Dienstliche kleidung

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haefele
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Dienstliche kleidung

Beitrag von haefele »

A arbeitet bei einer sicherheitsfirma, er bekommt eine Jacke gestellt, aber Hose und auch muss er selber kaufen.

Um sein Portemonnaie, Schlüssel usw. bei sich zu haben, hat er sich eine kleine schultertasche gekauf.

Nach drei Jahren ist sein Kollege b der meinung, a solle die Tasche abnehmen, sie sähe aus wie eine urintasche und ansonsten wuerde b seinen Dienst verweigern. Beide streiten, a nimmt seine Tasche nich ab, b verweiger seine Arbeit.


Wer ist im Recht?

Kann sein AG verlangen ohne schultertasche zu arbeiten?
Celestro
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Re: Dienstliche kleidung

Beitrag von Celestro »

Geht es nun um 2 Kollegen ("ist sein Kollege b der meinung") oder um Arbeitgeber und Arbeitnehmer? :shock:
haefele
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Re: Dienstliche kleidung

Beitrag von haefele »

Es sind zwei Kollegen a sowie b
ExDevil67
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Re: Dienstliche kleidung

Beitrag von ExDevil67 »

Dann dürfte b tendenziell ein "kleineres" Problem wegen Arbeitsverweigerung bekommen. Oder gibt es vom AG irgendwelche Vorgaben zur Bekleidung gegen die die Schultertasche verstößt? Wobei auch dann kann b nicht mehr machen als darauf Hinweisen das die Tasche nicht den internen Vorgaben entspricht.
winterspaziergang

Re: Dienstliche kleidung

Beitrag von winterspaziergang »

haefele hat geschrieben: 09.04.21, 00:11 A arbeitet bei einer sicherheitsfirma, er bekommt eine Jacke gestellt, aber Hose und auch muss er selber kaufen.

Um sein Portemonnaie, Schlüssel usw. bei sich zu haben, hat er sich eine kleine schultertasche gekauf.

Nach drei Jahren ist sein Kollege b der meinung, a solle die Tasche abnehmen, sie sähe aus wie eine urintasche und ansonsten wuerde b seinen Dienst verweigern. Beide streiten, a nimmt seine Tasche nich ab, b verweiger seine Arbeit.


Wer ist im Recht?
B jedenfalls nicht.
Kann sein AG verlangen ohne schultertasche zu arbeiten?
Man muss das trennen:
A könnte gegen eine gegebene Kleidungsvorschrift verstoßen oder auch nicht. Wenn er gegen eine wirksame Vorschrift verstößt, kann der AG das von ihm verlangen, eventuell sogar abmahnen und kündigen.

B kann sich aber nicht wegen des Verstoßes von A darauf berufen und den Dienst verweigern.
Tastenspitz
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Re: Dienstliche kleidung

Beitrag von Tastenspitz »

haefele hat geschrieben: 09.04.21, 00:11 Kann sein AG verlangen ohne schultertasche zu arbeiten?
Ja. Kann er.
Und wenn der AN meint, ohne die Tasche geht es nicht, wird man sich vor Gericht treffen.
Mit den Befindlichkeiten von B hat das alles aber nichts zu tun.
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