BAB Freibetrag - Zählt das Geld erst, wenn es ausgezahlt wird?

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BAB Freibetrag - Zählt das Geld erst, wenn es ausgezahlt wird?

Beitrag von Benutzer50 »

Eine Person macht derzeit eine Ausbildung und erhält deshalb BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) von der Arbeitsagentur. Nun ist es so, dass die Person einen gewissen Freibetrag im Monat verdienen darf, der nicht mit BAB verrechnet wird. Ich glaube es sind 400 - 450 Euro.

Die Person ist auf einer Freelancer-Seite angemeldet, wo sie manchmal Geld verdient. Das funktioniert so:

- Kunde ist mit dem Auftrag zufrieden und das Geld wird auf den Account auf der Freelancer-Seite angezeigt
- Man kann auswählen, welche Gelder welcher Aufträge man auf den XX Zahlungsdienst auszahlen lassen möchte
- Und dieses Geld kann man dann wie bekannt auf sein Bankkonto schieben

Kann sich die Person nun jeden Monat 400 Euro, je nach Aufträgen, auszahlen lassen, oder gelten bereits die Zahlen, die nach der Bearbeitung eines Auftrags im Account stehen?

Kennt vielleicht noch jemand eine Quelle, wo geschildert wird, wie man solche Verdienste der Arbeitsagentur angeben muss?
Zuletzt geändert von ktown am 16.04.21, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Sie können es einfach nicht lassen. Andeutung auf Klarnamen entfernt
ExDevil67
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Re: BAB Freibetrag - Zählt das Geld erst, wenn es ausgezahlt wird?

Beitrag von ExDevil67 »

Gefühlt würde ich sagen kommt es nur darauf an wann man die Aufträge annimmt. Nur weil da noch 5 Dienstleister zwischen sind und man selbst steuern kann wann einem das Geld zugeht, ändert das ja nix daran das man darüber verfügen kann.
Extremfall wäre ja das man ALG II bezieht, auf der Plattform regelmäßig monatlich so viel Geld verdient das man keinen Anspruch hätte, sich das aber erst auszahlen lässt wenn man aus dem ALG II raus ist.
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