Hallo,
was ist, wenn man in der Elternzeit aufgrund einer Verletzung so krank ist, dass man deswegen eine AU-Bescheinigung erhält?
Wird die Elternzeit gestrichen, man erhält kein Elterngeld, sondern man ist halt normal krank und erhält Lohn?
Was ist mit der Zeit der Elternzeit, wo man krank ist? Kann man die nachholen?
Danke.
LG
Krank während Elternzeit - Folgen?
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Re: Krank während Elternzeit - Folgen?
Gefühlt spontan aus dem Bauch heraus, es passiert nix. Man erhält weiter sein Elterngeld und die Elternzeit endet planmäßig wie beantragt.
Re: Krank während Elternzeit - Folgen?
Dann gibt man diese bei seinem derzeitigen AG ab.carriegross hat geschrieben: ↑15.02.21, 09:31 was ist, wenn man in der Elternzeit aufgrund einer Verletzung so krank ist, dass man deswegen eine AU-Bescheinigung erhält?

Ansonsten lesen sie mal hier. Hat übrigens nur 5Sek meiner Lebenszeit gekostet das zu finden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Krank während Elternzeit - Folgen?
Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist es allerdings möglich die Elternzeit vorzeitig zu beenden.
Wie der Arbeitgeber reagiert wenn er erst freudestahlend der frühzeitigen Beendigung zustimmt und der dann am ersten Arbeitstag dann eine AU-Bescheinigung auf dem Tisch hat, ist ggf. eine andere Frage. So der Arbeitgeber an der Umlage U1 teilnimmt, stört ihn das dann ggf. ein marginales Stückchen weniger. Ob die Krankenkasse das dann noch lustig findet, ist dann wieder eine andere Frage.
Wie der Arbeitgeber reagiert wenn er erst freudestahlend der frühzeitigen Beendigung zustimmt und der dann am ersten Arbeitstag dann eine AU-Bescheinigung auf dem Tisch hat, ist ggf. eine andere Frage. So der Arbeitgeber an der Umlage U1 teilnimmt, stört ihn das dann ggf. ein marginales Stückchen weniger. Ob die Krankenkasse das dann noch lustig findet, ist dann wieder eine andere Frage.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist das also nicht per se grundsätzlich ausgeschlossen.Was ist mit der Zeit der Elternzeit, wo man krank ist? Kann man die nachholen?
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