Hallo,
ich habe vor kurzem in einem Streit vor dem Arbeitsgericht mit dem AG einen Vergleich abgeschlossen, wonach mir der AG einen Ausgleich bezahlen soll.
Den Beschluss dazu habe ich vor ungefähr einer Woche postalisch erhalten. Überraschenderweise wird dort aber kein Datum genannt, bis wann der Ausgleich bezahlt werden muss. Ich bin mir auch nicht sicher, ob der AG noch meine Kontonummer hat.
Ich habe gelesen, dass man vollstreckbare Ausfertigung und Zwangsvollstreckung beantragen kann. Soll ich es einfach machen, oder könnte ich dem AG vorher ein Schreiben schicken, wo ich ein Datum und meine Kontonummer nenne und ihm mit dem Zwangsvollstreckung drohe? Wenn ja, gibt es Muster für ein solches Schreiben?
Ich habe kein Vertrauen an die Firma, dass sie ohnehin zahlen werden, aber vielleicht reicht ja eine Drohung.
Den Streit habe ich selbst, ohne Anwalt geführt, da ich mir keinen Anwalt leisten kann und die Sache relativ einfach war.
Vielen Dank im Voraus für jeden Rat.
Bezahlung vom AG nach dem abgeschlossenen Vergleich
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Re: Bezahlung vom AG nach dem abgeschlossenen Vergleich
Wenn in dem Vergleich kein Datum, keine Bedingung und keine Widerrufsmöglichkeit genannt ist, ist er sofort zu erfüllen.
Kann aber auch gut sein, dass das Geld übermorgen sowieso kommt, weil viele Arbeitgeber am letzten Werktag des Monats routinemäßig die Gehaltszahlungen machen.
Erscheint zumindest zweckmäßig und geht vielleicht auch viel schneller als eine Zwangsvollstreckung. Wobei die Drohung nicht wirklich nötig ist, und ein Muster benötigt man nicht.Ich bin mir auch nicht sicher, ob der AG noch meine Kontonummer hat.
... oder könnte ich dem AG vorher ein Schreiben schicken, wo ich ein Datum und meine Kontonummer nenne und ihm mit dem Zwangsvollstreckung drohe? Wenn ja, gibt es Muster für ein solches Schreiben?
Kann aber auch gut sein, dass das Geld übermorgen sowieso kommt, weil viele Arbeitgeber am letzten Werktag des Monats routinemäßig die Gehaltszahlungen machen.
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Re: Bezahlung vom AG nach dem abgeschlossenen Vergleich
Danke für deine Antwort!
Ich suche immer Muster, da ich kein deutscher Muttersprachler bin.... Ich folge sie nicht wortlich, aber lasse mich meistens aus mehreren Quellen inspirieren.
Ich denke, dass ich in diesem Fall die vorlagen für Zahlungserinnerung verwenden werde, hoffentlich mache ich so keinen Fehler.
Ich suche immer Muster, da ich kein deutscher Muttersprachler bin.... Ich folge sie nicht wortlich, aber lasse mich meistens aus mehreren Quellen inspirieren.

Ich denke, dass ich in diesem Fall die vorlagen für Zahlungserinnerung verwenden werde, hoffentlich mache ich so keinen Fehler.
Re: Bezahlung vom AG nach dem abgeschlossenen Vergleich
Also, keine Rechts- sondern Sprachhilfe:
"nach unserem Vergleich vom .... vor dem Arbeitsgericht .... haben Sie mir die Zahlung von ... Euro zugesagt. Ich erwarte den Eingang der Überweisung auf meinem Konto IBAN ....... BIC ..... bis zum ....."
Aber Vorsicht, falls ein Rechtsanwalt beteiligt war, kann auch gut sein, dass die Zahlung über diesen läuft und vielleicht schon erfolgt ist.
"nach unserem Vergleich vom .... vor dem Arbeitsgericht .... haben Sie mir die Zahlung von ... Euro zugesagt. Ich erwarte den Eingang der Überweisung auf meinem Konto IBAN ....... BIC ..... bis zum ....."
Aber Vorsicht, falls ein Rechtsanwalt beteiligt war, kann auch gut sein, dass die Zahlung über diesen läuft und vielleicht schon erfolgt ist.
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Re: Bezahlung vom AG nach dem abgeschlossenen Vergleich
Danke, das ist super nett von dir!

Die Firma war durch eine Anwaltskanzlei vertreten.... was heißt es denn, dass ich mich auf die Kanzlei wenden soll...??
Re: Bezahlung vom AG nach dem abgeschlossenen Vergleich
Ich meinte eigener Anwalt, da ist es oft so, dass die Zahlungen an diesen gehen, er erst mal sein Honorar abzieht, und den Rest dann an den Mandanten weitergibt.
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