Kündigungsschutzklage gewonnen Rückzahlung von ALG1 und Anspruch

Moderator: FDR-Team

Fabiola80
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 01.03.21, 13:04

Kündigungsschutzklage gewonnen Rückzahlung von ALG1 und Anspruch

Beitrag von Fabiola80 »

Hallo,

mein Arbeitgeber hat mich zum 30.11.2020 betriebsbedingt gekündigt.
Daraufhin habe ich eine Kündigungsschutzklage erhoben.

Es wurde dann am 18.01.2021 ein Vergleich geschlossen.
Die Parteien haben sich auf eine Weiterbeschäftigung bis 30.04.2021 unter Freistellung der Arbeit zu vollen Bezug des Gehaltes geeinigt. Wenn ich eine neue Arbeitsstelle gefunden habe, ist es mir möglich binnen 1 Woche zu kündigen und bekomme das restliche Gehalt bis 30.04.2021 als Abfindung ausbezahlt. Eine normale Abfindungsregelung kam wegen der schwierigen Arbeitsmarktlage nicht in Frage.

In der Zeit der Klage habe ich vom 01.12.2020 bis 30.01.2021 ALG1 erhalten ( 2 Monate ).

Das ALG1 wurde jetzt natürlich von der Agentur für Arbeit von meinem Arbeitgeber zurückgefordert,
allerdings stimmt die Abrechnung in meinen Augen hinten und vorne nicht.

Hier habe ich nun einige Fragen:

Da ich ja weiterbeschäftigt bin und das ALG1 zurückbezahlt wurde, dürfen mir die 2 Monate auf meinen ALG1-Anspruch angerechnet werden? Oder muss die Zeit auf "Null" gesetzt werden?

Mein Arbeitgeber hat mir weitaus mehr Geld abgezogen/berechnet als ich in meinem Bewilligungsbescheid der Agentur steht - ich gehe hier vom Bemessungsentgelt 100% Brutto aus, ohne Abzüge ohne 60% Berechnungsprozentsatz.
Zudem wurde meine Steuerklasse auf 6 geändert - normalerweise habe Steuerklasse 4.

Für mein Verstandnis wurde mir für die 2 Monate eine "Überbrückung" von der Agentur bezahlt und da ich ja nun weiterhin bei meinem Arbeitgeber beschäftigt bin , dürfte daher mein Anspruch auf ALG1 nicht geschmälert werden oder?
Die Rückzahlung des ALG1 dürfte auch steuerlich nicht relevant sein, da das Geld ja wieder zu 100% zurückbezahlt wurde oder?

Ich wäre Ihnen dankbar, für die Einschätzung der rechltichen Lage.
Vielen Dank.