal aus der Garage raus (halbe Etage abwärts).
Die Frage wäre ob ein Kleinwagen xy bei solchen Wetterverhältnissen überhaupt ein geeignetes Fahrzeug ist.
Alternative Möglichkeit um den Arbeitsort zu erreichen: ÖPNV.
Ab 6.00 gecheckt:
1. Meldung: Ausfall aller Linien bis 9.00
2. Meldung: Ausfall aller Linien bis 12.00
3. Meldung: Ausfall aller Linien für den ganzen Kalendertag
Frage: Welches Gewicht hat es wenn nicht mal mehr der ÖPNV fährt?
Grüße
Seenior
Zuletzt geändert von ktown am 08.02.21, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
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Re: Höhere Gewalt = Unternehmensrisiko oder krank oder Urlaub ...?
Keins.
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